12/02/2026
Keine weiteren Zulassungen für Integrationskurse
Wir sind geschockt von der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, bis auf Weiteres keine Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG zu erteilen. Auch vor dem Hintergrund der Aussage, dass für Integrationskurse 2026 insgesamt rund 1,06 Milliarden Euro zur Verfügung stünden, ist diese Maßnahme für uns nur schwer nachzuvollziehen.
Bereits in 2025 sorgten der Wegfall von Wiederholerkursen und eine verzögerte Zulassungsbearbeitung dafür, dass viele Lernende kein Anschlussangebot mehr hatten. Sprache ist aber der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur nachhaltigen Integration, auch in den Arbeitsmarkt. Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, wird durch diesen Stopp der Weg zur Teilhabe verbaut und ihre individuellen Perspektiven werden deutlich beeinträchtigt.
Unsere Lehrkräfte und unsere Mitarbeitenden bringen jeden Tag ihr Fachwissen und viel Herzblut ein, damit Integration und Spracherwerb gelingen. Die aktuelle Entscheidung schafft für sie zusätzlich große Unsicherheit und stellt uns als Sprachschule und Weiterbildungsinstitut vor entsprechende Herausforderungen. Zahlreiche weitere Bildungseinrichtungen sind ebenfalls betroffen.
Wir zählen darauf, dass die verantwortlichen Stellen die praktischen Folgen dieser Regelung genau prüfen und sicherstellen, dass gesetzlich Anspruchsberechtigte und schutzbedürftige Gruppen weiterhin verlässlich Zugang zu Sprach- und Integrationsangeboten erhalten.