GRÜNE LIGA Sachsen e. V.

GRÜNE LIGA Sachsen e. V. Natur- und Umweltschutz - quergedacht!

Veranstaltungshinweis
13/04/2026

Veranstaltungshinweis

Nach all dem Trubel im Jahr 2025 ist es an der Zeit sich etwas Ruhe zu gönnen. Deshalb verabschieden wir uns für dieses ...
18/12/2025

Nach all dem Trubel im Jahr 2025 ist es an der Zeit sich etwas Ruhe zu gönnen. Deshalb verabschieden wir uns für dieses Jahr und wünschen all unseren Mitarbeitern, Mitgliedern und Unterstützern ein erholsames Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2026.

09/12/2025

Verwaltungsgericht stoppt Umsiedlung oder Abschuss sächsischer Biber

Die auf dem Gelände einer im Biossphärenreservat »Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« gelegenen Teichwirtschaft lebenden Biber dürfen nicht gefangen und umgesiedelt oder sogar getötet werden. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom heutigen Tag hervor (Az. 13 L 1108/25).

Mit der Entscheidung folgte das Gericht einem gerichtlichen Eilantrag der Grünen Liga Sachsen, die sich gegen eine durch den Freistaat Sachsen erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gewandt hatte. Diese Genehmigung zur »Entnahme von Bibern« wurde von einem Teichwirt aufgrund der durch die Tiere verursachten Schäden in seiner Teichwirtschaft beantragt. Der Freistaat Sachsen hat damit unter Anordnung des Sofortvollzugs den Lebendfang aller auf dem Gelände der Teichwirtschaft lebenden Biber zur Verbringung in ein (französisches) Ansiedlungsprojekt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 15. März 2026 genehmigt. Für den Fall der »nachweislichen Erschöpfung dieser Möglichkeit« wurde auch die »letale Entnahme« der Tiere gestattet. Dagegen hat die Umweltvereinigung Widerspruch erhoben und beim Verwaltungsgericht Dresden die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt.

Dieser Antrag hatte nunmehr Erfolg. Zur Begründung führte die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden im Wesentlichen aus, dass es sich bei den in der Teichwirtschaft lebenden Bibern um streng geschützte Tiere handele, die grundsätzlich aufgrund europarechtlicher und nationaler Regelungen nicht gefangen und getötet werden dürften. Das betroffene Teichgebiet befinde sich in dem Biosphärenreservat »Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« sowie in dem gleichnamigen FFH-Gebiet. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von den naturschutzrechtlichen Verboten lägen nach vorläufiger Rechtsauffassung der Kammer nicht vor. Unter anderem bestünden Zweifel an der erforderlichen Bestimmtheit der Entscheidung und es sei bisher nicht ausreichend nachgewiesen, dass die vorgesehenen Maßnahmen überhaupt geeignet seien, weitere Schäden zu verhindern. Auch sei nicht hinreichend deutlich geworden, dass keine zumutbaren Alternativen vorhanden seien.

Zusammenfassend wird im Beschluss Folgendes festgehalten:

»Im Ergebnis bestehen im vorliegenden Eilverfahren nicht ausräumbare Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verfügten Ausnahmegenehmigung, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmtheit des Bescheides, der erforderlichen Nachweispflicht hinsichtlich der Geeignetheit der Maßnahme, der Verfügbarkeit alternativer, milderer Maßnahmen sowie der betroffenen existenziellen fischereiwirtschaftlichen Interessen, sodass einiges dafür spricht, dass sich die streitgegenständliche Entscheidung als rechtswidrig erweisen wird.«

Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.

08/10/2025

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG der anerkannten Naturschutzverbände
NABU Landesverband Sachsen e. V.
BUND Landesverband Sachsen e. V.
Naturschutzverband Sachsen e. V. (NaSa)
GRÜNE LIGA Sachsen e. V.

NABU Sachsen | 2. Oktober 2025

Landesdirektion erlaubt Biberabschuss im Biosphärenreservat
Naturschutzverbände protestieren scharf
___________________________________________________________________________
Die Landesdirektion Sachsen hat erstmals den Abschuss von Bibern im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft genehmigt.

NABU Sachsen, BUND Sachsen, Naturschutzverband Sachsen und GRÜNE LIGA Sachsen verurteilen diese Entscheidung scharf und
fordern ein sofortiges Umdenken im Umgang mit dem streng geschützten Biber.
Nach wiederholten Schäden durch Biberaktivitäten an wirtschaftlich genutzten Teichen eines Betriebs im Biosphärenreservat erteilte man eine Ausnahmegenehmigung für Lebendfang und Umsiedlung oder, falls das nicht möglich ist, den Abschuss von Bibern in dieser Teichgruppe bis Mitte März 2026.
Die Naturschutzverbände sehen in diesem Bescheid einen gefährlichen Präzedenzfall, der die Glaubwürdigkeit des Schutzgebiets untergräbt und zukünftig die Möglichkeit aufzeigt, bei Konflikten aufwändige Präventionsmaßnahmen einzusparen.
Forderungen der Naturschutzverbände NABU Sachsen, BUND Sachsen, NaSa e.V. und GRÜNE LIGA Sachsen fordern die Landesdirektion auf, die Ausnahmegenehmigung umgehend zurückzunehmen und den Fokus auf innovative Prävention und naturnahe Bewirtschaftung zu legen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, alternative Flächen zur Bewirtschaftung anzubieten, um dem Konflikt aus dem Weg zu gehen. Die Bedeutung des Bibers für Wasserhaushalt, Biodiversität und Klimaanpassung muss endlich anerkannt werden.
Die Landesdirektion erlaubt den Abschuss, da sie die kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen über den langfristigen ökologischen Nutzen und die Wiederbesiedlungsdynamik
des Bibers stellt. Naturschutzverbände kritisieren diese Entscheidung als nicht nachhaltig und fordern stattdessen dauerhafte, konfliktarme Lösungen im Sinne des Schutzgebiets.

