18/05/2026
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf zur Besoldung zeigt, wie Hessen die Alimentation schönrechnet.
Eine Beamtin oder ein Beamter in A 6, Stufe 2, mit Ehegatten und zwei Kindern kommt 2026 auf eine tatsächliche Nettobesoldung von 44.930 Euro.
Die angesetzte Mindestalimentation liegt aber bei 52.815 Euro. (80% des Medianeinkommens)
Es fehlen also 7.885 Euro im Jahr – rund 657 Euro netto jeden Monat.
Damit die Rechnung trotzdem aufgeht, setzt das Land einfach ein fiktives zweites Einkommen von 11.482 Euro an. Ein Einkommen, das gar nicht ausgezahlt wird. Das keine Miete bezahlt, keinen Einkauf finanziert und keine Familie entlastet.
So wird eine reale Lücke auf dem Papier geschlossen.
Verfassungsgemäße Besoldung entsteht nicht durch Fantasie-Einkommen!
Zum Gesetzentwurf geht es hier lang (Rechnung auf Seite 19)
�https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/2/04422.pdf (Link in der Story)