BSBD OV Gelsenkirchen

BSBD OV Gelsenkirchen BSBD - Fachgewerkschaft für den Strafvollzug.

18/04/2025

Frohe Ostern!

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein schönes und erholsames Osterfest – ob im Einsatz oder im Kreise der Familie.

Ein besonderer Dank gilt denen, die an den Feiertagen im Dienst sind und mit ihrem Einsatz unsere Gemeinschaft tragen.




11/05/2024

Am 06.06.24 den BSBD in den Personalrat wählen und ab dem 14.06.24 beim BSBD Tippspiel gut abschneiden! Wir wünschen viel Erfolg

11/05/2024

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands in Nordrhein-Westfalen (BSBD) vertritt die Interessen der Beschäftigten im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen.

10/01/2024

In einer aktuellen Pressemitteilung gab das Finanzministerium NRW bekannt, dass die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) 2023 festgelegte Einmalzahlung noch im Januar ausgezahlt wird und die monatlichen Sonderzahlungen ab April beginnen. Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk kommentierte: „Nordrhein-Westfalen ist damit bei der praktischen Umsetzung des Tarifabschlusses ganz vorn dabei.“

Ende Januar sollen die Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten die vereinbarte Einmalzahlung von 1.800 Euro auf ihrem Konto vorfinden. Die Höhe der Einmalzahlung für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger richtet sich nach ihrem individuellen Ruhegehalts- und Anteilssatz. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsbeihilfen erhalten eine Einmalzahlung von 1.000 Euro. Dr. Optendrenk lobte: „Unser Landesamt für Besoldung und Versorgung hat sich hervorragend auf die Ausführung einer Einmalzahlung vorbereitet und den entsprechenden Programmiervorgang frühzeitig begonnen“.

Die technischen Vorarbeiten für die Überweisung der monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen sind im vollen Gange. Während die meisten Berechtigten 120 Euro erhalten, beträgt der Betrag für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger 50 Euro. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bekommen eine anteilige Zahlung. Es wird erwartet, dass etwa 740.000 Personen die Zahlungen gleichzeitig erhalten. Die Summen für die Monate Januar bis April werden Ende April in einer Gesamtsumme überwiesen, gefolgt von monatlichen Auszahlungen bis Oktober.

Die vollständige Pressemitteilung ist unter www.finanzverwaltung.nrw.de einsehbar.


Foto: DBB NRW

11/12/2023

1:1 Übertragung des TV-L 2023 Ergebnisses auf Besoldungsbereich gefordert

Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, erklärte in einem Statement: „Wir werden in der laufenden Woche in Gespräche mit der Landesregierung eintreten und dabei die Eins-zu-eins- und systemgerechte Übernahme des Ergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger fordern. Alles andere wäre nicht abbildbar.“

Weitere Infos zum TV-L 2023 Abschluss sind als Beitrag auf unserer Webseite und in einer gesonderten PDF (Wer, Wann, Was?) unter folgendem Link abrufbar: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/zeit-und-wirkungsgleiche-uebertragung-auf-beamtenbereich-angestrebt/


Foto: DBB NRW

10/12/2023
09/12/2023

Tarifverhandlungen enden mit Einigung

In der dritten Verhandlungsrunde vom 7. bis 9. Dezember 2023 in Potsdam haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb als Dachverband für den Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) auf eine Einigung in den Tarifverhandlungen für den Justizvollzug geeinigt.

Für die Beschäftigten im Justizvollzug bedeutet dies folgende konkrete Verbesserungen:
•Eine Inflationsprämie in Höhe von 1.800 Euro im Dezember 2023 oder Januar 2024. Länderabhängig.
•Eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 120 Euro pro Monat in den Monaten Januar bis Oktober 2024.
Ein Gesamtvolumen wie im TVÖD von 3000€.
•Einen Sockelbetrag von 200 Euro ab dem 1. November 2024.
•Eine weitere Erhöhung von 5,5 % zu dem Sockelbetrag ab dem 1. Februar 2025, mindestens aber 340 Euro.
•Das Jobrad wird nun für alle zugänglich gemacht.

Dies bedeutet im Mittel eine Anhebung zwischen 8,5% bis 16% oder 420€ im Finanziellen für die Laufzeit.

Für die Beschäftigten in den Pflegeberufen des Justizvollzugs konnte der BSBD eine Pflegezulage in Höhe von 143,50 Euro durchsetzen.
Für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen beträgt die Zulage 70 Euro. Beide Zulagen sind dynamisiert. Dies tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Laufzeit 25 Monate.

Es wurde eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden bei einer Note von befriedigend, ebenso die Finanzielle sowie eine Inflationsprämie vereinbart.

Studentenbezüge wurden angehoben.

Die Stadtstaatenzulage wurde in den jeweiligen Bereichen verhandelbar gemacht.

Sozial- und Erziehungsdienst: Dort gibt es in Anlehnung an den TVÖD einige Änderungen.

Die Tarifeinigung spiegelt das wider, was auf den Regionalkonferenzen in den Bundesländern immer wieder von den Kolleginnen und Kollegen gefordert wurde.

„Wir möchten den Abschluss wie es der TVÖD erzielt hat.“

Die Forderung wurde nun mit einem Gesamtvolumen von 11,58% sogar überboten.

Alle Forderungen um die soziale Komponente herum, wurden berücksichtigt.

Foto im Beitrag: Windmüller/dbb

09/12/2023

Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband NRW

https://www.dbb.de/artikel/laender-ziehen-mit-bund-und-kommunen-gleich.html
09/12/2023

https://www.dbb.de/artikel/laender-ziehen-mit-bund-und-kommunen-gleich.html

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung: 1. Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Dezember 2023). 2. Ab dem 1. November 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und ab dem 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent (Anpas...

06/12/2023

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Gelsenkirchen
45883

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Dienstag 07:30 - 16:00
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