09/01/2026
𝐕𝐞𝐫𝐚𝐛𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐬 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐫𝐚𝐭 - 𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬𝐬𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝐝𝐚𝐬 𝐄𝐡𝐫𝐞𝐧𝐚𝐦𝐭 𝐚𝐛 𝐝𝐞𝐦 𝟏. 𝐉𝐚𝐧𝐮𝐚𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟔
Sehr geehrter Vorstand,
liebe Mitglieder,
auf Grund zahlreicher steuerlicher Änderungen im Jahr 2026, auch für steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) haben wir diese für Sie in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Grundsätzlich sind diese Änderungen für unsere Vereine positiv. Sie verfolgen das Ziel, ehrenamtliches, gemeinnütziges Engagement zu fördern, die Bürokratie abzubauen und die finanziellen Spielräume zu verbessern.
𝙉𝙖𝙘𝙝𝙛𝙤𝙡𝙜𝙚𝙣𝙙 𝙙𝙞𝙚 𝙬𝙞𝙘𝙝𝙩𝙞𝙜𝙨𝙩𝙚𝙣 𝙑𝙚𝙧𝙗𝙚𝙨𝙨𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣:
𝗘𝗵𝗿𝗲𝗻𝗮𝗺𝘁𝘀𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲
Für Tätigkeiten in Vereinen oder Organisationen, die nach § 52 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind, galt bisher eine Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von bis zu 840,00 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wurde nunmehr auf bis zu 960,00 Euro pro Jahr angehoben.
Ü𝗯𝘂𝗻𝗴𝘀𝗹𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲
Auch die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) erhöhte sich für Betreuer, Ausbilder und Trainer von bisher 3.000,00 Euro auf bis zu 3.300,00 Euro pro Jahr.
𝗔𝘂𝘀𝘄𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗛𝗮𝗳𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗿𝗶𝘃𝗶𝗹𝗲𝗴𝘀
Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche des Vereins und deren Mitglieder wurde von 840,00 Euro auf nunmehr 3.300,00 Euro jährlich angehoben.
Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige gilt nun einheitlich bis zu einer Einnahmengrenze von 3.300 Euro. Damit entsteht mehr Rechtssicherheit und das persönliche Haftungsrisiko im Vereinsrecht wird deutlich gemindert.
𝗙𝗿𝗲𝗶𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝘇𝗲𝗶𝘁𝗻𝗮𝗵𝗲 𝗠𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹𝘃𝗲𝗿𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗻ü𝘁𝘇𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗢𝗿𝗴𝗮𝗻𝗶𝘀𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻
Weiterhin bleiben steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) verpflichtet, ihre Einnahmen, wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder Vermögensverwaltung grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für ihre gemeinnützigen Zwecke zu verwenden. Diese sogenannte „zeitnahe Mittelverwendung“ ist verbunden mit einem detaillierten Mittelverwendungsnachweis, welcher oft einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeutet. Um diesen insbesondere für kleinere Organisationen/ Vereine zu verringern, wurde die bisherige Freigrenze von unter 45.000 Euro Jahreseinnahmen, unterhalb derer die Pflicht zum Mittelverwendungsnachweis nicht besteht, deutlich angehoben.
Nunmehr gilt eine Freigrenze von 100.000,000 Euro Jahreseinnahmen, was nicht nur den Bürokratieaufwand senkt, sondern auch die Bildung von Rücklagen erleichtert und damit mehr finanziellen Spielraum schafft.
𝗙𝗿𝗲𝗶𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 𝗳ü𝗿 𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗯𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝗲 𝘀𝘁𝗲𝗶𝗴𝘁
Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs. 3 AO) steigt von 45.000,00 auf 50.000,00 Euro Umsatz pro Jahr.
Das heißt für kleinere Vereine, dass sie grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind, wenn die Einnahmen des Vereins aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (einschließlich Umsatzsteuer) jährlich 50.000,00 Euro nicht übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO). Erst oberhalb dieser Grenze werden Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig.
Da die Einnahmen von Vereinen je nach Herkunft steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ist es in diesem Fall wichtig, dass der Verein im Rahmen seiner Buchhaltung diese dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtig zugeordnet.
𝙒𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧𝙚 Ä𝙣𝙙𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙨𝙚𝙞𝙩 𝙅𝙖𝙝𝙧𝙚𝙨𝙗𝙚𝙜𝙞𝙣𝙣:
Erhöhung der Entfernungspauschale - Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer, dies vom ersten Kilometer an. Die Neuregelung gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde (bisher: 12,82 Euro). Die Minijob-Grenze steigt auf 603,00 Euro (bisher: von 556,00 Euro).
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie - mit Ausnahme der Abgabe von Getränken - wird von 19 % auf 7 % reduziert.
Abschließend möchten wir noch einmal auf das 𝗘𝗵𝗿𝗲𝗻𝗮𝗺𝘁𝘀𝗽𝗮𝗸𝗲𝘁 𝗱𝗲𝘀 𝗙𝗿𝗲𝗶𝘀𝘁𝗮𝗮𝘁𝗲𝘀 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻 hinweisen. Die Landesregierung hat ein eigenes Ehrenamtsministerium geschaffen und mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz bereits konkrete Verbesserungen umgesetzt - darunter die Abschaffung der GEMA-Gebühren für Vereine sowie neue und ausgeweitete Förderprogramme.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/
Für eventuell weitergehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches Jahr 2026 sowie eine erlebnisreiche Angelsaison.
Mit freundlichen Grüßen und einem
kräftigen Petri Heil
André Pleikies
Geschäftsführer