27/06/2024
Planst du ein Auslandssemester oder eine Reise und möchtest dein Zimmer oder deine Wohnung untervermieten? 🌎 Hier ist, was du wissen solltest:
🏠 Was ist eine Untervermietung?
Wenn du eine finanzielle Entschädigung dafür erhältst, dass eine Person bei dir wohnt, liegt ein Untermietverhältnis vor.
🔍 Untervermietung vs. Teil-Untervermietung
Untervermietung: Eine ganze Wohnung oder ein WG-Zimmer wird vollständig vermietet.
Teil-Untervermietung: Nur ein Teil der Wohnung wird vermietet, während persönliche Gegenstände in einem abgegrenzten Bereich verbleiben oder du dort weiterwohnst.
Was ist mit meinem WG-Zimmer?Auch wenn ein WG-Zimmer nur ein Teil der Wohnung ist, handelt es sich hier meist um eine gesamte Untervermietung. Du vermietest praktisch das ganze Zimmer, das du gemietet hast.
📄 Welche Erlaubnis ist erforderlich?
Begründung: Die Untervermietung muss von Mieter*innen begründet werden (z.B. berufsbedingter Auslandsaufenthalt, zu hohe Wohnkosten, Wunsch nicht alleine zu leben).
Zustimmung: Eine schriftliche Zustimmung seitens der Vermietenden ist erforderlich.In einer WG bist du oft auf das Entgegenkommen von Mitbewohner*innen & Vermieter*in angewiesen.
Teil-Untervermietung: Diese muss in der Regel erlaubt werden.
🌐 Kann ich über AirBnB an Tourist*innen untervermieten?
Achtung: wenn du deine Wohnung oder dein Zimmer über Plattformen wie Airbnb untervermieten möchtest, denn auch wenn du bereits eine Erlaubnis für eine Untervermietung hast, gilt diese nicht automatisch für Airbnb.
Die Erlaubnis hat keine Gültigkeit, wenn mit der Untervermietung Gewinn erzielt werden soll. Und da Gerichte meist unterteilten, dass mit der Vermietung an Tourist*innen über Airbnb ein Gewinn erzielt werden solle, braucht es hier eine zusätzliche Zustimmung seitens der Vermietenden.
Die Kurzzeitvermietung einer Wohnung in Städten mit besonders angespanntem Mietmarkt an Feriengäste erfordert oftmals zusätzliche Genehmigungen der Kommune. Die Stadt Frankfurt hat beispielsweise mit dem Ziel Wohnraum zu schützen, eine Ferienwohnungssatzung erlassen, die auf der Webseite der Bauaufsicht abrufbar ist: https://www.bauaufsicht-frankfurt.de/service/ferienwohnungssatzung
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