Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz

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Der vor über 70 Jahren gegründete Marburger Bund NRW-RLP ist die einzige Gewerkschaft und der Berufsverband für angestellte und verbeamtete Ärztinnen und Ärzte.

Edeltraud Lukas mit Johannes-Müller-Medaille geehrtEine wirklich verdiente Ehrung: Die Koblenzer Ärztin Edeltraud Lukas ...
20/06/2026

Edeltraud Lukas mit Johannes-Müller-Medaille geehrt

Eine wirklich verdiente Ehrung: Die Koblenzer Ärztin Edeltraud Lukas wurde von der Bezirksärztekammer (BZÄK) Koblenz mit der Johannes-Müller-Medaille geehrte. „Wir ehren mit der Johannes-Müller-Medaille diejenigen Personen, die sich um das Ansehen der Ärzteschaft und die Gesundheit der Bürger im ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz verdient gemacht haben“, erläuterte der Präsident der Bezirksärztekammer Koblenz, Dr. med. Karlheinz Kurfeß bei der Ehrung in der 11. Vertreterversammlung. „Es ist die höchste Auszeichnung, die die Bezirksärztekammer Koblenz verleiht.“

Edeltraud Lukas ist seit 2001 bis heute Mitglied der Vertreterversammlung und Mitglied in dem Vorstand der Bezirksärztekammer. Sie ist von 2001 bis heute Mitglied der Hauptversammlung der Versorgungseinrichtung Koblenz und seit 2011 bis heute Mitglied des Verwaltungsrats der Versorgungseinrichtung. Sie war von 2021 bis 2025 Mitglied im MFA-Prüfungsausschuss. Sie war bis vor wenigen Monaten langjährige Vorsitzende des MB-Bezirks Koblenz.

„Du hast 2024 in einer für unsere Kammer sehr schweren Zeit zusammen mit Manfred Schnellbächer und Norbert Kaul die Geschäfte der Kammer vorbildlich geleitet. Damit aber nicht genug bist Du auch seit 2011 Mitglied der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und seit 2016 Mitglied im Vorstand der Landesärztekammer“, würdigte Karlheinz Kurfeß.

„Du warst auch viele Jahre Delegierte auf den Deutschen Ärztetagen, zuletzt 2026 in Hannover. Nicht unerwähnt bleiben soll auch dein überaus erfolgreiches Engagement für den Marburger Bund, den Verband, der Dir so sehr am Herzen liegt. Dein soziales Engagement in Koblenz, in Rumänien und in Kuba ist mir bekannt. Deine Bescheidenheit ist dafür verantwortlich, dass dies immer im Stillen stattfindet.“

„Liebe Edeltraud, ich bin nun auch schon Jahrzehnte in der Berufspolitik aktiv, aber immer, wenn ich kam, warst Du schon da! Du hast all die vielen Jahre berufspolitische Kärrnerarbeit geleistet und Dich dabei nie verbiegen lassen. Du hast die Johannes-Müller-Medaille mehr als verdient“, sagte Karlheinz Kurfeß bei der Verleihung.

Wer war Johannes Peter Müller?

Er war ein großer Sohn der Stadt Koblenz. Müller wurde 1801 geboren - zur Zeit der Franzosenherrschaft in der Jesuitengasse. Im Alter von 31 Jahren wurde Johannes Peter Müller ordentlicher Professor für Anatomie, Physiologie und pathologische Anatomie an die Universität in Berlin berufen. So berühmte Ärzte wie Rudolf Virchow und Jakob Henle gehörten zu seinen Schülern. Müllers Handbuch der Physiologie wurde zu einem der wichtigsten medizinischen Werke des Jahrhunderts. Er starb im Jahre 1858.

Ungeordneter Strukturwandel über Insolvenzen gefährdet die Versorgung!NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: Strukt...
10/06/2026

Ungeordneter Strukturwandel über Insolvenzen gefährdet die Versorgung!

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: Strukturreformen gelingen nur mit einer überzeugenden Strategie und verlässlichen Finanzierung

Es sind derzeit schwierige Zeiten – nicht nur im Gesundheitswesen. „Die Finanzierung unserer Sozialversicherungen steht unter erheblichem Druck. Wenn wir nichts ändern würden, werden die Sozialversicherungsbeiträge in den kommenden Jahren auf 46 Prozent steigen, ein Niveau, das Beschäftigte und Unternehmen nicht mehr tragen können“, eröffnete NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann seine Rede beim Frühsommerempfang der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) in Neuss.

„Gleichzeitig verlieren wir industrielle Arbeitsplätze, die wesentlich zur Finanzierung unseres Sozialstaates beitragen. Deshalb müssen wir offen darüber sprechen, wie wir die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Krankenhausversorgung langfristig stabil halten.

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist ernst. Das Defizit bewegt sich inzwischen in einer Größenordnung von deutlich über 17 Milliarden Euro. Deshalb wird es nicht ohne Konsolidierungsmaßnahmen gehen. Ich bin auch der Auffassung, dass das Gesundheitswesen seinen Beitrag dazu leisten muss. Aber dabei müssen wir die tatsächliche Situation der Krankenhäuser berücksichtigen.

