Informationen für Leute die sich als Flugpate Innen anbieten wollen

Informationen für Leute die sich als Flugpate Innen anbieten wollen Diese Seite ist den lieben Menschen gewidmet, welche sich als Flugpaten auf ihren Urlaubsreisen und keine Ahnung haben wie das vor sich geht.

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Frankfurt
60385

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WICHTIG FÜR FLUGPATEN!

Diese Seite ist denen gewidmet, die sich auf ihren Reisen als FlugpatenInnen anbieten wollen. Leider werden diese lieben Menschen nicht immer richtig von den anfragenden Vereinen oder Organisationen informiert bzw. man schweigt es einfach tod. Denn so einfach mal Flugpate sein ist leider nicht.


  • Erste Vorraussetzung ist, man sollte immer darauf achten, ob es ein anerkannter Verein ist mit Impressum und Satzung aus der auch ersichtlich ist, ob ein oder mehrere Vereinsmitglieder im Besitz des vom Veterinäramt anerkannten Scheines nahc §11 Abs.5,3 sind. Nur unter dieser Vorraussetzung darf ein Verein überhaupt Auslandstierschutz betreiben. Das kann ein e.V. sein aber auch n.e.V. sein.

  • Um Flugpate sein zu dürfen, dass heißt Tiere zu begleiten, benötigt der Flugpate ebenfalls den anerkannten schein nach §11 Abs.5 ,3. Sollte dies nicht der Fall sein und der Flupate nimmt das Tier trotzdem mit und übergibt es am Ankunftsort weiter handelt es sich hier um eine Verbringung gegen Entgelt (in dem Falle die Schutzgebühr) Somit ist es ein unerlaubter Handel welcher strafbar ist.

  • Vereine und Orgas umgehen dies, in dem sozusagen Dokumentenfälschung begangen wird und der Flugpate einfach in den Paass gekritzelt wird. In dem Fall ist der Flugpate nun Besitzer des Tieres. Es ist somit für alles verantwortlich was das Tier angeht. Z.B. Dass das Tier asureichend geeimpft ist, die Fristen eingehalten wurden, das Tier das nötige Mindestalter für die Ausreise hat sowie für alle Schäden die evtl durch das Tier enstehen können. Dokumentenfälschung ist ebenfalls strafbar und kann mit bis zu 3000 Euro geandet werden.