22/10/2026
Gerade bei Motorrädern sind Saisonkennzeichen beliebt: In den Wintermonaten wird oft ohnehin nicht gefahren, gleichzeitig lassen sich Versicherung und Kosten an den tatsächlichen Nutzungszeitraum anpassen. 🏍️
Für viele endet die Saison im Oktober. Zum Saisonende ist wichtig zu wissen: Außerhalb des eingetragenen Zeitraums darf das Motorrad weder im öffentlichen Straßenverkehr gefahren noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Das Abstellen ist nur privat erlaubt – nach Saisonende gehört das Bike zwingend auf ein privates Grundstück, in eine Garage oder an einen anderen zulässigen privaten Stellplatz.
Nach Ablauf des Saisonzeitraums greift die sogenannte Ruheversicherung. Welche Schäden in dieser Zeit abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Und wichtig: Wer die Laufzeit des Saisonkennzeichens verlängern oder ändern möchte, kann das nur offiziell tun. Dafür braucht es den Weg zur Zulassungsbehörde und eine neue Zulassung mit neuem Zeitraum – einfach weiterzufahren ist keine Option.
Mehr Informationen für Motorradfahrende gibt es hier: https://www.runtervomgas.de/ratgeber-und-service/verkehrsteilnehmer-motorrad-fahren/