Landesanglerverband Thüringen e.V.

Landesanglerverband Thüringen e.V. Mit über 20.000 Mitgliedern in 248 Vereinen ist der LAVT e.V. der mitgliederstärkste Angler- und anerkannte Naturschutzverband im Freistaat Thüringen

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. wünscht Ihnen und Ihren Familienangehörigen von Herzen erholsame Osterfeiertage.O...
03/04/2026

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. wünscht Ihnen und Ihren Familienangehörigen von Herzen erholsame Osterfeiertage.

Ostern ist ein Fest mit vielschichtiger Geschichte. Die heutigen Bräuche wie Osterhase und Ostereier sind Symbole für Neuanfang, Leben und Fruchtbarkeit. Genau daran sollten wir uns zu den Osterfeiertagen erinnern, einen Moment innehalten und denen unsere Aufmerksamkeit und Liebe schenken, die immer für uns da sind.

Feiern Sie im Kreise Ihrer Familie und mit Freunden, genießen Sie gemeinsam den Frühling und das Leben. Wir leben aktuell in sehr bewegten, unsicheren Zeiten. Umso wichtiger ist es sich für den Frieden, ja für das Leben zu engagieren. Auch wird sich unser Verband weiterhin für den Erhalt unserer attraktiven Gewässerlandschaften sowie unserer heimischen Fischarten einsetzen. Dabei sind wir gegen jegliche Art der versuchten Ausgrenzung von Menschen, insbesondere der Angelfischerei, aus dem Naturraum.

Das direkte Erleben der Natur, speziell unserer Thüringer Gewässer, muss für jeden möglich sein. Gemeinsam werden wir uns dafür engagieren, die Angelfischerei und unsere Thüringer Heimat weiter zum Wohle der Menschen zu entwickeln.

Dafür brauchen wir die Unterstützung jedes Anglervereins sowie aller Bürgerinnen und Bürger.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Angeljahr 2026, ein kräftiges Petri Heil und vor allem bleiben Sie gesund.

Dietrich Roese
Präsident

André Pleikies
Geschäftsführer

Liebe Anglerinnen und Angler, der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hat sich bereits vor vielen Jahren erfolgrei...
14/02/2026

Liebe Anglerinnen und Angler,
 
der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hat sich bereits vor vielen Jahren erfolgreich in unzähligen Gesprächen mit den zuständigen Behörden, einer umfangreichen Stellungnahme und mündlichen Anhörung im Thüringer Landtag dafür eingesetzt, dass Kinder nicht erst ab dem 10., sondern bereits ab dem 8. Lebensjahr die Angelfischerei ausüben können. Dies in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
 
Unser Ziel war und ist es, die Kinder bereits früh über die Angelfischerei, für den Erhalt unserer ökologisch wertevollen Gewässer, den Schutz der Natur und unserer heimischen Fischfauna sowie für ein tierschutzgerechtes Verhalten zu sensibilisieren.   
 
Wir sehen regelmäßig die Begeisterung der Mädchen und Jungen für die Angelfischerei bei unseren vielen Jugendveranstaltungen. Angeln ist eben nicht nur den Wurm im Wasser zu baden, nein es ist für die Kinder ein wunderschönes, interessantes Hobby in freier Natur, welches ein umfangreiches Wissen, viel Geschick, Kameradschaft sowie Einsatzbereitschaft für saubere Gewässer und gesunde Fischbestände fördert.
 
Genauso wichtig war es uns von Anfang an, dass Kinder- und Jugendlichen, welche die Fischerprüfung erfolgreich bestanden haben, ohne Begleitpflicht angeln gehen können . . .

Ganzer Text und mehr Info auf www.lavt.de

Wir erhielten die vergangenen Tage immer wieder Anfragen, ob die Eisflächen der Gewässer bereits betreten werden dürfen ...
13/01/2026

Wir erhielten die vergangenen Tage immer wieder Anfragen, ob die Eisflächen der Gewässer bereits betreten werden dürfen bzw. ob Eisangeln möglich bzw. erlaubt ist. Hier ein paar erste Hinweise. Den kompletten Text wie immer auf www.lavt.de!

Auch wenn es überall seit Tagen Minusgrade gibt, sind die Eisflächen oft noch nicht dick genug um ausreichend tragfähig zu sein. Darum weißt der Landesanglerverband Thüringen e.V. ausdrücklich alle Anglerinnen und Angler darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf Gewässern mit erheblichen, oft unterschätzten Gefahren verbunden ist. Wir raten das Betreten von Eisflächen aktuell zu unterlassen. Jeden Winter brechen Kinder und Erwachsene auf Eisflächen ein. Eine Person kann sich in der Regel bei diesen niedrigen Temperaturen nur maximal drei Minuten über Wasser halten. Kinder haben bereits nach zwei Minuten im Wasser kaum noch eine Überlebenschance.

