15/10/2026
Die deutsche Zollverwaltung informiert über eine wesentliche Änderung im Zollverfahren: Ab dem 01.11.2026 entfällt die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro. Zudem wird eine zusätzliche Abfertigungspauschale von voraussichtlich 2 Euro pro Position in einer Zollanmeldung eingeführt. Diese Neuerungen können signifikante Auswirkungen auf die Zollabwicklung und die Kalkulation von Importkosten haben.
https://ahv.nrw/wegfall-der-150-euro-zollfreigrenze-abfertigungspauschale/