07/12/2025
Wir wünschen allen einen frohen 2. Advent und viel Erfolg beim nächsten Gewinnspiel. Auch dieses Mal gibt es wieder einen Wunschgutshein und ein kleines Goodie zu gewinnen. ✨️🎄✨️
Dafür müsst ihr nur
- den Post liken ❤️
- Follower dieses Accounts sowie Mitglied der DSTG Sachsen sein 🤝
- und kommentieren ob ihr einen Adventskalender habt und wenn ja welchen🎶
Dies sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen für dieses Gewinnspiel. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben und außerdem Mitglieder der DSTG Sachsen sind.
Das Gewinnspiel beginnt am 30.11.2025 um 22.30 Uhr und endet am 06.12.2025 um 23 Uhr.
Die Teilnahme erfolgt durch liken und kommentieren des obigen Beitrags, sowie durch folgen dieses Accounts.
Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und per Instagram DM benachrichtigt. Die Gewinner müssen innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung ihren Gewinn bestätigen. Andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen neuen Gewinner zu ziehen.
Eine Barauszahlung der Gewinne und ein Umtausch der Gewinne sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige Inhalte, die bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahmebeginn unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten geeignete Regelungen, die dem Zweck der betroffenen Bestimmungen am nächsten kommen.