Siedlergemeinschaft Espelkamp-Mittwald e.V.

Siedlergemeinschaft Espelkamp-Mittwald e.V. Wir bieten unseren Mitgliedern eine Fülle von Leistungen, die den unterschiedlichsten Interessen gerecht werden. Nutzen Sie diese Leistungen!

Grundabsicherung für Haus und Garten
kompetente Hilfe in Rechts- und Steuerfragen
Beratung zu den Themen Bauen und Energiesparen
praxisnaher Rat rund um Haus und Garten
Sonderkonditionen bei zahlreichen Vertragspartnern

Mitglied im Verband Wohneigentum zu sein bedeutet, Haus und Garten in einer starken Gemeinschaft zu genießen. Nach dem Motto:
"Einfach gut Leben"

Ehrenamtlich stark: Siedlergemeinschaft Mittwald unterstützt Kita „Spielwiese“Die Siedlergemeinschaft Mittwald im Verban...
15/03/2026

Ehrenamtlich stark: Siedlergemeinschaft Mittwald unterstützt Kita „Spielwiese“

Die Siedlergemeinschaft Mittwald im Verband Wohneigentum hat die Erlöse ihres Adventskaffeetrinkens an die Kita Spielwiese übergeben. Vorsitzender Werner Strathmann, Kassiererin Annett Neumann und weitere Engagierte überreichten die Spende an Kita‑Leiterin Inga Rosenbohm.
Die Mittel fließen in ein neues Spielgerät für den Außenbereich und sollen pünktlich zur Wiedereröffnung des Außengeländes nach der Sanierung (voraussichtlich ab April) bereitstehen.
„Ehrenamt lebt davon, dass Menschen Verantwortung füreinander übernehmen“, so Werner Strathmann. „Mit unserer Spende möchten wir die Arbeit der Kita wertschätzen und die Familien in Espelkamp unterstützen.“
Die Siedlergemeinschaft Mittwald dankt allen Helferinnen, Helfern und Gästen, die durch ihr Engagement diese Unterstützung möglich gemacht haben.

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28/01/2026

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+++ Wichtige Änderungen bei der Grün- und Gartenabfuhr +++

Grundstückseigentümer in Espelkamp können auf Antrag Grün- und Gartenabfälle kostenlos abholen lassen. Die Abfuhr dieser Abfälle wird im Zeitraum vom 2. März bis zum 3. April 2026 durchgeführt und ist spätestens bis zum 22. Februar 2026 zu beantragen.

Neu: die Anmeldung der Abfuhr erfolgt nur online unter www.sperrmuell.online/espelkamp.de oder telefonisch unter (05703) 98 02 100 bei der EMiL-AöR. Den genauen Abfuhrtermin teilt das beauftragte Abfuhrunternehmen mit.

Eine Anmeldung über die Stadt Espelkamp oder über die grünen Anforderungskarten ist nicht mehr möglich.

Hinweise für die ordnungsgemäße Durchführung:

• Die Grün- und Gartenabfälle sind erst am Tag der Abfuhr bis 8:00 Uhr in Fahrbahnnähe zur Abfuhr abzustellen.

• Gehwege, Parkplätze und Fahrbahnen nicht zustellen. Der Abfallort darf sich nicht hinter Hindernissen befinden.

• Abfälle müssen auf festem Untergrund (kein Rasen) liegen.

• Die Grün- und Gartenabfälle sollen nicht an einer zentralen Sammelstelle abgelegt werden. Die Entstehung von größeren zentralen Müllablagerungsstellen soll vermieden werden. Bitte stellen Sie daher die Abfälle gebündelt an den jeweiligen Grundstücken bereit.

• Abgefahren werden nur Grün- und Gartenabfälle, die wegen ihres Umfangs, ihres Gewichts oder ihrer Menge nicht in die Biotonne passen.

• Baum und Strauchschnitt ist gebündelt auf eine maximale Länge von 1,5 m zu schneiden.

• Der Astdurchmesser darf maximal 5 cm betragen, und die Bündel dürfen nicht schwerer als 30 kg sein.

• Sonstige Grün- und Gartenabfälle sind gebündelt oder in Säcken (möglichst nicht mehr als 15 kg je Bündel oder Sack) bereitzustellen.

• In Säcken bereitgestellte Grünabfälle werden vom beauftragten Unternehmen separat abgefahren.

• Baumstubben, Wurzelstöcke und Stammholz werden NICHT über die kostenlose Grün- und Gartenabfallabfuhr entsorgt.

Grün- und Gartenabfälle, die nicht den Vorgaben entsprechen, werden vom Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen.

