01/02/2026
Warum achtet der Kreisverband darauf, dass in allen Kleingartenanlagen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden?
Ganz einfach: Der Kreisverband möchte weder Vereine noch Pächter verlieren. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Beteiligten zumindest an die grundlegenden Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) halten. Nur so kann der wichtige Kündigungsschutz erhalten bleiben.
Auch wenn der Landesverband ein starkes rechtliches Netzwerk aufgebaut hat, müssen die Kleingartenanlagen selbst den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Als Kreisverband denken wir dabei vor allem an den Endverbraucher also an die Pächter. Alles, was sich auf der gepachteten Fläche befindet, gehört dem Pächter. Kommt es jedoch zu einer Kündigung der gesamten Anlage, müssen sämtliche Parzellen vollständig zurückgebaut werden auch leerstehende. Das bedeutet: Die Gemeinschaft bzw. der betroffene Verein muss Gebäude, Pflanzen und alle baulichen Anlagen entfernen und eine Fläche mit reiner Erde übergeben.
Angesichts der heutigen Kosten ist dies für keinen Verein realistisch oder finanzierbar.
Genau aus diesem Grund überprüfen wir regelmäßig die Kleingartenvereine. Unser Ziel ist es nicht zu kontrollieren um der Kontrolle willen, sondern Schaden von Vereinen und Pächtern abzuwenden. Innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten versuchen wir als Verband, unsere Spielräume auszuschöpfen, um das Kleingartenleben für Pächter so sicher, einfach und angenehm wie möglich zu gestalten.
Ab diesem Jahr sind wir organisatorisch auf dem neuesten Stand. Dadurch können wir die Vereine noch gezielter unterstützen, intensiver helfen und gemeinsam aktiv gegen Leerstand vorgehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark und geschützt.
Wir müssen uns zudem der Realität stellen: Über viele Jahre wurde vieles nicht hinterfragt. Doch durch den Generationswechsel ändern sich die Rahmenbedingungen. Erben möchten ihr Land häufig nicht mehr für geringe Pachtbeträge verpachten, sondern selbst bebauen oder deutlich höhere Entgelte verlangen.
Um dem entgegenzuwirken, brauchen wir starke, rechtssichere Vereine, bei denen klar erkennbar ist: Das ist eine Bundeskleingartenanlage.
Der Kreisverband steht hinter jedem Verein und jedem Pächter. Unser Ziel ist es, zu schützen, zu erhalten und zu stärken. Bitte sehen Sie uns nicht als Angreifer, sondern als Bewahrer.
Wenn Sie Maßnahmen oder Vorgaben nicht nachvollziehen können, laden wir Sie herzlich ein, uns in unserer Geschäftsstelle zu besuchen. Wir sind für Sie da und erklären unsere Arbeit transparent.
Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick geben, warum bestimmte Regeln eingehalten werden müssen nicht aus Freude an Vorschriften, sondern um jeden Einzelnen zu schützen, insbesondere auch finanziell.