02/09/2022
// Im konkreten Fall hatte ein 22-Jähriger aus Willich geklagt, der im Sommer 2021 mit seinem 500-PS-starken Mercedes AMG mit laut aufheulendem Motor an einer Ampel in der Düsseldorfer Innenstadt losgefahren war. Gegen den Fahrer wurde daraufhin eine Ordnungsverfügung erlassen, die ihm ein derartiges Imponiergehabe im Stadtgebiet für eine Dauer von drei Jahren verbot. Bei einem erneuten Verstoß wurde ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht, bei Gefährdung von Passanten sogar 10.000 Euro. Dagegen klagte der junge Mann.
Das Verwaltungsgericht hob sowohl die Ordnungsverfügung als auch die angedrohten Zwangsgelder auf - weil dafür schlicht die Rechtsgrundlage fehle. Die Stadt Düsseldorf könne demnach nicht einfach eigene Verkehrsregeln erlassen. Die Richter am VG zeigten sich insbesondere darüber überrascht, dass der Kläger gar nicht erst ein Bußgeld aufgrund des Vorfalls bekommen hatte, wie unter anderem die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Dieses ist die derzeit einzige rechtmäßige Bestrafung für derartiges Verhalten, welches laut § 30 Abs. 1 StVO untersagt ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, inbesondere aufgrund des außergewöhnlichen Falles wurden Rechtsmittel gegen das Urteil zugelassen.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2022, Az.: 6 K 4721/21 //