Adventskaffee 2025
29/11/2025

Adventskaffee 2025

Carport bauen: In NRW meist ohne Baugenehmigung möglichGute Nachricht für Autobesitzer: Ein Carport ist in NRW in vielen...
24/11/2025

Carport bauen: In NRW meist ohne Baugenehmigung möglich

Gute Nachricht für Autobesitzer: Ein Carport ist in NRW in vielen Fällen ohne Baugenehmigung möglich. Ein paar Vorschriften gelten aber trotzdem: Wer genehmigungsfrei bauen möchte, muss auf Höhe, Größe und kommunale Vorgaben achten.

Baugenehmigung für Carport: Baurecht NRW, genehmigungsfreier Carport, Doppelcarport, Bauantrag ohne Architekt, Grenzbebauung & Abstand zum Nachbar

Solarpflicht in NRW - was ändert sich in 2026Sie haben gehört, dass die Solarpflicht in NRW ab 2026 auch für bestehende ...
23/11/2025

Solarpflicht in NRW - was ändert sich in 2026

Sie haben gehört, dass die Solarpflicht in NRW ab 2026 auch für bestehende Gebäude greift? Sie wollen wissen, ob Sie von der neuen Regelung betroffen sind und in welchen Fällen Sie in NRW eine Photovoltaikanlage installieren müssen? Sie interessieren sich dafür, wie groß die PV-Anlagen laut Solarpflicht mindestens sein müssen und welche Ausnahmen es gibt? All diese Fragen klären wir in unserem Webinar zur neuen Solarpflicht in NRW. Unser Geschäftsführer Jan Koch erklärt, was hinter den neuen Vorgaben steckt, die seit dem 1. Januar 2025 für neue Wohngebäude und bei Bestandsgebäuden im Falle einer Dachsanierung ab 2026 gelten. Außerdem klären wir die Frage, für wen eine Photovoltaikanlage ohnehin eine lohnende Investition ist.

Sie haben gehört, dass die Solarpflicht in NRW ab 2026 auch für bestehende Gebäude greift? Sie wollen wissen, ob Sie von der neuen Regelung betroffen sind und in welchen Fällen Sie in NRW eine Photovoltaikanlage installieren müssen? Sie interessieren sich dafür, wie groß die PV-Anlagen laut S...

Baufinanz-Sprechstunde für unsere MitgliederWie finanziere ich eine Immobilie? Sie fragen, wir antworten!Eigenkapital, A...
22/11/2025

Baufinanz-Sprechstunde für unsere Mitglieder

Wie finanziere ich eine Immobilie? Sie fragen, wir antworten!

Eigenkapital, Anschlussfinanzierung, Kreditmodelle – wer eine Immobilie kauft, besitzt oder saniert, der muss sich zwingend mit den großen Geldfragen befassen. Etwa: Wie viel Immobilie kann ich mir eigentlich leisten? Wie schaffe ich es, Geld für das geforderte Eigenkapital aufzubringen? Welche Dokumente brauche ich für ein erfolgreiches Finanzierungs-Gespräch mit der Bank? Und was ist, wenn der günstige Kredit irgendwann ausläuft?

Keine Sorge, wir lassen Sie mit diesen komplexen Fragen nicht allein. Denn: Unsere Baufinanz-Experten liefern in einer neuen Sprechstunde kompetent und kostenlos Antworten – ganz exklusiv für unsere Mitglieder!

Was immer Ihnen an finanziellen Themen rund um Immobilie und Grundstück auf den Nägeln brennt, hier erhalten Sie Rat. Wir unterstützen Sie dabei, den nötigen Durchblick zu den wichtigsten Bau-Finanzthemen zu erhalten. So sind Sie bestens gerüstet, um die anstehenden finanziellen Schritte für Ihr Projekt anzugehen.

Nutzen Sie die neue Telefonsprechstunde mit unseren Baufinanz-Experten mit über 20 Jahren Berufserfahrung. Wer lieber per E-Mail kommuniziert, der stellt seine Fragen einfach schriftlich. Das Beste dabei: Wir wollen Ihnen kein Finanzprodukt verkaufen oder vermitteln – unsere Tipps sind unabhängig. Sie sollen helfen, dass Sie als informierter Verbraucher aus einer starken Position heraus mit Banken oder Finanzierungsvermittlern verhandeln können.

Unabhängige Baufinanzberatung: Jetzt kostenlos Tipps von erfahrenen Experten sichern.

Laubrente: Entschädigung für Laub des NachbarnFällt Laub des Nachbarn auf Ihr Grundstück, könnten Sie eine sogenannte La...
07/11/2025

Laubrente: Entschädigung für Laub des Nachbarn

Fällt Laub des Nachbarn auf Ihr Grundstück, könnten Sie eine sogenannte Laubrente in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, den Ihr Nachbar an Sie zahlt, um Ihren Mehraufwand bei der Entsorgung des Laubs finanziell auszugleichen.

