19/06/2026
Der gestern bekannt gewordene Referentenentwurf hat im Handwerk - gelinde gesagt - für Verwunderung gesorgt. Denn im Koalitionsvertrag war einmal etwas ganz anderes vereinnbart worden...
Kein Aufbruch, sondern der nächste Bruch mit dem Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag wurde eine Flexibilisierung der Arbeitszeit auf Basis einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit vereinbart. Der nun vorliegende Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz knüpft selbst geringfügige Anpassungen an tarifvertragliche Regelungen und schließt damit einen großen Teil des Handwerks aus. Damit droht ein weiterer Bruch zentraler im Koalitionsvertrag vereinbarter Zusagen.
"Dieser Referentenentwurf ist kein Aufbruch in eine moderne Arbeitszeitwelt, sondern ein Bruch mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zusagen“, kritisiert Holger Schwannecke, Generalsekretär vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Damit entfernt sich die Regierungskoalition ein weiteres Mal von ihren eigenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, was mit einem weiteren Vertrauensverlust einhergeht.
Kritisch bewertet das Handwerk auch die vorgesehenen Vorgaben zur Arbeitszeitdokumentation. Sie passten nicht zu dem partnerschaftlichen Miteinander und den betrieblichen Realitäten in Handwerksbetrieben. „Im Handwerk brauchen wir mehr Spielraum bei der Verteilung von Arbeitszeit, nicht mehr Bürokratie bei ihrer Erfassung“, so ZDH-Generalsekretär Schwannecke.
Wer im Koalitionsvertrag mehr Flexibilität verspreche, sollte das dann auch ermöglichen und nicht neue Bürokratie aufzubauen. Das erwarteten die Betriebe und ihre Beschäftigten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bärbel Bas