Auch sind Hinweise von Gewässereigentümern in den Medien oder Ausschilderungen an den Gewässern, welche das Betreten von Eisflächen verbieten, zu berücksichtigen.
Wie dick muss das Eis sein, damit es trägt?
Bevor Gewässer freigegeben werden, muss das Eis auf stehenden Gewässern mindestens
15 Zentimeter dick sein, auf fließenden Gewässern sogar 20 Zentimeter. Dazu sind über mehrere Wochen zweistellige Minusgrade erforderlich.

Dunkles, transparentes Eis (Schwarzeis) ist meist sehr kompakt und tragfähig, weißes oder milchiges Eis hingegen ist deutlich weniger stabil.
Bei milchigem Eis ist oft die doppelte Dicke nötig, um dieselbe Tragkraft wie bei Schwarzeis zu erreichen.

Bitte beachten. - Schnee wirkt auf dem Eis übrigens wie eine Isolationsschicht und verhindert, dass die Kälte in das Eis eindringt. Zudem verdeckt der Schnee gefährliche Risse oder dünne Stellen im Eis.

Eine besondere Gefährdung besteht auf sämtlichen Gewässern, welche Pegelschwankungen oder Strömungseinflüssen unterliegen. Dazu gehören unter anderem auch Talsperren und Speicher.

𝐕𝐞𝐫𝐚𝐛𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐬 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐫𝐚𝐭 - 𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬𝐬𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝐝𝐚𝐬 𝐄𝐡𝐫𝐞𝐧𝐚𝐦𝐭 𝐚𝐛 𝐝𝐞𝐦 𝟏. 𝐉𝐚𝐧𝐮...
09/01/2026

𝐕𝐞𝐫𝐚𝐛𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐬 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐫𝐚𝐭 - 𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬𝐬𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝐝𝐚𝐬 𝐄𝐡𝐫𝐞𝐧𝐚𝐦𝐭 𝐚𝐛 𝐝𝐞𝐦 𝟏. 𝐉𝐚𝐧𝐮𝐚𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟔

Sehr geehrter Vorstand,
liebe Mitglieder,

auf Grund zahlreicher steuerlicher Änderungen im Jahr 2026, auch für steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) haben wir diese für Sie in übersichtlicher Form zusammengestellt.

Grundsätzlich sind diese Änderungen für unsere Vereine positiv. Sie verfolgen das Ziel, ehrenamtliches, gemeinnütziges Engagement zu fördern, die Bürokratie abzubauen und die finanziellen Spielräume zu verbessern.

𝙉𝙖𝙘𝙝𝙛𝙤𝙡𝙜𝙚𝙣𝙙 𝙙𝙞𝙚 𝙬𝙞𝙘𝙝𝙩𝙞𝙜𝙨𝙩𝙚𝙣 𝙑𝙚𝙧𝙗𝙚𝙨𝙨𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣:

𝗘𝗵𝗿𝗲𝗻𝗮𝗺𝘁𝘀𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲
Für Tätigkeiten in Vereinen oder Organisationen, die nach § 52 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind, galt bisher eine Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von bis zu 840,00 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wurde nunmehr auf bis zu 960,00 Euro pro Jahr angehoben.

Ü𝗯𝘂𝗻𝗴𝘀𝗹𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲
Auch die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) erhöhte sich für Betreuer, Ausbilder und Trainer von bisher 3.000,00 Euro auf bis zu 3.300,00 Euro pro Jahr.

𝗔𝘂𝘀𝘄𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗛𝗮𝗳𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗿𝗶𝘃𝗶𝗹𝗲𝗴𝘀
Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche des Vereins und deren Mitglieder wurde von 840,00 Euro auf nunmehr 3.300,00 Euro jährlich angehoben.
Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige gilt nun einheitlich bis zu einer Einnahmengrenze von 3.300 Euro. Damit entsteht mehr Rechtssicherheit und das persönliche Haftungsrisiko im Vereinsrecht wird deutlich gemindert.

𝗙𝗿𝗲𝗶𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝘇𝗲𝗶𝘁𝗻𝗮𝗵𝗲 𝗠𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹𝘃𝗲𝗿𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗻ü𝘁𝘇𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗢𝗿𝗴𝗮𝗻𝗶𝘀𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻
Weiterhin bleiben steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) verpflichtet, ihre Einnahmen, wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder Vermögensverwaltung grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für ihre gemeinnützigen Zwecke zu verwenden. Diese sogenannte „zeitnahe Mittelverwendung“ ist verbunden mit einem detaillierten Mittelverwendungsnachweis, welcher oft einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeutet. Um diesen insbesondere für kleinere Organisationen/ Vereine zu verringern, wurde die bisherige Freigrenze von unter 45.000 Euro Jahreseinnahmen, unterhalb derer die Pflicht zum Mittelverwendungsnachweis nicht besteht, deutlich angehoben.

