08/08/2026
Wer trägt die Verantwortung für den Naturgarten in Neudöhlau?
OGV Döhlau stellt klar: „Wir waren von Anfang an dagegen und sind nicht für die Pflege verantwortlich“
Döhlau. Ein Projekt, das einst als Natur- und Gemeinschaftsgarten gedacht war, sorgt inzwischen für Kritik: Der Zustand des Gartens am Ortseingang von Döhlau gibt nach Auffassung des Obst- und Gartenbauvereins Döhlau e. V. Anlass zu Fragen. Gleichzeitig sieht sich der OGV immer wieder mit der Frage konfrontiert, warum der Verein das Gelände nicht pflegt.
Die Antwort des Vereins ist eindeutig: Der OGV Döhlau war von Anfang an gegen das Projekt und hat weder die Trägerschaft noch die Pflege des Gartens übernommen.
Im Jahr 2024 erwarb die Kreisgruppe Hof des Bund Naturschutz das Grundstück in Neudöhlau. Geplant war ein Natur- bzw. Gemeinschaftsgarten, der Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindegebiet Döhlau zur gemeinsamen Gartenarbeit einladen sollte.
Der OGV Döhlau konnte diesem Konzept von Anfang an nichts abgewinnen. Nach Auffassung des Vereins besteht in Döhlau kein Bedarf für einen solchen Gemeinschaftsgarten. Viele Bürgerinnen und Bürger haben eigene Gärten und kümmern sich dort bereits um deren Bewirtschaftung und Pflege.
Erheblicher Aufwand – und heute ein ungepflegter Eindruck?
Besonders kritisch betrachtet der OGV den Aufwand, der für die Umsetzung des Projekts betrieben wurde. Für die Vorbereitung des Geländes waren umfangreiche Erdarbeiten notwendig. Zudem flossen öffentliche Fördermittel aus der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in das Vorhaben.
Aus Sicht des OGV stellt sich deshalb die Frage, ob der erhebliche Einsatz öffentlicher Mittel für ein solches Projekt tatsächlich erforderlich war – und ob gleichzeitig von Beginn an ausreichend berücksichtigt wurde, wie die langfristige Pflege und Unterhaltung des Geländes sichergestellt werden soll.
Heute, so die Einschätzung des OGV, vermittelt das Grundstück nicht mehr den Eindruck eines gelungenen und dauerhaft gepflegten Gemeinschaftsprojekts. Gerade am Ortseingang von Döhlau fällt der Zustand des Geländes nach Meinung des Vereins besonders ins Auge.
„Wir sind nicht zuständig“
Dass die Verantwortung dafür nun teilweise beim OGV Döhlau gesehen wird, sorgt bei der Vorstandschaft für Unverständnis.
Der 1. Vorsitzende Hartmut Frank stellt deshalb klar:
„Der Garten wurde vom Bund Naturschutz Hof angelegt. Der OGV Döhlau hat sich von Anfang an gegen dieses Projekt ausgesprochen. Wir waren weder Träger noch Betreiber des Gartens und haben keine Verantwortung für dessen Pflege übernommen.“
Die wiederholten Nachfragen aus der Bevölkerung nimmt der OGV deshalb zum Anlass, die Zuständigkeiten öffentlich klarzustellen. Der Verein möchte verhindern, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entsteht, der OGV habe das Projekt unterstützt und sei nun für dessen Zustand verantwortlich.
Öffentliche Gelder bedeuten auch Verantwortung
Für den OGV geht es dabei nicht nur um die Frage, wer den Rasen mäht oder das Gelände pflegt. Vielmehr müsse grundsätzlich geklärt werden, wer für die dauerhafte Unterhaltung des Projekts verantwortlich ist.
Wo öffentliche Fördermittel eingesetzt werden, muss nach Auffassung des OGV auch langfristig gewährleistet sein, dass ein Projekt gepflegt und sinnvoll genutzt wird.
Der OGV Döhlau bleibt deshalb bei seiner bisherigen Position: Der Verein hat das Projekt nicht gewollt, war an seiner Umsetzung nicht beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für dessen derzeitigen Zustand.
Hartmut Frank abschließend:
„Wir stehen zu unserer damaligen Entscheidung. Der OGV Döhlau hat sich von Anfang an gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Deshalb kann man heute auch nicht von uns erwarten, dass wir die Verantwortung für ein Projekt übernehmen, das wir weder geplant noch gewollt haben.“