01/10/2021
Schnelltest für Schüler und Schülerinnen während der Schulferien
Schüler und Schülerinnen gelten derzeit laut Corona-Schutzverordnung aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Während der Ferien fallen diese Schultestungen jedoch aus, weshalb diese Regelung während der Schulferien ausgesetzt wird.. Das hat für Schülerinnen und Schüler, die an 3G-Veranstaltungen teilnehmen wollen, Konsequenzen.
In den Herbstferien benötigen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen weiterhin einen aktuellen negativen Corona-Test.
Das hat das Gesundheitsministerium in Düsseldorf auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur klargestellt. An 3G-Veranstaltungen dürfen nur gegen das Coronavirus Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen.
Corona-Tests bleiben für Unter-18-Jährige laut der neuen TestV bis Jahresende kostenlos.
Wo nur Personen nach der 3G-Regel - geimpft, genesen oder getestet - zugelassen sind, müssten während der Ferienzeiten auch Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen.
Unsere Testzentren laufen weiter.
https://www.gesundheitsnetzwerk-essen.de/index.php/corona-testzentren
Corona Testzentren Ruhrhalbinsel