Nunmehr gilt eine Freigrenze von 100.000,000 Euro Jahreseinnahmen, was nicht nur den Bürokratieaufwand senkt, sondern auch die Bildung von Rücklagen erleichtert und damit mehr finanziellen Spielraum schafft.

𝗙𝗿𝗲𝗶𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 𝗳ü𝗿 𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗯𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝗲 𝘀𝘁𝗲𝗶𝗴𝘁
Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs. 3 AO) steigt von 45.000,00 auf 50.000,00 Euro Umsatz pro Jahr.

Das heißt für kleinere Vereine, dass sie grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind, wenn die Einnahmen des Vereins aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (einschließlich Umsatzsteuer) jährlich 50.000,00 Euro nicht übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO). Erst oberhalb dieser Grenze werden Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig.

Da die Einnahmen von Vereinen je nach Herkunft steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ist es in diesem Fall wichtig, dass der Verein im Rahmen seiner Buchhaltung diese dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtig zugeordnet.

𝙒𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧𝙚 Ä𝙣𝙙𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙨𝙚𝙞𝙩 𝙅𝙖𝙝𝙧𝙚𝙨𝙗𝙚𝙜𝙞𝙣𝙣:

Erhöhung der Entfernungspauschale - Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer, dies vom ersten Kilometer an. Die Neuregelung gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.

Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde (bisher: 12,82 Euro). Die Minijob-Grenze steigt auf 603,00 Euro (bisher: von 556,00 Euro).

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie - mit Ausnahme der Abgabe von Getränken - wird von 19 % auf 7 % reduziert.

Abschließend möchten wir noch einmal auf das 𝗘𝗵𝗿𝗲𝗻𝗮𝗺𝘁𝘀𝗽𝗮𝗸𝗲𝘁 𝗱𝗲𝘀 𝗙𝗿𝗲𝗶𝘀𝘁𝗮𝗮𝘁𝗲𝘀 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻 hinweisen. Die Landesregierung hat ein eigenes Ehrenamtsministerium geschaffen und mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz bereits konkrete Verbesserungen umgesetzt - darunter die Abschaffung der GEMA-Gebühren für Vereine sowie neue und ausgeweitete Förderprogramme.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/

Für eventuell weitergehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches Jahr 2026 sowie eine erlebnisreiche Angelsaison.

Mit freundlichen Grüßen und einem
kräftigen Petri Heil

André Pleikies
Geschäftsführer

22/12/2025

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr an alle Freunde und Unterstützer der Angelfischerei, an alle Anglerinnen und Angler und besonders an alle Mitglieder, Vereinsvorsitzende und Vorstände des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.

Gern möchte ich Weihnachten zum Anlass nehmen mich bei allen unseren Freunden und Unterstützern, aber vor allem bei unseren Vereinen für die angenehme Zusammenarbeit, für Ihr Mitwirken bei der erfolgreichen Entwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. und für das uns gegebene Vertrauen herzlich zu bedanken.

Auch im Jahr 2025 riss die positive Mitgliederentwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. nicht ab. So sind 5 neue Vereine unserem Verband beigetreten und für das kommende Jahr liegen bereits weitere 4 Aufnahmeanträge vor.

Damit sind im Landesanglerverband Thüringen e.V. aktuell 254 Vereine mit rund 20.000 Mitgliedern organisiert. Diese positive Entwicklung ist keine Selbstverständlichkeit, insbesondere in Zeiten, wo die Probleme in unserer Gesellschaft nicht kleiner werden und zunehmend auch unsere Vereine bzw. unseren Verband erreichen.

Offensichtlich sieht die große Mehrheit der Vereine den LAVT auch weiterhin als zuverlässigen Partner und Vertreter ihrer Interessen und honoriert unsere geradlinige, ehrliche Arbeit unter dem Motto: Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können, doch wir tun alles, was uns möglich ist . . .

Ganzer Text auf www.lavt.de

𝐎𝐬𝐭𝐬𝐞𝐞: 𝐑𝐚𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐢𝐠𝐭 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐚𝐮𝐟 𝐅𝐚𝐧𝐠𝐠𝐫𝐞𝐧𝐳𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟔Der Rat hat am 28.10.2025 eine politische Einigung über neue Beschränkun...
11/11/2025

𝐎𝐬𝐭𝐬𝐞𝐞: 𝐑𝐚𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐢𝐠𝐭 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐚𝐮𝐟 𝐅𝐚𝐧𝐠𝐠𝐫𝐞𝐧𝐳𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟔
Der Rat hat am 28.10.2025 eine politische Einigung über neue Beschränkungen der Fischfänge für die wichtigsten Fischbestände der Ostsee, nämlich Hering, Sprotte, Kabeljau, Lachs, Scholle getroffen, um nachhaltige Bestände und einen lebensfähigen Fischereisektor für die Zukunft zu gewährleisten.

