BG Freie

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Muttertag war gestern, wir aber stehen an jedem Tag hinter den Eltern aus der Branche! Danke an Christian Penn für diese...
10/05/2021

Muttertag war gestern, wir aber stehen an jedem Tag hinter den Eltern aus der Branche! Danke an Christian Penn für diesen tollen Artikel!

08/05/2021

Pressemitteilung der Produzentenallianz vom 05.05.2021

Diese Themen findet ihr in unserem aktuellen Newsletter:Diskurs:IdentitätspolitikKein Podium für MehrheitenIm Gespräch:G...
01/05/2021

Diese Themen findet ihr in unserem aktuellen Newsletter:

Diskurs:
Identitätspolitik
Kein Podium für Mehrheiten

Im Gespräch:
Gemeinsam blicken wir mit Filmschaffenden auf die tarifvertragslose Zeit in 2005 zurück.

Unter der Lupe:
Fortsetzung - das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der Tarifvertrag (TV FFS) im direkten Vergleich

https://vrff-freie.de/sites/vrff-freie.de/files/2021-04/nl_2021-03.html

Schönes Wochenende!

Pressemitteilung vom 1. April 2021Ab heute zählen für alle Filmschaffenden folgende Regelungen:1. Verpflichtender 10 Stu...
01/04/2021

Pressemitteilung vom 1. April 2021

Ab heute zählen für alle Filmschaffenden folgende Regelungen:

1. Verpflichtender 10 Stunden Tag für alle (außer an Wochenenden, bei Innenmotiven und bei Reiseproduktion die mindestens 30 Km vom Produktionsbüro entfernt sind)
2. Shuttelzeiten werden als Arbeitszeit anerkannt (sofern der Fahrer die Benzinkosten selbst übernimmt.)
3. Feierabendbier an der Laderampe offiziell wieder erlaubt (sofern man sich an die geltenden Regelungen im Straßenverkehr hält und mindestens 2 Stunden vorher, bei einer Inzidenz unter 100, zusammen gedreht hat)
4. Teilzeitmodelle müssen verpflichtend angeboten werden (allerdings nur mit Nachweis der Geburtsurkunde mindestens eines Kindes und einer Bescheinigung über einen Betreuungsplatz. Wahlweise kann auch der gültige Impfpass eines Haustieres vorgelegt werden.)
5. Jeder Mitarbeiter muss einen Schnelltest pro Woche kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Umtausch gegen einen Schwangerschaftstest ist in Einzelfällen denkbar.
6. Mittagspause wird verschoben auf einen Zeitraum wo es besser passt. Allerdings immer zwischen der 4. und der 8. Stunde sofern es sich um einen Krimi handelt. Im Wald und in den Bergen können die Regelungen abweichen, sofern das Wetter mitspielt und die Sichtung eines Einhorns ausgeschlossen ist.
7. Gendergerecht dürfen Frauen in Zukunft frei wählen, ob sie lieber INNEN oder AUSSEN drehen wollen.
8. Der Arbeitgeber ist verpflichtet im Sommer kühle Getränke zur Verfügung zu stellen und einen Strohhalm (aus Stroh) anzubieten, der es ermöglicht unter einer Maske jederzeit zu trinken ohne diese absetzten zu müssen.
9. Für die Ausstattung gilt: wer für Filmzwecke ein Lokal o.ä. aufbaut, ist verpflichtet dieses für mindesten 2 Stunden vor oder nach dem Dreh den anderen Mitarbeitern und ihren Familien zur Verfügung zu stellen um dort Fotos für die sozialen Medien zu machen.
10. Ultimaten werden in Zukunft nicht mehr so ernst genommen und können beliebig um einen Monat verlängert werden, maximal jedoch auf ein Jahr. Das ist allerdings nur eine Empfehlung, die im Besonderen, bei triftigen Gründen greift.

Wichtiger Hinweis der Redaktion: Dies ist ein Aprilscherz. Frohe Ostern 🐰

Wochenende bedeutet in der Branche zwar nicht gleich Dreh frei, aber den Spaß lassen wir uns deshalb sicher nicht verder...
19/03/2021

Wochenende bedeutet in der Branche zwar nicht gleich Dreh frei, aber den Spaß lassen wir uns deshalb sicher nicht verderben!
Zur allgemeinen Unterhaltung also die "Etwas andere Kolumne" mit den "Pantoffelhelden" von unserem Kolumnisten Christian Penn.

