Zwar hat die BI Finne nicht erreicht, dass der Betreiber die Qualanlage stilllegt, doch ist die Zahl der leidenen Tiere um fast zwei drittel der ursprunglich geplanten Anzahl reduziert worden. Kammer des Verwaltungsgerichtes Halle eine Entscheidung in der Streitsache Hähnchenmastanlage Tauhardt (AZ: 4A 224/11 HAL) getroffen. Die Genehmigung für die Anlage wurde aufgehoben, wobei keine Berufung geg
en das Urteil zugelassen wird. Durch diese Entscheidung hat die Bürgerinitiative im mehrjährigen Rechtsstreit die Klage gegen die Landesbehörde und das Unternehmen gewonnen. Sie dankt den zahlreichen Unterstützern für ihr Engagement! Hintergrund
Im Juli 2011 wurde vom Landesverwaltungsamt Halle die Hähnchenmastanlage der Kahlwinkler Agrar KG in Tauhardt (Gemeinde Finne, Burgenlandkreis) mit 250.000 Masthähnchen genehmigt. Die Bürgerinitiative Tauhardt hatte schon 2008 im Genehmigungsverfahren mit Unterstützung zahlreicher Bürger aus der Gemeinde Finne (über 400 Einwender), des Naturschutzbundes Sachsen-Anhalt und des Deutschen Tierschutzbundes gegen das Vorhaben mobil gemacht, so dass der Antragsteller 2010 einen Neuantrag auf Genehmigung mit 250.000 statt der ursprünglich geplanten 350.000 Hähnchen gestellt hat. Laut Berechnungen der Kahlwinkler Agrar KG sowie Bescheid des Landesverwaltungsamtes sollten aus der Anlage nur 6% der Jahresstunden Gerüche im Ort wahrnehmbar sein. Wie die Bürgerinitiative mit Hilfe ihres Anwaltes Ulrich Werner und ihres Gutachters Knut Haverkamp im Verfahren nachweisen konnte, waren die Immissionsberechnungen so fehlerhaft, dass das Gericht einen Drittgutachter beauftragen musste. Trotz nochmaliger Reduzierung der Anlagenkapazität von Seiten Herrn Braunes, des Geschäftsführers der inzwischen umbenannten Geflügelhof Finne KG, kam der vom Gericht bestellte Gutachter auf fast das Doppelte der ursprünglich berechneten Immissionsbelastungen und erläuterte, das auch die eingebaute Filteranlage zu keiner wahrnehmbaren Reduzierung der Gerüche mehr führen würde. Darüber hinaus kritisierte die Bürgerinitiative die aus der Anlage entweichenden Keime, Biotoxine und Bioareosole, auf Grund der Nähe zum Dorf (die nächsten Wohnhäuser befinden sich keine 100 Meter, die Dorfmitte liegt keine 250 Meter entfernt) sind gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie z.B. Schleimhautentzündungen und Antibiotikaresistenzen nicht ausgeschlossen. Auch der fehlende Tier- und Naturschutz wurde kritisiert. So wurde bekannt, dass bei einer Stichprobe des Thüringer Lebensmittelüberwachungsamtes im Verarbeitungsbetrieb Astenhof Hainspitz 80 Prozent der Tauhardter Hähnchen krankhafte Fußveränderungen aufwiesen. eine Folge der hohen Besatzdichte, da bis zu 23 ausgewachsene Hühner sich den Platz eines Quadratmeters im Stall teilen müssen. Zudem wurde gerügt, dass Abwässer aus der Anlage hiesige Gewässer im Naturpark verunreinigen und das ein in der Nähe sich befindliches FFH-Schutzgebiet durch zusätzliche Stickstoff- und Ammoniakeintragungen beeinträchtigt wird. Die Urteilsbegründung (63 Seiten) liegt uns vor und kann bei Bedarf gern übermittelt werden.