Die Vereinbarung über die zulässigen Gesamtfänge (TACs) und nationale Quoten für 2026 steht im Allgemeinen im Einklang mit den wissenschaFlichen Ratschlägen des Internationalen Rates für die Erforschung des Meeres (ICES) und legt die Höchstmengen fest, die jeder Mitgliedstaat für jeden Fischbestand fangen darf.

Die EU-Fischereiminister berücksichtigten sowohl ökologische als auch sozioökonomische Aspekte, um nachhaltige Fischereipraktiken zu gewährleisten und gleichzeitig den Lebensunterhalt der Fischerei in der Fischereiindustrie zu unterstützen.

𝗗𝗶𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝗯𝗮𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗗𝗲𝘁𝗮𝗶𝗹

𝐒𝐩𝐫𝐨𝐭𝐭𝐞
Der Rat beschloss, die Fangmöglichkeiten für Sprotte um 45 % im Einklang mit den wissenschaflichen Ratschlägen des ICES zu erhöhen.

𝐇𝐞𝐫𝐢𝐧𝐠
Die Fanggrenzen für zentralbaltischen Hering wurden um 15 % erhöht. Der Rat stimmte auch dem Vorschlag der Kommission für eine dreimonatige Schließung des Laichs zu. In Bezug auf den Hering im Golf von Riga einigten sich die Minister darauf, den TAC im Vergleich zu 2025 um 17 % zu senken. Fanggrenzen für den westlichen Ostseehering blieben unverändert. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt, aber die Ausnahmeregelung für die Kleinfischerei wurde beibehalten. Um einen Rückgang unter nachhaltige Niveaus zu verhindern, wurde der Fang von Bothnian-Hering um 40 % reduziert. Ein vorläufiger TAC ist bis zum 31. Oktober 2025 festgelegt, einschließlich Abhilfemaßnahmen. Die Bestandsgröße von Bothnian-Hering nimmt weiter ab und hat einen der niedrigsten Standwerte seit Aufzeichnungen erreicht. Der Rat stimmte auch dem Vorschlag der Kommission für eine dreimonatige Schließung des Laichs zu.

𝐋𝐚𝐜𝐡𝐬
Der Rat beschloss, die Fangmöglichkeiten für Lachs im Finnischen Golf um 1 % und die Fanggrenze für Lachs im Ostseehauptbecken um 27 % zu senken. Sie beschloss, die begleitenden Maßnahmen in Bezug auf die Sommerküstenfischerei in den Unterteilungen 29 N, 30 und 31 und die Freizeitfischerei nur für aufzuchtlachs beizubehalten.

𝐊𝐚𝐛𝐞𝐥𝐣𝐚𝐮
Da sich sowohl die Kabeljaubestände der Ost- als auch der westlichen Ostsee immer noch in einem sehr schlechten Zustand befinden, stimmte der Rat zu, weiterhin TACs nur für Beifänge festzulegen, um die Erholung der Bestände zu ermöglichen. Im Vergleich zu 2025 wurden die Fanggrenzen sowohl für den östlichen als auch für den baltischen Kabeljau beibehalten. Um die Situation dieser Bestände zu verbessern, stimmte der Rat dem Vorschlag der Kommission zu, das Verbot des Freizeitfischens in der gesamten Region aufrechtzuerhalten.

𝐒𝐜𝐡𝐨𝐥𝐥𝐞
Die Fangbeschränkungen für Schollen werden nach wissenschaflichen Empfehlungen um 3% reduziert.

𝐍𝐨𝐫𝐰𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐬𝐜𝐡𝐦𝐨𝐥𝐥𝐭
Über das Baltikum hinaus hat der Rat auch über Fangmöglichkeiten für Norwegen in der Nordsee entschieden, ein Bestand, der von der EU und dem Vereinigten Königreich geteilt wird. Nach Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich
einigten sich die Delegationen darauf, die gleiche Grenze von 400 Tonnen nur für Beifische einzuhalten.

𝗡ä𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁𝗲
Der Rat wird den Beschluss auf einer bevorstehenden Tagung förmlich verabschieden, sobald der Text in allen EU-Sprachen fertiggestellt ist.

𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱
Der Rat setzt Beschränkungen für die Menge an Fisch, die in EU-Gewässern gefangen werden können, um eine Erschöpfung der Fischbestände zu vermeiden. Der Rat spielt eine Schlüsselrolle bei der Festlegung dieser Fanggrenzen, da er allein in diesem Bereich über Entscheidungskompetenz verfügt.

Die Zustimmung des Rates basiert auf einem Vorschlag der Kommission und der wissenschaFlichen Beratung von ICES. Es steht auch im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie mit den Bestimmungen des Mehrjahresplans für Ostseebestände.

Die Arbeit von BALTFISH, dem regionalen Fischereiforum für die Ostsee, das derzeit von Schweden geleitet wird, trug zu den Bemühungen des Rates bei, eine Einigung zu erzielen.

Die Ostsee steht vor zahlreichen Herausforderungen, darunter der Verlust der biologischen Vielfalt, der Klimawandel, die Auswirkungen der Überfischung in der Vergangenheit und ein hoher Gehalt an Schadstoffen und Müll. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und eine nachhaltige Fischerei und eine gesunde Meeresumwelt zu gewährleisten, bevorzugt die EU einen langfristigen Ansatz für die Nachhaltigkeit.

Rückblick - Gemeinsame Gewässerkontrolle am Stausee Wechmar Am Sonntag, den 07. September 2025, führte der Landesanglerv...
29/10/2025

Rückblick - Gemeinsame Gewässerkontrolle am Stausee Wechmar

Am Sonntag, den 07. September 2025, führte der Landesanglerverband Thüringen e.V. gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Günthersleben-Wechmar sowie der staatlichen Fischereiaufsicht eine umfangreiche Gewässerkontrolle am Stausee Wechmar durch.
Bereits im August 2025 fand am Stausee eine Beratung mit Vertretern der Fischereigenossenschaft „Stausee Wechmar“, der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW), der Gemeinde Drei Gleichen sowie dem Landesanglerverbandes Thüringen e.V. statt. Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, künftig verstärkt und koordiniert gegen illegale Müllentsorgung vorzugehen und den Schutz des Gewässers langfristig sicherzustellen. Über diese Vereinbarungen berichtete auch die Thüringer Allgemeine.
Bei der Kontrolle am 07.09.2025 wurden verschiedene Uferbereiche rund um den Stausee überprüft. Dabei standen sowohl die Prüfung gültiger Fischereiberechtigungen als auch die Kontrolle der Müllentsorgung im Vordergrund. Festgestellte Verstöße werden konsequent verfolgt.
Rechtlicher Hinweis: Nach dem Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz können Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Müllentsorgung mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Landesanglerverband Thüringen bedankt sich ausdrücklich bei Gemeinde Drei Gleichen und der staatlichen Fischereiaufsicht für die hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung.
Durch die enge Kooperation aller Beteiligten können der Stausee Wechmar und sein sensibles Ökosystem langfristig geschützt und erhalten werden.
Es sind weitere gemeinsame Kontrollen geplant.
Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.

Liebe Anglerinnen und Angler, soeben haben wir erfahren, dass der Landkreis Sömmerda am 23.10.2025 eine Allgemeinverfügu...
24/10/2025

Liebe Anglerinnen und Angler,

soeben haben wir erfahren, dass der Landkreis Sömmerda am 23.10.2025 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen hat.

Im Ergebnis besteht ab dem 23.10.2025 ein striktes Betretungsverbot für das Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt.

Wir bitte alle Angelfreundinnen und Angelfreunde dieses Betretungsverbot unbedingt zu beachten.

Die vollständige Allgemeinverfügung und Anlage steht ab sofort auf unserer Homepage: www.lavt.de

Gleichzeitig hoffen wir sehr, dass sich die Geflügelpest nicht noch weiter ausbreitet, denn neben unzähligen Wildvögeln, sind vor allem die Existenzen der Geflügelbetriebe und die Bestände der privaten Geflügelhalter gefährdet.

Wichtiger Hinweis!
Ordnungswidrigkeiten: Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften zur Bekämpfung der Geflügelpest zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden, vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 4 TierGesG.

Gern können Sie uns bei eventuellen Fragen kontaktieren.

André Pleikies
Geschäftsführer

𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗚𝗲𝗳𝗹ü𝗴𝗲𝗹𝗽𝗲𝘀𝘁 (𝗩𝗼𝗴𝗲𝗹𝗴𝗿𝗶𝗽𝗽𝗲) 𝗶𝗻 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻Derzeit kommt es in Thüringen und auch bundesweit zu ver...
23/10/2025

𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗚𝗲𝗳𝗹ü𝗴𝗲𝗹𝗽𝗲𝘀𝘁 (𝗩𝗼𝗴𝗲𝗹𝗴𝗿𝗶𝗽𝗽𝗲) 𝗶𝗻 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻
Derzeit kommt es in Thüringen und auch bundesweit zu vermehrten Nachweisen der Geflügelpest (aviäre Influenza, H5N1). Sie tritt sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko einer Einschleppung und Weiterverbreitung aktuell als hoch ein.