Pressemitteilung der VRFF Die Mediengewerkschaft (15.03.2021)                                             EuGH: Selbst B...
17/03/2021

Pressemitteilung der VRFF Die Mediengewerkschaft (15.03.2021)

EuGH: Selbst Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

„Ausweitung der Arbeitszeiten im TV FFS aufgrund fiktiver Bereitschaftszeiten offensichtlich rechtswidrig“

Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Urteilen in den Rechtssachen C-344/19 und C-580/19 erneut darauf hingewiesen, dass die Bereitschaftszeit eines Arbeitnehmers entweder als „Arbeitszeit“ oder als „Ruhezeit“ im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen ist.

Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht ebenfalls hervor, dass eine Bereitschaftszeit automatisch als „Arbeitszeit“ einzustufen ist, wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz, der nicht mit seiner Wohnung identisch ist, zu bleiben und sich dort seinem Arbeitgeber zur Verfügung zu halten.

Diese Situation ist bei Film- und Fernsehschaffenden stets gegeben, mit der Folge, dass deren Bereitschaftszeiten durchwegs als Arbeitszeiten zu werten sind und daher gerade nicht dazu herangezogen werden können, eben jene Arbeitszeiten der Film- und Fernsehschaffenden im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1a Arbeitszeitgesetz über 10 Stunden hinaus zu verlängern.

Dennoch sieht der TV FFS unter den Ziffern 5.4.0. ff. genau diese Ausweitung der Arbeitszeiten vor, obwohl längst höchstrichterlich geklärt ist, dass die angeblich bei Film- und Fernsehschaffenden vorliegenden Bereitschaftszeiten als „Arbeitszeit“ einzustufen sind und entsprechend eine Verlängerung der Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus, die nur im Falle des Vorliegens von „Ruhezeiten“ denkbar wäre, unzulässig ist.

Nun hat der EuGH noch auf die nach der Richtlinie 89/391 bestehende Obliegenheit der Arbeitgeber hingewiesen, die danach keine Bereitschaftszeiten einführen dürfen, die so lange oder so häufig sind, dass sie eine Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen, unabhängig davon, ob sie als „Ruhezeiten“ im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen sind.

Mit Bezug auf die derzeitig geführten Tarifverhandlungen zum TV FFS appellieren wir an die Tarifparteien des TV FFS, die offensichtlich rechtswidrigen Bestimmungen des TV FFS zur Verlängerung der Arbeitszeiten ersatzlos zu streichen und auf diese Weise endlich für rechtskonforme Arbeitszeiten für Film- und Fernsehschaffende zu sorgen.

Angesichts der klaren Rechtsprechung wäre eine Beibehaltung dieser Bestimmungen des TV FFS zur Verlängerung der Arbeitszeiten ein nicht hinzunehmender Rechtsbruch und ein Missbrauch der den Tarifparteien übertragenen Gestaltungsmöglichkeiten.

Kontakt:
Roland Kuhne
VRFF Die Mediengewerkschaft
BG Freie Produktionswirtschaft
Bavariafilmplatz 7, Geb. 49
82031 Grünwald
Tel.: +49 89 64981137

Und die Berufsverbände:
Bundesverband Beleuchtung und Bühne e.V. • Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V.
Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V. • Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild e.V.

Pressemitteilung der VRFF Die Mediengewerkschaft (15.03.2021) EuGH: Selbst Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein „Ausweitung der Arbeitszeiten im TV FFS aufgrund fiktiver Bereitschaftszeiten offensichtlich rechtswidrig“

Arbeitskampf. Streik. Warnstreik. Ein Thema, was jüngst in der Branche immer öfter auf den Tisch kommt. Aber mal grundsä...
17/03/2021

Arbeitskampf. Streik. Warnstreik. Ein Thema, was jüngst in der Branche immer öfter auf den Tisch kommt. Aber mal grundsätzlich: Wie geht das überhaupt?
Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengetragen und von Profis beantworten lassen.

Tarifvertragslose Zeit - Krise oder Chance? Wir haben das für euch unter die Lupe genommen!
16/03/2021

Tarifvertragslose Zeit - Krise oder Chance?

Wir haben das für euch unter die Lupe genommen!

Gerade in den vergangenen Jahren habe man "bemerkenswerte Fortschritte" in der Interessenvertretung erreicht.
10/03/2021

Gerade in den vergangenen Jahren habe man "bemerkenswerte Fortschritte" in der Interessenvertretung erreicht.

Kino Christoph Palmer beendet Tätigkeit als Geschäftsführer der Produzentenallianz Christoph Palmer wird nur noch bis Ende März kommenden Jahres als Geschäftsführer der Produzentenallianz fungieren. Der Gesamtvorstand des Verbandes dankte ihm angesichts der Bekanntgabe des Schrittes für sein ...

