29/09/2026
Pressemitteilung: NRW-Erlass stärkt das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder
Das Bündnis „Schule für Alle in Sachsen“ begrüßt den neuen Erlass in Nordrhein-Westfalen, der den Bildungszugang geflüchteter Kinder und Jugendlicher stärkt. Familien mit schulpflichtigen Kindern werden dort künftig schneller den Kommunen zugewiesen, und der Anspruch auf einen regulären Schulplatz wird ausdrücklich bekräftigt.
Für Sachsen ist das ein wichtiges Signal. Noch immer verbringen Familien mit schulpflichtigen Kindern teils viele Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. Aus Sicht des Bündnisses kann die dortige Beschulung den Besuch einer Regelschule nicht ersetzen. Kinder und Jugendliche benötigen frühzeitig Zugang zu Bildung, sozialem Lernen und einem gleichberechtigten Miteinander.
Das Bündnis fordert die Sächsische Staatsregierung auf, den Schulzugang geflüchteter Kinder konsequent an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten, Familien schneller den Kommunen zuzuweisen und Wartezeiten bis zur Schulaufnahme transparent zu erfassen.
Nordrhein-Westfalen zeigt, dass eine kinderrechtsorientierte Praxis möglich ist. Nun ist Sachsen gefordert, das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen wirksam umzusetzen – unabhängig von Aufenthaltsstatus und Unterbringungsort.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: https://kinderschutzbund-sachsen.de/pressemitteilung-nrw-erlass-staerkt-das-recht-auf-bildung-gefluechteter-kinder/