17/08/2026
🎯 Familienfreundlicheres Arbeiten in Blumenläden, Märkten und Centern war unser Ziel, als wir mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF) über Verbesserungen im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) Floristik verhandelt haben. Und wir haben unser Ziel erreicht! 👍
Im Juli haben 7 von 10 regionalen Verbänden des FDF das Verhandlungsergebnis angenommen, nur in folgenden Bundesländern ist die Lage noch unklar: Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz.
Für alle anderen Bundesländer gelten ab dem 1. Januar 2027 folgende Verbesserungen:
➡️ Generell gilt höchstens die 5-Tage-Woche: Die wöchentliche Arbeitszeit ist das Jahr über auf höchstens 5 Tage zu verteilen. Ausnahmen sind nur an maximal 6 Wochen im Jahr möglich, etwa in der Woche vor Muttertag.
➡️ 30 Tage Urlaub im Jahr: Es gelten 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
➡️ Einführung eines Ankündigungsaufschlags: Bei Änderung des Arbeitsplans weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn bekommst Du einen Ankündigungsaufschlag von 33 % zusätzlich zum Lohn.
➡️ Erhöhung der Zuschläge: Bei Überstunden über die Plusstunden des Arbeitszeitkontos hinaus bekommst Du 40 % Zuschlag. Bei Arbeit an Feiertagen bekommst Du 60 % Zuschlag zum Lohn.
➡️ Verbesserungen im Arbeitszeitkonto: Der Zeitraum, in dem Plus- und Minusstunden angesammelt werden, läuft 6 Monate. Werden 50 Plusstunden überschritten, wird der Zuschlag fällig.
➡️ Besitzstandswahrung: Grundsätzlich kann sich mit den Änderungen des BRTV kein Arbeitnehmer verschlechtern.
⚠️ Der BRTV regelt die tariflichen Arbeitsbedingungen in der Branche. Die Löhne regelt der Entgelttarifvertrag, welcher separat verhandelt wird.
🔗 Details auf unserer Website.