𝗜𝘀𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗚𝗲𝗳𝗹ü𝗴𝗲𝗹𝗽𝗲𝘀𝘁 𝗳ü𝗿 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗳ä𝗵𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵?
Nach aktuellem Stand setzen Infektionen des Menschen einen intensiven direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel voraus. Obwohl Übertragungen mit bestimmten Subtypen vom Tier auf den Menschen bekannt sind, kamen diese bislang nur selten vor.

Für Menschen besteht laut Robert Koch-Institut zwar kein relevantes Risiko, jedoch sollten Anglerinnen und Angler besondere Vorsicht walten lassen.

Seit 2024 zirkuliert in der USA ein Geflügelpeststamm (H5N1, Stamm (B3.13)) welcher in Geflügelbetrieben und erstmals in Milchkuhherden festgestellt wurde. Es kam zu Infektionen von Personen, die im Vorfeld engen Kontakt zu infizierten Rindern bzw. Geflügel hatten. Die an Geflügelpest erkrankten Personen wiesen vorwiegend eine milde Symptomatik auf. Gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 Erkrankungen beim Menschen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen, überwiegend im asiatisch-pazifischen Raum. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.
Wie bei allen Geflügelpestviren sind generell erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.

𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗚𝗲𝗳𝗹ü𝗴𝗲𝗹 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗲𝗳𝗹ü𝗴𝗲𝗹𝗽𝗲𝘀𝘁 𝗲𝗿𝗸𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻?
Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken in der Regel nicht.

𝗞ö𝗻𝗻𝗲𝗻 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲 𝗛𝗮𝘂𝘀𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲, 𝘄𝗶𝗲 𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗮𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗶𝗻𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻?
Fleischfresser, wie Hunde und Katzen, können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Bisher ist in Thüringen noch kein Fall bekannt. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten.
Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vö**ln verhindert werden. Unsere Angelgewässer und Uferzonen werden regelmäßig von Wildvögeln aufgesucht, die als natürliche Wirte des Virus gelten. Gerade an größeren Teichen, Seen und Stauseen besteht daher die Möglichkeit, dass das Virus über Kot oder Kadaver in die Umwelt gelangt. Angler bewegen sich oft in diesen Bereichen – deshalb gilt: Aufmerksamkeit und Hygiene sind entscheidend.

𝗪𝗶𝗿 𝗯𝗶𝘁𝘁𝗲𝗻 𝗱𝗮𝗵𝗲𝗿 𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻𝘀𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲𝗻 𝘇𝘂 𝗯𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻:

𝗞𝗼𝗻𝘁𝗮𝗸𝘁 𝘃𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝗱𝗲𝗻
- Kein direkter Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln.
- Hunde bitte anleinen – insbesondere in Bereichen mit vielen Wasservögeln.
- Kadaverfunde nicht selbst entfernen, sondern unverzüglich dem zuständigen
Veterinär- oder Umweltamt melden.

𝗛𝘆𝗴𝗶𝗲𝗻𝗲 𝗯𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻
- Zur Vorbeugung empfehlen wir nach dem Angeln die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren, dies unbedingt nach Kontakt mit Wildvögeln und ihren Ausscheidungen
- Angel- und Bootsausrüstung reinigen, vor allem nach Aufenthalten an Gewässern mit hohem Wildvogelaufkommen.
- Kontaktflächen (z. B. Kescher, Sitzbretter, Rutenauflagen) regelmäßig desinfizieren.

𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲 𝘃𝗼𝗿 𝗢𝗿𝘁 𝗯𝗲𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻
- Beachten Sie Sperrungen, Warnschilder oder Allgemeinverfügungen, die durch Behörden oder Gewässerpächter erlassen wurden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Schutz- und Stallpflichtgebiete auf den offiziellen Informationsseiten der jeweiligen Bundesländer

𝗩ö𝗴𝗲𝗹 𝗯𝗶𝘁𝘁𝗲 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗳ü𝘁𝘁𝗲𝗿𝗻!
Die gezielte Fütterung führt zu Ansammlungen von Vö**ln an den Futterplätzen und begünstigt die Übertragung des Virus von Vogel zu Vogel. Darüber hinaus sollten Wildvögel, insbesondere Wasservögel aus Gründen der allgemeinen Hygiene und der Verhindernung von Gewässerverschmutzungen (betrifft vor allem Kleine Gewässer) grundsätzlich nicht gefüttert werden.