Sie haben Anspruch auf eine Laubrente, wenn Laub des Nachbarn auf Ihrem Grundstück eine zumutbare Menge überschreitet. Höhe ✓ Berechnung ✓ Urteile ✓

Nicht verpassen: Online-Infowoche fürs WohneigentumDer November wird informativ: Vom 10. bis zum 14. November läuft unse...
06/11/2025

Nicht verpassen: Online-Infowoche fürs Wohneigentum

Der November wird informativ: Vom 10. bis zum 14. November läuft unsere nächste Online-Infowoche rund um das Wohneigentum. Es geht um Steuervorteile, sinnvolle Versicherungen, neue Heizungen und Bauen für alle Lebensphasen. Kostenlos und offen auch für Nichtmitglieder.

Bauen für alle Lebensphasen, sinnvolle Versicherungen fürs Eigenheim oder steuerliche Vorteile für Eigentümer: Der Verband Wohneigentum bietet eine kostenlose Online-Infowoche rund um die eigenen 4 Wände an: 10. bis 14. 11. 2025.

Schenken Sie Mehrwert und Sicherheit – mit einer Jahresmitgliedschaft im Verband Wohneigentum NRW e.VSind Sie überzeugt ...
06/11/2025

Schenken Sie Mehrwert und Sicherheit – mit einer Jahresmitgliedschaft im Verband Wohneigentum NRW e.V

Sind Sie überzeugt von den Vorteilen, die Sie als Mitglied im Verband Wohneigentum NRW genießen? Möchten Sie, dass auch Ihre Kinder, Freunde, Nachbarn oder Kollegen vom größten Verband für selbstnutzende Wohneigentümer profitieren? Dann schenken Sie Ihren Liebsten zu Weihnachten doch einfach einen Geschenkgutschein für eine Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum NRW e.V.!

Den Geschenk-Gutschein für eine Jahresmitgliedschaft im Verband Wohneigentum NRW e.V. können Sie für nur 20 Euro erwerben – Sie zahlen also nur den halben Preis!

https://www.wohneigentum.nrw/mitgliedschaft-verschenken

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02/10/2025

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+++ Abfuhr von Grün- und Gartenabfällen +++

Grundstückseigentümer aus Espelkamp können wieder auf Antrag Grün- und Gartenabfälle abholen lassen. Die Abfuhr dieser Abfälle wird im Zeitraum vom 03.11.2025 bis 05.12.2025 durchgeführt. Die Abfuhr muss frühzeitig, spätestens bis zum 24.10.2025, von den Grundstückseigentümern beantragt werden.

Ganz unkompliziert geht es online auf https://sperrmuell.online/espelkamp/. Anforderungskarten liegen aber auch bei der Firma PreZero, Niederlassung Espelkamp, Fritz-Souchon-Str. 4 sowie im Rathaus aus. Diese sind dann bitte ausreichend zu frankieren. Der genaue Abfuhrtermin wird dann vom Abfuhrunternehmen mitgeteilt.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Abfuhr ist es unbedingt erforderlich, dass die Grün- und Gartenabfälle erst am Tage der Abfuhr bis 8:00 Uhr in Fahrbahnnähe zur Abfuhr bereitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass Gehwege, Parkplätze und Fahrbahnen nicht zugestellt werden. Der Abfallort darf sich nicht hinter Hindernissen befinden und weniger als 4 Meter von der Straße entfernt sein. Des Weiteren dürfen die Abfälle nicht unter Oberleitungen abgelegt werden und müssen auf festem Untergrund (kein Rasen) liegen. Die Grün- und Gartenabfälle sollen nicht an einer zentralen Sammelstelle abgelegt werden. Die Entstehung von größeren zentralen Müllablagerungsstellen soll vermieden werden. Daher sind die Grün- und Gartenabfälle gebündelt an den jeweiligen Grundstücken bereitzustellen.

Es werden nur Grün- und Gartenabfälle abgefahren, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die Biotonne passen. Baum- und Strauchschnitt ist auf eine Länge von max. 2 m zu schneiden, sonstige Grün- und Gartenabfälle sind gebündelt oder in Säcken (nicht mehr als 25 kg je Bündel oder Sack) bereitzustellen. Die in Säcken bereitgestellten Grünabfälle werden vom beauftragten Unternehmer separat abgefahren. Falsch verpackte bzw. lose bereitgestellte Grün- und Gartenabfälle werden nicht abgefahren.

Baumstubben, Wurzelstöcke und Stammholz werden nicht über die kostenlose Grün- und Gartenabfallabfuhr entsorgt.

Adresse

Espelkamp-Mittwald
32339

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