Zitate zur Verwendung:
Helen Garber (BUND Sachsen, Geschäftsführerin): „Die Klimakrise schreitet voran und mit ihr wächst die Herausforderung, Wasser in der Landschaft zu bewahren, um zunehmender Knappheit
vorzubeugen. Genau hier kann der Biber einen unschätzbaren und zugleich kostengünstigen Beitrag leisten. Seine Art verdient daher unsere besondere Aufmerksamkeit und sorgfältige Förderung.“

Tobias Mehnert (NaSa e. V., Vorsitzender): „Man sollte meinen, dass es die normalste Sache der Welt ist, wenn eine europarechtlich besonders geschützte Art neuen Lebensraum in einem Naturschutzgebiet findet. Umso unverständlicher ist die Entscheidung der höheren Naturschutzbehörde, dem Biber das Lebensrecht in einem solchen abzusprechen. Die Teiche sind
Eigentum des Freistaates Sachsen. Insofern ein Pächter die Flächen nicht mehr mit Bibern bewirtschaften möchte, wäre es angebracht, einen neuen Pächter zu finden. Die Naturschutzverbände stehen bereit, die Teiche zu übernehmen und mit dem Biber zu leben.“

Maria Vlaic (NABU Sachsen, Vorsitzende): „Der Biber wird in der Zukunft wichtiger denn je sein. Seit Jahren warnen Wissenschaftler vor Dürren und Starkregen als Folgen des Klimawandels. Wer
den Biber heute bekämpft, verschärft morgen die Probleme in der Landschaft. Es gilt, Landbewirtschaftung und Naturschutz neu und gemeinsam zu denken.“

Hintergrund:
Die Rückkehr des Bibers nach Sachsen gilt als Erfolg des Artenschutzes. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert fast ausgerottet, überlebte nur eine kleine Restpopulation im Norden Sachsens. Seit
den 1980er Jahren unterstützte man die erneute Ausbreitung des Bibers durch Schutzmaßnahmen und verbesserte Lebensräume. Inzwischen hat sich die Population erholt und verbreitet. In
anderen Teilen Deutschlands wurde der Biber sogar aufwändig ausgewildert. Zudem wandert seit einigen Jahren der „osteuropäische Biber“ nach Ostsachsen ein. Er gehört zur gleichen Art wie der Elbebiber und genießt denselben Schutzstatus. Ihn anders zu behandeln, wäre fachlich nicht haltbar. Heute prägt der Biber Sachsens Fluss- und Teichlandschaften und steht für gelungene Renaturierung und die Rückkehr natürlicher Prozesse. In Deutschland ist er streng geschützt: Er fällt unter Anhang IV der FFH-Richtlinie der EU und § 7 Abs. 2 Nr. 14 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Biber spielt eine Schlüsselrolle bei der Renaturierung. Er speichert Wasser in der Landschaft –
ein unschätzbarer Beitrag, besonders in der durch den Braunkohleabbau stark veränderten Lausitz. Bald werden dort riesige Tagebaulöcher geflutet, und die Wasserverhältnisse ändern sich erneut grundlegend. In dieser Umbruchphase hilft der Biber, Feuchtgebiete zu bewahren und Wasser zu halten – ein Gewinn für Natur und Klima in einer Landschaft, deren Fließgewässer fast
vollständig zerstört sind. Gerade in einem Biosphärenreservat, das Vielfalt und natürliche Prozesse schützen soll und als Vorbild für das Zusammenspiel von Mensch und Natur gilt, ist die
Entscheidung der Landesdirektion, den Biber zu töten, besonders fragwürdig. Erfahrungen aus Bayern zeigen: Tötungen lösen das Problem nicht. Die Schäden stiegen nahezu im gleichen Maß wie die Zahl der getöteten Biber (2023 etwa 2500 Tiere). Frei gewordene Reviere werden rasch neu besiedelt, der Effekt bleibt kurzfristig. Um die Abschüsse dennoch zu rechtfertigen, behauptet die Landesdirektion, Barrieren wie Straßen, Siedlungen und unberührte Fließgewässer würden eine Wiederbesiedlung verhindern. Damit kehrt sie die Versäumnisse des Freistaats bei Biotopverbund und Flächenschutz zu ihrem Vorteil um und nennt es „Prävention“.
Doch die Biber überwinden diese Hindernisse längst – wenn auch unter Verlusten. Es droht ein sinnloser Kreislauf aus Töten und Wiederbesiedeln.
---
Für Rückfragen:

NABU Landesverband Sachsen e. V.
Robert Beske, Pressestelle NABU Sachsen
Mobil: 0176 12333-147
E-Mail: [email protected]

BUND Landesverband Sachsen e. V.
[email protected]

GRÜNE LIGA Sachsen e. V.
[email protected]

Naturschutzverband Sachsen e. V. (NaSa)
[email protected]

Adresse

Dresden
01237

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von GRÜNE LIGA Sachsen e. V. erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen