03/04/2026
Wir fällen Stadtbäume und nennen es Verkehrssicherungspflicht.
Hört auf, jeden alten Baum als Risiko zu behandeln.
Lasst die Baumveteranen stehen.
Wir geben jedes Jahr Millionen an Steuergeldern aus, um alte Bäume in Städten zu fällen — weil ein Ast herunterfallen könnte, ein Wurzelhub den Gehweg anhebt oder ein Gutachter eine Faulstelle im Stamm gefunden hat. Ein Baum, der hundert Jahre lang niemanden verletzt hat, wird gefällt, weil er theoretisch jemanden verletzen könnte. Und ersetzt durch einen Jungbaum, der die Leistung des Originals in fünfzig Jahren nicht erreicht.
Deutschland verliert jedes Jahr Tausende Altbäume in Städten. Nicht durch Stürme — durch Verwaltungsentscheidungen. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Kommunen, Bäume regelmäßig auf Standsicherheit zu prüfen. Das ist richtig. Was daraus geworden ist, ist falsch: eine Absicherungskultur, in der jeder Baum mit einer Faulstelle, einem Totast oder einem Pilzbefall gefällt wird — nicht weil er fallen würde, sondern weil die Kommune haftet, wenn er fällt. Kein Bürgermeister will den Baum, der auf ein Auto fällt. Jeder Bürgermeister akzeptiert den Stumpf, der niemandem schadet.
Die Ironie: Ein alter Stadtbaum leistet Klimadienste, die kein Jungbaum und keine technische Anlage ersetzen kann. Eine hundertjährige Linde verdunstet an einem Sommertag bis zu 400 Liter Wasser und kühlt die Umgebung um drei bis fünf Grad. Ihre Krone beschattet 100 Quadratmeter Asphalt und verhindert, dass sich die Straße auf 60 Grad aufheizt. Sie filtert pro Jahr bis zu 100 Kilogramm Feinstaub aus der Luft. Sie bindet CO₂ in einer Menge, die ein frisch gepflanzter Baum erst in dreißig Jahren erreicht. Und sie bietet — als alter Baum mit Höhlen, Rissen, toter Rinde und Totästen — Lebensraum für Hunderte Arten, die kein Jungbaum hat.
Was in einem alten Stadtbaum lebt:
Hohltauben, Stare, Dohlen und Meisen brüten in Baumhöhlen, die erst ab einem Baumalter von fünfzig bis achtzig Jahren entstehen. Ein frisch gepflanzter Straßenbaum hat keine Höhle. Er wird keine haben, bevor er selbst alt genug ist, um als Sicherheitsrisiko gefällt zu werden.
Fledermäuse — Zwergfledermaus, Abendsegler, Braunes Langohr — nutzen Spalten in alter Rinde, abstehende Borke und Spechthöhlen als Tagesquartier und Wochenstube. Eine alte Platane am Stadtkanal beherbergt in einer einzigen Sommersaison mehr Fledermäuse als zehn Fledermauskästen.
Hirschkäfer, Nashornkäfer und Rosenkäfer — ihre Larven brauchen morsches Holz. Ein alter Stadtbaum mit einer Faulstelle im Kernholz ist kein Patient — er ist ein Geburtshaus. Die Faulstelle, die der Gutachter als Risiko markiert, ist für den Hirschkäfer ein Kinderzimmer.
Die Verkehrssicherungspflicht verlangt nicht die Fällung. Sie verlangt die Prüfung und angemessene Maßnahmen. Ein Totast kann abgesägt werden, ohne den Baum zu fällen. Eine Krone kann eingekürzt werden, um die Windlast zu reduzieren. Ein Stamm mit Faulstelle kann mit einer eingehenden Untersuchung als standsicher eingestuft werden — wenn jemand sich die Mühe macht, einen Baumgutachter zu bestellen, statt einen Fäller. Die billigste Lösung ist die Fällung. Die klügste ist der Erhalt.
Baumschutzsatzungen in deutschen Städten schützen theoretisch alte Bäume. In der Praxis werden Fällgenehmigungen routinemäßig erteilt — weil die Verkehrssicherung als Argument schwerer wiegt als die Baumschutzsatzung. Ein Gutachter, der „Fällung empfohlen" schreibt, überstimmt jede Satzung. Ein zweites Gutachten, das „Kronensicherung und Monitoring" empfiehlt, wird selten eingeholt.
Ein alter Baum ist nicht das Risiko. Das Risiko ist die Verwaltung, die keinen alten Baum mehr duldet.
Weniger Fällung bedeutet kühlere Städte, sauberere Luft, mehr Fledermäuse, mehr Höhlenbrüter und Straßen, in denen im August noch ein Schatten steht.