11/06/2026
Im Herbst 2022 wurde die Mindestlohn-Richtlinie der EU verabschiedet. Diese hat auch die Förderung von Tarifverhandlungen zum Ziel. Die EU hat die Mitgliedsstaaten verpflichtet, sich um eine starke Tarifbindung zu kümmern.
Wenn in Mitgliedsländern weniger als 80 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, muss die Regierung einen nationalen Aktionsplan entwickeln – unter Beteiligung von Gewerkschaften & Arbeitgeberverbänden, mit konkreten Maßnahmen, Zeitplan, regelmäßiger Überprüfung & Aktualisierung.
18 von 27 Ländern müssen konkrete Aktionspläne vorlegen. Mit der Umsetzung hapert es in den meisten Staaten. Das gilt insbesondere auch für Deutschland. Insgesamt gelte es, so Experten, die gesamte Arbeits- und Wirtschaftspolitik der EU auf Möglichkeiten zur Förderung von Tarifverhandlungen zu prüfen.
Unsere Pressemitteilung: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-eu-richtlinie-zur-starkung-der-tarifbindung-77174.htm