Glasbrechen e.V.

Glasbrechen e.V. Glasbrechen e.V. - Für die Betroffenen sexualisierter Gewalt auf der Odenwaldschule

Sandip Shah, ehemaliger OSO Schüler, verstorben 2023 im Alter von 51 Jahren.Die Ausstellung im Kunsthaus ATELIERFRANKFUR...
06/10/2025

Sandip Shah, ehemaliger OSO Schüler, verstorben 2023 im Alter von 51 Jahren.
Die Ausstellung im Kunsthaus ATELIERFRANKFURT zeigt einen Teil seiner Arbeiten noch bis 06. November 2025.

Save the Date – ERÖFFNUNG

Wege eines Künstlers
Sandip Shah

Mit einer posthumen Retrospektive würdigen wir das Werk des 2023 verstorbenen Künstlers Sandip Shah. Sein Werk bewegte sich zwischen Malerei, Installation und Performance und war geprägt von einer konsequent prozessorientierten Arbeitsweise. Viele seiner Arbeiten entstanden aus repetitiven, oft meditativen Handlungen, die zwischen Stille und Konfrontation oszillierten. Auch die Ambivalenz von Beobachtung und Selbstbeobachtung spielte eine wiederkehrende Rolle in seinem Schaffen. Shah verstand Kunst als eine nonverbale Form der Auseinandersetzung mit emotionalen, sozialen und politischen Spannungen. Mit symbolischen und gestischen Formen hinterfragte er Machtverhältnisse, Erinnerung und Widerstand – stets getragen von einem tiefen Interesse an existenziellen, spirituellen und gesellschaftlichen Fragen. Die Retrospektive würdigt nicht nur sein vielschichtiges Werk, sondern auch seine langjährige Verbundenheit mit dem Kunsthaus ATELIERFRANKFURT.

Die Ausstellung entsteht in enger Zusammenarbeit mit der Familie Shah und der Strelow und Walter Kunst GbR.

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Eröffnung:
25. September 2025, 19 Uhr | Begrüßung 20:00 Uhr

Ausstellungsdauer:
26. September - 6. November 2025

Ausstellungsraum:
Basement im AF

Öffnungszeiten:
Di - Fr : 11 - 18h
Wir bitten um Voranmeldung
[email protected]

03/07/2025

Nachruf zum Tod von Claudia Burgsmüller

Mit Schrecken haben wir von Claudia Burgsmüllers Tod am 22.06.2025 erfahren. Wir vom Betroffenenverein „Glasbrechen e.V.“ trauern um eine mutige und empathische Frau, der wir im Verlauf der Jahre vieles zu verdanken hatten.

Seit den ersten Tagen des Entsetzens über das Ausmaß sexualisierter Gewalt an „unserer“ Odenwaldschule stand die Rechtsanwältin zu jeder Tages- und Nachtzeit an unserer Seite. Zusammen mit der OLG-Richterin a.D. Brigitte Tillmann kämpfte Claudia Burgsmüller für die schonungslose Aufklärung über die von Lehrern an ihren Schülern verübten Verbrechen. Ihre Position war makellos und glasklar: Im Zweifel standen die beiden Frauen immer an der Seite der Betroffenen.

Claudia Burgsmüller hat einige von uns erfolgreich durch das OEG-Verfahren begleitet. Mit Fachwissen und Detailkenntnis unterstützte sie immer wieder Klagen gegen Täter. Sie stand auch persönlich, soweit es ihr möglich war, immer als Ansprechpartnerin für die Belange der Betroffenen zur Verfügung.

Claudia Burgsmüller und Brigitte Tillmann waren mit ihrem vielschichtigen und unermüdlichen Einsatz für das Umdenken, den Umgang, die Aufklärung und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt von unschätzbarer Bedeutung.

Wir werden unsere beiden Unterstützerinnen sehr vermissen!
Unser Mitgefühl gilt Claudias Familie und all ihren Angehörigen.

Sabine Pohle,
Johannes von Dohnanyi
Kai Wilhelmi
Jens Jörg Hoffmann

24/02/2025

Prozess am Landgericht Rottweil

43-Jähriger soll im Sulzer Freibad Kinder unter der
Dusche gefilmt haben

Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte noch bis 2022 bei der „Schülerhilfe" im
Landkreis Rottweil unterrichtet. Jetzt wird ihm vorgeworfen, in den Jahren 2022 und 2023 im Kreis Freudenstadt ein Kind wiederholt missbraucht und vergewaltigt zu haben.

