26/05/2026
Am 26. Mai 1818, heute vor 208 Jahren, gewährte der in Schwetzingen geborene Bayernkönig Max I. Joseph, seinem Volk — also auch unseren Einwohnern im Leininger Land — eine damals sehr moderne Verfassung und beteiligte es damit freiwillig an seiner Macht. Es heißt darin:
„Baiern! Dies sind die Grundzüge der aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebenen Verfassung, sehet darin die Grundsätze eines Königs, welcher das Glück seines Herzens und den Ruhm seines Thrones nur von dem Glücke des Vaterlandes und von der Liebe seines Volkes empfangen will!
Wir erklären hiernach folgende Bestimmungen als Verfassung des Königreiches Bayern:
Freyheit der Gewissen, und gewissenhafte Scheidung und Schützung dessen, was des Staates und der Kirche ist.
Freyheit der Meinungen, mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch.
Gleiches Recht der Eingebornen zu allen Graden des Staatsdienstes und zu allen Bezeichnungen des Verdienstes.
Gleiche Berufung zur Pflicht und zur Ehre der Waffen.
Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze.
Unpartheylichkeit und Unaufhaltbarkeit der Rechtspflege.
Gleichheit der Belegung und der Pflichtigkeit ihrer Leistung.
Ordnung durch alle Theile des Staats-Haushaltes, rechtlicher Schutz des Staats-Credits, und gesicherte Verwendung der dafür bestimmten Mittel.
Wiederbelebung der Gemeindekörper durch die Wiedergabe der Verwaltung der ihr Wohl zunächst berührenden Angelegenheiten.
Eine Standschaft hervorgehend aus allen Klassen der im Staate ansässigen Staatsbürger, mit den Rechten des Beyrathes, der Zustimmung, der Willigung, der Wünsche und der Beschwerdeführung wegen verletzter verfassungsmäßiger Rechte, berufen, um in öffentlichen Versammlungen die Weisheit der Berathung zu verstärken ohne die Kraft der Regierung zu schwächen.
Endlich eine Gewähr der Verfassung, sichernd gegen willkührlichen Wechsel, aber nicht hindernd das Fortschreiten zum Bessern nach geprüften Erfahrungen.“
Der vorletzte Artikel ist auch die Geburtsurkunde des Bayerischen Landtags, damals „Ständeversammlung“ genannt. Sie trat erstmals am 1. Februar 1819 in München zusammen und tagte bis zum 25. Juli. Dann fuhren die gewählten Abgeordneten nach Hause, um sich wieder ihren Berufen zu widmen. Vom 21. Januar bis zum 2. Juli 1822 tagten sie dann erneut. Sozusagen ein „Feierabendparlament“ aus voll im Leben stehenden Bürgern, die wussten wo der Schuh drückte. Im Museum Grünstadt besitzen wir die Protokolle der vier Ersten Parlamentssessionen, bis 1839 komplett, zu Büchern gebunden. Wir erhielten sie vor Jahren als Geschenk des Bischöflichen Ordinariats in Speyer.
In Preußen hinkte man dem allem weit hinterher. Eine Verfassung wurde dort erst 1848 eingeführt, die Ständeversammlung 1849, als es nicht mehr anders ging.
Bayern wurde damit zu einem der Vorreiter des Parlamentarismus in Deutschland. Schon 1806 hatte König Max Joseph auf sein neues Königsszepter die Worte schreiben lassen: „NICHT ZUR UNTERDRÜCKUNG SONDERN ZUM SCHUTZ DES BÜRGERS“. Die Verfassung wurde im Königreich Bayern so hochwertig eingestuft, dass man sie oft zusammen mit den Kroninsignien darstellte und die Herrscher ließen sich porträtieren mit dem auf die Verfassung aufgelegten rechten Arm (großes Bild).