06/05/2026
🥰 Gute Nachrichten für den Artenschutz im Oberallgäu: Die pauschale Abschussgenehmigung für Biber wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg aufgehoben. 🦫
🦫 Der streng geschützte Biber ist auf Gewässer als Lebensraum angewiesen. Die Allgemeinverfügung galt für eine Fläche von ca. 3.720 Hektar mit weit über 1.000 Gewässerabschnitten, auf der der Biber anlasslos geschossen hätte werden dürfen. 🔫
👩⚖️ Wir begrüßen die Entscheidung als wichtiges Signal für den Artenschutz. Denn Biber sind keine „Problemtiere“, sondern echte Landschaftsgestalter: Sie schaffen wertvolle Lebensräume, fördern die Artenvielfalt, tragen zum natürlichen Hochwasserschutz und Wasserrückhalt in Trockenperioden bei und dienen dem Klimaschutz. Erst kürzlich hat eine internationale Studie dargelegt, dass Biberreviere zehnmal so viel Kohlenstoff speichern, wie vergleichbare Areale.
☝️ Ein Abschuss von Bibern darf nur Ultima Ratio sein, wenn Alternativlösungen nicht in Frage kommen. Dies hat auch das Gericht so gesehen und damit einen zentralen Grundsatz des erfolgreichen Bibermanagements in Bayern bestätigt. 🦫