Marcella Danner
Der Prozess ist von besonderer Brisanz, denn der Anklagte war früher Lehrer an der von einem Missbrauchsskandal gebeutelten Odenwaldschule. Dies bestätigt Corinne Schweizer, Richterin am Landgericht Rottweil und Pressesprecherin, gegenüber der
SÜDWEST PRESSE. Der heute 43-jährige Mann, der zuletzt im Kreis Freudenstadt gewohnt hat, ist bereits 2016 in einem Berufungsprozess vom Landgericht Darmstadt wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt
worden.

Auf die Schliche sei die Polizei dem Angeklagten, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, gekommen, weil ein Vater ihn wegen der Filmaufnahmen im Sulzer Freibad
Susolei im Sommer 2023 angezeigt hat, bestätigt Schweizer weiter. Daraufhin habe es eine Hausdurchsuchung gegeben. Beim Prozessbeginn am 10. Februar am Rottweiler Landgericht verlas die Staatsanwältin fast 45 Minuten lang die Anklageschrift. Die
Beamten hatten bei der Durchsuchung sehr viele Videos und Fotos
kinderpornografischen Inhalts sichergestellt, die der Mann zum Teil selbst aufgenommen haben soll.
Bei der „Schülerhilfe" im Kreis Rottweil unterrichtet 2021, also gerade mal fünf Jahre nach seiner Verurteilung durch das Landgericht Darmstadt, war der Angeklagte über das Förderprogramm „Rückenwind" für die „Schülerhilfe" am Albertus-Magnus-Gymnasium in Rottweil tätig. Er wurde in der
Berichterstattung über dieses Förderprogramm an der Schule, das coronabedingter Lernlücken schließen sollte, in einer Zeitung auch auf einem Foto gezeigt. In selbiger Nachhilfeeinrichtung, unter anderem in Oberndorf, soll der Mann, der auch dort
unterrichtete, Kinder heimlich auf der Toilette gefilmt haben.

Unter den Videos haben die Polizeibeamten Aufnahmen gefunden, die den Missbrauch an einem damals 8-jährigen Jungen zeigen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in
den Jahren 2022 und 2023 im Kreis Freudenstadt wiederholt das Kind einer
Bekannten missbraucht und vergewaltigt und diese Taten auch gefilmt zu haben. Die Anklage lautet: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.
Ermittler mussen die Dateien mit kinderpornografschen Inhalten sichten, die auf Handys oder Computern von Angeklagten gespeichert sind.

Der Sulzer Bürgermeister Jens Keucher sagt auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE, er habe von den Vorfällen erst im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen erfahren. Die Beamten seien ins Susolei gekommen und hätten die Umkleidekabinen im Freibad mit
jenen verglichen, die auf den Video- und Fotoaufnahmen zu sehen sind. „Darüber
haben uns unsere Schwimmmeister natürlich informiert." Die damalige Lehrerwohnung des Angeklagten wurde 2014 im Rahmen eines
Ermittlungsverfahrens wegen Kinderpornografie durchsucht. Der Pädagoge hatte seit 2011 an der Odenwaldschule im hessischen Ober-Hambach unterrichtet. Er gab
seinerzeit zu, vor seiner Anstellung an der Odenwaldschule entsprechende Dateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Schulleitung entließ den Mann
daraufhin.

Das Amtsgericht Bensheim hatte ihn daraufhin im Februar 2016 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Vorsitzende Richter bezeichnete ihn damals als „pädophil und latent gefährlich", weitere Straftaten seien
nicht auszuschließen, berichtete das Magazin „Der Spiegel" seinerzeit. Er sei zu diesem Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern auf einer neuen Stelle als Lehrer tätig gewesen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahren urteilte das Landgericht Darmstadt dann im August
2016 deutlich milder und bestrafte den damals 35-Jährigen mit einem Jahr Haft auf Bewährung.

Im Zusammenhang mit den Kinderpornos war gegen den Lehrer auch ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt worden. Dieses wurde eingestellt, wie das Nachrichten-Magazin weiter schrieb.

„Schülerhilfe" nimmt Stellung
Wie aber konnte ein Mann mit einer solchen Vorgeschichte für die „Schülerhilfe" im Kreis Rottweil überhaupt tätig sein? Die SÜDWEST PRESSE hat bei der ZGS Bildungs-
GmbH nachgefragt (die „Schülerhilfe" ist eine Marke dieses Unternehmens). Die dortige Teamleitung Kommunikation und Creatives antwortet, der nun Angeklagte sei von 2016 bis 2022 als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis zum damaligen Zeitpunkt bei einem selbstständigen Franchise-Partner der „Schülerhilfe" tätig gewesen. Nach
einem Hinweis durch das Regierungspräsidium Freiburg auf eine bestehende Vorstrafe am 1. April sei der Pädagoge unmittelbar durch den Franchise-Partner mit der Situation konfrontiert, vom Dienst freigestellt und fristlos gekündigt worden.