𝗚𝗲𝗳𝗹ü𝗴𝗲𝗹𝗵𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗨𝗺𝗳𝗲𝗹𝗱
- Wer selbst Geflügel hält, sollte die Sicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht konsequent einhalten.
- Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel wird vom FLI als hoch bewertet.
- Kleidung und Ausrüstung, die beim Angeln genutzt wird, nicht gleichzeitig in der Geflügelhaltung verwenden.

𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗦𝗶𝘁𝘂𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗶𝗻 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗮𝗻𝗱 23.10.2025

𝗦𝘁𝗿𝗲𝗻𝗴𝗲𝗿𝗲 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝗻 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗩𝗼𝗴𝗲𝗹𝗴𝗿𝗶𝗽𝗽𝗲-𝗙ä𝗹𝗹𝗲𝗻
Für alle Geflügelhalter in Thüringen gelten seit Dienstag außerdem besondere Hygienevorschriften. Hintergrund ist laut dem Landesamt für Verbraucherschutz der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Greiz Anfang Oktober. Dort hatte das Landesamt für Verbraucherschutz bereits am 2. und 6. Oktober zwei Ausbrüche der Geflügelpest registriert. Hunderte Tiere waren durch das H5N1-Virus (https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/audio-vogelgrippe-usa-menschen-impfung-100.html) verendet oder mussten getötet werden.
Nach Ausbruch im Landkreis Greiz ist die Überwachungszone im Saale-Orla-Kreis noch erweitert worden. Hintergrund ist nach Angaben des Landratsamtes in Schleiz, dass ein weiterer Geflügelbetrieb 200 Meter entfernt vom ursprünglichen Ausbruchsbetrieb von der Vogelgrippe betroffen ist. Im Landkreis Greiz sei daher die Schutzzone ausgeweitet worden, im Saale-Orla-Kreis werde die Überwachungszone nun auf Teile der Gemeinde Geroda ausgeweitet. In den betroffenen Gebieten muss Geflügel im Stall bleiben.

Das Landesamt für Verbraucherschutz teilte mit (https://verbraucherschutz.thueringen.de/fileadmin/startseite/tiergesundheit/tierseuchen/doc/TLV_Allgemeinverfuegung_Biosicherheit_final.pdf), dass am Eingang zu Ställen Wannen oder Matten mit Desinfektionsmittel für Schuhe bereitstehen müssen. Schutzkleidung sei ebenso vorgeschrieben wie das Reinigen und Desinfizieren von Geräten, leeren Ställen und Fahrzeugen.
In den vergangenen Tagen wurden im Norden Thüringens zahlreiche tote Tiere entdeckt. Allein am Stausee Kelbra auf der Grenze von Thüringen und Sachsen-Anhalt waren am Wochenende mehr als 100 verendete Vögel gefunden worden (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/vogelgrippe-stallpflicht-gefluegel-mansfeld-stendal-salzwedel-102.html). Labortests, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut (https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-3066406.html), bestätigten das H5N1-Virus. Die Vogelgrippe bei Wildvögeln wurde damit in Thüringen offiziell bestätigt.

Zunehmend wird die Frage von der Wissenschaft, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, warum sich die Vogelgrippe besonders bei den Wildvogelarten so stark ausbreitet bzw. zu hohen Verlusten führt, deren Bestände durch gezielte “Schutzmaßnahmen” in den vergangenen Jahrzehnten exorbitant angestiegen sind.

Für viele heimische Arten, welche diese Gewässerlebensräume seit langem bewohnen, bedeutet das starke Absenken von Gewässern im Interesse des “Artenschutzes” die Zerstörung ihres bisherigen Lebensraumes und für nicht wenige den sicheren Tod. Seit langem müssten diese Fragen und die bereits vorhandenen Erkenntnisse in unserer Gesellschaft offener diskutiert werden, um zukünftig vor nicht noch größeren Problemen zu stehen.

𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝗳𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿:

Friedrich-Loeffler-Institut:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:
https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest.html

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest

𝗪𝗶𝗿 𝗯𝗶𝘁𝘁𝗲𝗻 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗔𝗻𝗴𝗹𝗲𝗿𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗻𝗴𝗹𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲 𝗲𝗿𝗻𝘀𝘁 𝘇𝘂 𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗚𝗲𝘄ä𝘀𝘀𝗲𝗿𝗻 𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗼𝗹𝗹 𝘇𝘂 𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝗻. 𝗦𝗼 𝗹𝗲𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗮𝗺 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴 𝘇𝘂𝗺 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗵𝗲𝗶𝗺𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗩𝗼𝗴𝗲𝗹𝗯𝗲𝘀𝘁ä𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝘇𝘂𝗿 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗲𝘀𝘂𝗻𝗱𝗵𝗲𝗶𝘁 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗚𝗲𝘄ä𝘀𝘀𝗲𝗿ö𝗸𝗼𝘀𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝗲.

Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises.

𝗜𝗵𝗿 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀𝗮𝗻𝗴𝗹𝗲𝗿𝘃𝗲𝗿𝗯𝗮𝗻𝗱 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲.𝗩.

Am Samstag, den 13. September 2025, lud der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) seine Mitgliedsvereine zu einer be...
22/10/2025

Am Samstag, den 13. September 2025, lud der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) seine Mitgliedsvereine zu einer besonderen Schulungsveranstaltung in den Bürgersaal „Zum Rautenkranz“ nach Gerstungen ein. Auf dem Programm standen eine Versicherungsschulung für Vereine sowie ein eindrucksvoller Fachvortrag über die heimische Fischfauna.
Versicherungen spielen in der Vereinsarbeit eine zentrale Rolle. Sie bieten Sicherheit und Unterstützung in vielen Bereichen – von Unfall- über Haftpflicht- bis hin zu Rechtsschutzfragen. Die Referentin Frau Linda Raßmann (Allianz Versicherungs-AG, Köln) informierte umfassend über den bestehenden Versicherungsschutz der LAVT-Mitglieder und erläuterte diesen anhand praxisnaher Fallbeispiele:

- Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung im Vereinskontext
- Absicherung von Vereinsheimen, Vorständen und Veranstaltungen
- Ablauf und Regulierung von Schadensfällen

In einer lebhaften Diskussionsrunde erhielten die Teilnehmenden Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen, die Frau Raßmann kompetent beantwortete.

Im Anschluss nahm Mario Merkel (Tauchrevier Deutschland) die Gäste mit auf eine eindrucksvolle Reise in die Unterwasserwelt unserer heimischen Gewässer. Mit einzigartigen Fotos und persönlichen Erlebnissen machte er auf die Verletzlichkeit aquatischer Lebensräume aufmerksam und verdeutlichte die Notwendigkeit, stabile und artenreiche Lebensgemeinschaften zu schützen. Sein Vortrag verband wissenschaftliche Erkenntnisse mit eindrucksvollen Naturaufnahmen und hinterließ einen bleibenden Eindruck bei den Teilnehmenden.

Die Resonanz auf die Veranstaltung war durchweg positiv. Viele Vorstände hoben die Relevanz der behandelten Themen hervor. Neben der Wissensvermittlung bot die Schulung auch Gelegenheit zum Austausch zwischen den Vereinen und zur direkten Kontaktaufnahme mit den Fachleuten.

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. bedankt sich herzlich bei Frau Linda Raßmann, Herrn Mario Merkel sowie allen Helferinnen und Helfern für die gelungene Durchführung.

Ein besonderer Dank gilt der Gemeinde Gerstungen, insbesondere Frau Laqua, die die Räumlichkeiten im Bürgersaal vorbereitet und zur Verfügung gestellt hat.

An dieser Stelle möchten wir uns auch beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft recht herzlich für die teilweise Förderung dieser Veranstaltung bedanken.

Für das leibliche Wohl der Teilnehmenden sorgte der LAVT mit Kaffee, Kuchen, belegten Brötchen, Wiener Würstchen und Gebäck. Ein besonderer Dank gilt daher den engagierten Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, die die Verpflegung vorbereitet und betreut haben.

Petri Heil
Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.

😎🐟🐠🎣
… mehr auf www.lavt.de

09/10/2025

Thüringer Jugendangeltage 2025 an den Herbslebener Teichen - Mehr Info, Bilder, Ergebnisse und Preisträger jetzt auf www.lavt.de.

Seit dem Jahr 2005 finden, mit wenigen Unterbrechungen, alljährlich im Sommer die Thüringer Jugendangeltage an den Herbslebener Teichen statt.

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) organisierte gemeinsam mit dem Sportfischerverein „Unstrut“ Herbsleben e.V. auch in diesem Jahr, vom 23.08. bis 24.08.2025, an den Herbslebener Teichen für die Kinder und Jugendlichen seiner 248 Vereine dieses tolle Jugendevent.

Den über 200 Teilnehmern wurden neben dem gemeinschaftlichen Angeln eine Vielzahl interessanter Veranstaltungen, wie die Vorstellung verschiedener Angelmethoden, der Bau eigener Angelmontagen, Wissenswertes rund ums Fliegenfischen, Vorführungen zum Fliegenbinden und zum Werfen mit der Fliegenrute, Fische filetieren und räuchern sowie ein Castingturnier geboten.

Eine Jugendveranstaltung in dieser Größenordnung über mehrere Tage in einer so hohen Qualität durchzuführen, ist organisatorisch und logistisch eine große Herausforderung.

Adresse

Magdeburger Allee 34
Erfurt
99086

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