19/12/2025
Anfang Dezember 2025 entzog das Bundesinnenministerium mindestens 123 ehemaligen afghanischen Ortskräften von Bundeswehr und GIZ – einschließlich ihrer Familienangehörigen – die bereits erteilten Aufnahmezusagen im Rahmen des Ortskräfteverfahrens (OKV).
Die betroffenen Familien werden dagegen klagen. Wir danken , die den Kontakt zwischen den Familien und Anwälten*innen hergestellt hat. Und natürlich auch den Anwält*innen selbst.
Unsere Forderungen sind eindeutig:
➡️ Schutz während der Klageverfahren
Alle Ortskräfte, die gegen den Entzug ihrer OKV-Zusagen klagen, müssen für die Dauer der Verfahren weiterhin durch die Bundesregierung untergebracht und versorgt werden.
➡️ Schutz in Pakistan
Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass ihr weiterer legaler Aufenthalt in Pakistan (bspw. durch gültige pakistanische Visa) ermöglicht wird und sie nicht nach Afghanistan abgeschoben werden.
➡️ Sicherheit zuerst
Sollte in Pakistan kein verlässlicher Schutz vor Abschiebungen gewährleistet sein, fordern wir die sofortige Verlegung der Betroffenen in ein sicheres Drittland.
Diese Forderungen gelten ausdrücklich auch für alle 97 Afghan*innen mit weiterhin gültigen OKV-Aufnahmezusagen. Sie müssen dringend noch vor Jahresende aus Pakistan nach Deutschland evakuiert werden.
Pakistan hat angekündigt, ab Ende Dezember auch Afghan*innen mit gültigen deutschen Aufnahmezusagen abzuschieben. Dass diese Drohungen real sind, zeigen die Abschiebungen von 250 Afghan*innen mit deutschen Zusagen, die Pakistan bereits im August und September 2025 nach Afghanistan vorgenommen hat.
Durch ihre monatelange Verschleppungspolitik hat die Bundesregierung diese hochgefährliche Lage aktiv mitverursacht!
Wer für Deutschland gearbeitet hat, darf nicht fallengelassen werden.
Verantwortung endet nicht mit einem Aktenvermerk.
Schutzpflicht Verantwortung KeinVergessen