Erweitertes Führungszeugnis
Das Bundesamt für Justiz schreibt auf seiner Website: Ein erweitertes
Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder
Jugendbereich tätig werden wollen (zum Beispiel an Schulen oder im
Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das „erweiterte
Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt Paragraf 32, Absatz 2 Bundeszentralregistergesetz (§
32 Abs. 2 BZRG), dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen
einer Sexualstraftat. Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen sind in der Regel dagegen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, es sei denn, es wird ein „erweitertes Führungszeugnis" beantragt.
In diesem Fall sind Verurteilungen wegen der genannten Straftatbestände
ungeachtet der Ausnahmeregelungen des § 32 Abs. 2 BZRG aufzuführen. Wer
ein solches erweitertes Führungszeugnis beantragt, benötigt eine schriftliche Aufforderung, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von im verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen zu dessen Erteilung vorliegen.
Vor Vertragsabschluss habe der Mann ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Dieses sei ohne Eintrag gewesen, berichtet die Mitarbeiterin der ZGS Bildung.
Zudem habe er bei seiner Einstellung schriftlich bestätigt, dass gegen ihn keine Vorstrafen vorlägen. Der damalige Franchise-Partner habe somit nicht erkennen können, dass der Lehrer entsprechend vorbestraft gewesen sei. Auch ein weiteres durch den Mann beim zuständigen Franchise-Partner vorgelegtes Führungszeugnis
aus dem Jahr 2020 sei ohne Eintrag gewesen, so die ZGS. Bei beiden, dem
zuständigen Franchise-Partner vorliegenden Dokumenten handele es sich um erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse. Weiter schreibt die Teamleiterin: „Nachdem wir als Zentrale der 'Schülerhilfe' vom Franchise-Partner über den Fall informiert worden sind, haben wir umgehend mit dem
zuständigen Bundesamt für Justiz Rücksprache gehalten. Hierbei ging es um die Frage, ob es möglich ist, dass eine solche vorherige Verurteilung nicht aus dem Führungszeugnis ersichtlich war. Dies wurde vom Bundesamt bejaht, und die Führungszeugnisse wurden als wahrscheinlich authentisch bewertet."
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Rottweil verhandelt seit dem 10. Februar das Verfahren gegen einen 43-jährigen deutschen Angeklagten. Es handelt sich um eine sogenannte Jugendschutzsache, bei der zwar der Angeklagte erwachsen ist, aber voraussichtlich Kinder und Jugendliche als Zeugen zu vernehmen seien, deren schutzwürdige Interessen bei einem Jugendgericht besser gewahrt werden können, teilte das Landgericht mit. Die weiteren Termine: 26. Februar, 7. März, 17. März und 21. März, jeweils 9 Uhr, im Saal 201. Es ist auch ein psychiatrischer Sachverständiger geladen. Allerdings
wurde die Öffentlichkeit gleich am ersten Prozesstag nach Verlesung der
Anklageschrift vom Prozess ausgeschlossen. Zum Schutz des minderjährigen Opfers. „Es werden viele Aspekte erörtert, die das Kind, das misshandelt wurde, betreffen" erläutert Corinne Schweizer, Richterin am Landgericht Rottweil und
Pressesprecherin. Die Urteilsverkündung, dann wieder öffentlich, wird voraussichtlich Mitte März sein

Mahnmal für Missbrauchsopfer an der OdenwaldschuleWir danken Andreas Huckele für die klaren Worte, denen wir nur zustimm...
27/11/2024

Mahnmal für Missbrauchsopfer an der Odenwaldschule

Wir danken Andreas Huckele für die klaren Worte, denen wir nur zustimmen können!
Es lohnt sich, die Podcastfolge anzuhören.

Immer vormittags und nachmittags ein aktuelles Schwerpunktthema

Nicht wegschauen: Wir alle kennen Täter und Täterinnen | Julia von Weiler | PsychologinKinder vor sexuellem Missbrauch z...
05/03/2024

Nicht wegschauen: Wir alle kennen Täter und Täterinnen | Julia von Weiler | Psychologin

Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, das hat sich Julia von Weiler zur Aufgabe gemacht. Die Diplom-Psychologin ist Vorstand der Organisation "Innocence in Danger".

https://www.swr.de/swr1/podcast-swr1-leute-100.html?mediaId=278019ea-2588-336f-bee7-0bafa71e7a0a&

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