20/08/2026
CBAM / EU korrigiert Standardwerte rückwirkend ab 2026
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 (ABL „L“ vom 31.07.2026) die CBAM-Standardwerte für die Regelphase ab 2026 berichtigt. 🌍 Diese Anpassung beeinflusst Unternehmen, die im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) agieren, maßgeblich. Es lohnt sich, die Auswirkungen genau zu prüfen und die neuen Rahmenbedingungen in die Planung zu integrieren.
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 (ABL „L“ vom 31.07.2026) die CBAM-Standardwerte für die Regelphase ab 2026 berichtigt