10/03/2021

im ZBS sind Mütter im !

Ja, wir alle stöhnen unter den Belastungen der Pandemie: ungewohntes Arbeiten zu Hause, wenig Kontakt mit Kolleg*innen, keine Umarmung zur Begrüßung, abgemagertes Kulturangebot auf Abstand, kein Urlaub am Südseestrand, Masken, Testen, Quarantäne, … Unendlich ließe sich diese Liste noch fortsetzen. Und ja, auch wenn es bei der aktuellen Reorganisation mal wieder keine Frau geschafft hat, von der Abteilungsleitung bei uns im Beitragsservice weiter aufzusteigen: Eigentlich waren wir doch auf einem guten Weg in Richtung Gleichberechtigung in Deutschland, oder?

Aktuelle Studien zeigen (Siehe Böckler-Impuls: Rückschritt durch Corona): Corona hat es in kürzester Zeit geschafft, dass die berühmten drei „K“ (Küche, Kinder, Kirche) als Synonym einer Frauenrolle aus dem letzten Jahrtausend wieder aus der Versenkung aufgetaucht sind.

Der überwiegende Teil der durch die Corona-Pandemie erzeugten Mehrbelastung zu Hause wird von Frauen geschultert, die ihre Karriere unterbrechen, weniger arbeiten und HomeOffice, Haushalt, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Einkauf und Schule unter einen Hut bringen. Väter haben es da – so zeigen die Studien - deutlich leichter.

Wie passt dazu die „neue Normalität“ im Beitragsservice? Unter diesem – grundsätzlich berechtigten - Schlagwort hieß es: „Stellt Euch ein auf die neue Arbeitswelt und gehen wir zurück zur Tagesordnung in Sachen Zielerreichung.“ Gemeint ist die Frage nach dem „erwartbaren Arbeitsergebnis“, die Rückkehr zur gewohnten Beteiligung an Telefonschichten, zum gewohnten „Vorgang pro Stunde“-Schnitt. Das funktioniert meistens dann besonders gut, wenn es keine kleineren Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen gibt im Haushalt – oder wenn die Kollegen eben Väter sind. Die Mütter, deren „Dienst“ zu Hause erst richtig los geht, arbeiten jedoch bis zur Erschöpfung, reduzieren ihre Arbeitszeit, nehmen das verlängerte staatliche Kinderkrankengeld in Anspruch, brauchen Zeitguthaben auf oder schlagen sich irgendwie durch.

Auch wenn die Schule wieder startet, zaghafte Öffnungsschritte in Wirtschaft und Gesellschaft unser Leben in der Pandemie erleichtern: Es wird noch dauern bis alles wieder seinen gewohnten Gang geht und die Mehrbelastung von berufstätigen Müttern durch die simultane Organisation von Arbeit, Haushalt und Betreuung sinkt.

Bis dahin brauchen gerade Mütter unsere Unterstützung: Tag für Tag!

Heute ist der „Weltfrauentag“. Es gibt ihn seit dem 19.11.1911 Er soll vor allem darauf hinweisen, dass Gleichberechtigung als aktive Mitbestimmung gesellschaftlicher Prozesse, ein erstrebenswertes Ziel in einer Gesellschaft ist. Er ist heute für uns ein Tag der Frauen UND der Mütter UND er ist ein Arbeitstag im Beitragsservice in der Pandemie.

Fragt doch gerade heute mal:
Wie geht es Euren Kolleginnen mit ihrer Arbeit und mit ihren Kindern? Was könnt ihr selbst in Eurem Team noch tun

• dafür, dass Mütter nicht mit ihren Zeitkonten ins Bodenlose stürzen,

• dafür, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben gut schaffen,

• dafür, dass sie im Beitragsservice mit ihrem Arbeitgeber einen Partner haben, der sie unterstützt bei ihrer Doppelbelastung.

Denn bei uns werden sie gebraucht – jeden Tag – die Frauen UND die Mütter.

Eure VRFF im Beitragsservice

Der neue Newsletter ist da und diese Themen erwarten euch:Unter der Lupe:Tarifvertragslose Zeit – Krise oder Chance?Das ...
10/03/2021

Der neue Newsletter ist da und diese Themen erwarten euch:

Unter der Lupe:
Tarifvertragslose Zeit – Krise oder Chance?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der
Tarifvertrag (TV FFS) im direkten Vergleich.

Rundum informiert:
• Wie funktioniert eigentlich ein Streik?
• Wie verhalte ich mich richtig?
• Bin ich überhaupt abgesichert, wenn ich streike?

Schlussklappe – die etwas andere Kolumne:
„Pantoffelhelden“

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