10/01/2024
In einer aktuellen Pressemitteilung gab das Finanzministerium NRW bekannt, dass die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) 2023 festgelegte Einmalzahlung noch im Januar ausgezahlt wird und die monatlichen Sonderzahlungen ab April beginnen. Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk kommentierte: „Nordrhein-Westfalen ist damit bei der praktischen Umsetzung des Tarifabschlusses ganz vorn dabei.“
Ende Januar sollen die Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten die vereinbarte Einmalzahlung von 1.800 Euro auf ihrem Konto vorfinden. Die Höhe der Einmalzahlung für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger richtet sich nach ihrem individuellen Ruhegehalts- und Anteilssatz. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsbeihilfen erhalten eine Einmalzahlung von 1.000 Euro. Dr. Optendrenk lobte: „Unser Landesamt für Besoldung und Versorgung hat sich hervorragend auf die Ausführung einer Einmalzahlung vorbereitet und den entsprechenden Programmiervorgang frühzeitig begonnen“.
Die technischen Vorarbeiten für die Überweisung der monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen sind im vollen Gange. Während die meisten Berechtigten 120 Euro erhalten, beträgt der Betrag für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger 50 Euro. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bekommen eine anteilige Zahlung. Es wird erwartet, dass etwa 740.000 Personen die Zahlungen gleichzeitig erhalten. Die Summen für die Monate Januar bis April werden Ende April in einer Gesamtsumme überwiesen, gefolgt von monatlichen Auszahlungen bis Oktober.
Die vollständige Pressemitteilung ist unter www.finanzverwaltung.nrw.de einsehbar.
Foto: DBB NRW