18/06/2026
Eine Entscheidung mit großen Folgen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute das Beratungsverfahren zur erweiterten Krankenbeobachtung in der häuslichen Krankenpflege ruhend gestellt. Das bedeutet: Die Versorgungslücke, die seit der Einführung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) im Jahr 2023 besteht, bleibt.
Das Problem: Viele betroffene Menschen erfüllen nicht die Voraussetzungen der AKI, obwohl eine regelmäßige Beobachtung notwendig ist. Die Folge: Pflegende Eltern übernehmen die Krankenbeobachtung oft rund um die Uhr selbst – ohne Unterstützung, ohne verlässlichen Leistungsanspruch.
Beate Bettenhausen dazu:
„Es ist unverantwortlich, dass dieses Verfahren ruhend gestellt wurde. Pflegende Eltern werden weiterhin allein gelassen mit einer schon jetzt kaum zu ertragenden Belastung. Die Politik muss dringend handeln – ohne weitere Verzögerung!“