24/06/2026
Die Erhaltung von Gebäudestrukturen muss den gesamten Baubestand umfassen. Jeder Abriss bedarf einer Genehmigung unter der Maßgabe des Gemeinwohls. Nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen ist erklärungsbedürftig, sondern ihr Abriss.
Das ist – verkürzt zusammengefaßt – die aus vorwiegend akademischen Kreisen initiierte Forderung eines Abrissmoratoriums aus dem Jahr 2022, motiviert durch die Energie- und Klimakrise und gedacht als Antwort auf die Wohnungsfrage. Es soll zudem ein Beitrag sein für die Wertschätzung von Pflege und Reparatur des Bestehenden in seinem ganzen baukulturellen und geschichtlichen Reichtum.
Entsprechende Gedanken prägen mittlerweile viele architektonische und städtebauliche Diskussionen – zumindest in ihrem akademischen Ansatz.
Es war daher keine Frage, daß auch beim Wettbewerb um das Matthäusareal letztes Jahr der Erhalt der Kirche mit Ihrem Ikonischen Kirchturm in Mitten der Frankfurter Hochhäuser berücksichtigt werden sollte.
Anders als in der Fakultät Statik lernt jeder Architekturstudent beginnend mit dem ersten Stehgreif im akademischen Betrieb: Wer sich an die Aufgabenstellung hält, landet auf den Plätzen. Und so gewann auch hier der Entwurf, der Altar, Altarwandrelief, Fenster und Kreuz in den Neubau integriert und die Kirche abreißt. Für die Jury, der auch Unterstützende des Abbruchmoratoriums angehörten, reicht das wohl an Wertschätzung von Pflege und Reparatur des Bestehenden in seinem ganzen baukulturellen und geschichtlichen Reichtum.
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