30/09/2026
Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in der Metropolregion FrankfurtRheinMain kommt trotz Herausforderungen wie gestiegener Ausbaukosten weiter voran. So stieg die Glasfaserverfügbarkeit in den Kreisen und kreisfreien Städten der Region im Jahr 2025 für Privathaushalte um durchschnittlich 15,6 Prozentpunkte, für Unternehmen um 13,9 Prozentpunkte und in Gewerbegebieten um 8,2 Prozentpunkte an. Dabei bestehen innerhalb der Region deutliche Unterschiede bei Glasfaserverfügbarkeit und Ausbaufortschritten. Die Daten stammen aus dem Breitbandatlas der Bundesnetzagentur und wurden durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain für das aktuelle Regionale Monitoring zur Digitalisierung in der Metropolregion Frankfurt-RheinMain ausgewertet.
Weitere Themen im neuen Monitoring „Digitalisierung in der Metropolregion Frankfurt-RheinMain“ sind:
◾ Beim 5G-Mobilfunkstandard existiert in der Metropolregion eine nahezu vollständige Abdeckung von 94 Prozent der Regionsfläche.
◾ Eine Trendwende zeichnet sich bei den Beschäftigten in IKT-Berufen ab. So ging die Zahl der gemeldeten Stellen in IKT-Berufen zuletzt stark zurück auf nur noch 1.045 im Jahresdurchschnitt 2025. Zum Vergleich: In den Jahren 2022/2023 waren in der Metropolregion noch mehr als doppelt so viele Stellen für IKT-Fachkräfte zu besetzen. Gründe dürften sowohl die schwache konjunkturelle Entwicklung als auch veränderte Anforderungen durch den zunehmenden KI-Einsatz sein.
◾Außerdem beleuchtet das Monitoring Kennzahlen zu den regionalökonomischen Effekten der Rechenzentrumsbranche, zur Verwaltungsdigitalisierung und zu digitalen Vorreiter-Unternehmen, die nach Analysen des Instituts der Deutschen Wirtschaft vor allem im Kern der Metropolregion überdurchschnittlich stark vertreten sind.
Das Monitoring „Digitalisierung“ kann im Internet unter www.region-frankfurt.de heruntergeladen werden. Bitte im Suchfeld den folgenden Webcode eingeben: zkr17
Mehr zum Thema in der Pressemitteilung:
https://www.region-frankfurt.de/index.php?object=tx,3255.5&ModID=7&FID=3255.1792.1