10/07/2026
Heute findet die abschließende Beratung über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Deutschen Bundestag statt. Gemeinsam mit unseren Partnern im Rettungsdienst appellieren wir, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen nachzubessern. Die geplante Begrenzung der Vergütungsentwicklung im Rettungsdienst auf die Grundlohnrate gefährdet die Finanzierung der Notfallrettung.
Wir unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren. Dieses Ziel darf jedoch nicht zulasten der notfallmedizinischen Versorgung erreicht werden, die im Ernstfall Menschenleben rettet. Aus unserer Sicht wird die geplante Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate den tatsächlichen Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes nicht gerecht.
Gemeinsam mit der ADAC Luftrettung, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der DRF Luftrettung sowie der Johanniter-Unfall-Hilfe fordern wir daher eine ausdrückliche Öffnungsklausel in § 133 SGB V. Nur so kann sichergestellt werden, dass die tatsächlichen Kosten des Rettungsdienstes und der Luftrettung künftig vollständig refinanziert werden können.