Viele Krankenhäuser stehen wirtschaftlich unter großem Druck. Schwarze Zahlen zu schreiben, ist für zahlreiche Häuser längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Deshalb brauchen Krankenhäuser planbare und verlässliche Rahmenbedingungen. Sie sind große Unternehmen mit erheblichen Personal- und Investitionsverpflichtungen. Wer von ihnen verlangt, Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung zu übernehmen, muss ihnen auch Planungssicherheit geben.

Einsparungen können politisch verantwortbar sein, wenn sie nachvollziehbar, planvoll und gerecht erfolgen. Was wir aber nicht zulassen dürfen, ist ein ungeordneter Strukturwandel über Insolvenzen. Genau deshalb haben wir uns in Nordrhein-Westfalen frühzeitig entschieden, eine aktive Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen.

Als ich 2017 erneut Gesundheitsminister wurde, war für mich klar: Die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft darf nicht vom Zufall oder allein von wirtschaftlichen Zwängen bestimmt werden. Wir wollten nicht erleben, dass am Ende diejenigen Krankenhäuser übrigbleiben, die den wirtschaftlichen Druck am längsten aushalten. Deshalb haben wir uns bewusst für eine strukturierte Krankenhausplanung entschieden.

Heute können wir sagen: Dieser Weg war richtig. Unsere Krankenhausplanung basiert auf Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und einer klaren Versorgungsstruktur. Sie ist kein starres System, sondern entwickelt sich kontinuierlich weiter. Besonders erfreulich ist, wie viele Kooperationen und Fusionen inzwischen regional entstanden sind. Krankenhäuser arbeiten stärker zusammen und entwickeln gemeinsam Lösungen für ihre Regionen.

Dabei bleibt die Versorgung der Bevölkerung gesichert. Mehr als 90 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen erreichen weiterhin ein Krankenhaus der Grundversorgung innerhalb von 20 Minuten. Das war mir besonders für die ländlichen Regionen wichtig.

Nordrhein-Westfalen hat diesen Prozess auch finanziell begleitet. Allein für die Umsetzung der Krankenhausplanung stehen erhebliche Investitionsmittel bereit. Insgesamt investieren wir Milliardenbeträge in die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft. Das zeigt: Strukturreformen funktionieren nur dann, wenn sie mit einer überzeugenden Strategie und einer verlässlichen Finanzierung verbunden werden.

Deshalb habe ich die Krankenhausreform des Bundes auch nie grundsätzlich abgelehnt. Die Ziele sind nachvollziehbar. Entscheidend ist aber, dass die Krankenhausplanung der Länder und die bundesrechtlichen Vorgaben zusammenpassen. Für die Krankenhäuser wäre es eine Katastrophe, wenn sie gleichzeitig unterschiedlichen Regelungen folgen müssten.

Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalens inzwischen bundesrechtlich anerkannt wird. Das schafft Orientierung und Planungssicherheit. Unsere Leistungsgruppen bleiben bis zum Jahr 2031 die Grundlage für die weitere Entwicklung der Krankenhauslandschaft in NRW.

Gleichzeitig müssen wir die aktuellen Sparvorschläge sehr genau betrachten. Natürlich müssen auch Krankenhäuser einen Beitrag leisten. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser wirtschaftlich so unter Druck geraten, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Ein kalter Strukturwandel über Insolvenzen würde am Ende nicht nur die Versorgung gefährden, sondern auch erhebliche Folgekosten verursachen.

Besonders kritisch sehe ich deshalb Regelungen, die Tarifsteigerungen nicht vollständig refinanzieren. Wer von Krankenhäusern verlangt, tarifgebunden zu arbeiten, muss dafür sorgen, dass die Tarifabschlüsse auch finanziert werden können. Tarifverträge sind ein Kernbestandteil unserer Sozialen Marktwirtschaft. Faire Löhne entstehen nicht durch staatliche Vorgaben, sondern durch Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Augenhöhe.

Deshalb halte ich eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen für notwendig. Andernfalls stehen Krankenhausleitungen häufig nur vor zwei Möglichkeiten: Personal abbauen oder wirtschaftliche Verluste hinnehmen. Beides kann nicht im Interesse einer guten Gesundheitsversorgung sein.

Gleichzeitig dürfen wir die Fortschritte in der Pflege nicht gefährden. Die bessere Finanzierung der Pflege und die steigenden Löhne haben dazu beigetragen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen deutlich mehr junge Menschen eine Pflegeausbildung als noch vor einigen Jahren. Das ist ein wichtiger Erfolg, den wir nicht aufs Spiel setzen dürfen.

Allerdings müssen wir auch ehrlich über Fehlentwicklungen sprechen. Manche Regelungen haben zu einer Übersteuerung geführt. Deshalb sollten wir pragmatisch prüfen, wie Personalstrukturen künftig sinnvoll gestaltet werden können. Für eine gute Versorgung brauchen wir hochqualifizierte Fachkräfte. Aber wir brauchen ebenso Assistenzkräfte und unterschiedliche Qualifikationsstufen. Ein kluger Personalmix kann helfen, Versorgung zu sichern und Ressourcen sinnvoll einzusetzen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist der Bürokratieabbau. Unser Gesundheitswesen leidet unter einer Vielzahl von Dokumentationspflichten, Prüfverfahren und Verwaltungsanforderungen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbringen Zeit mit Bürokratie, die sie eigentlich für die Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigen würden.

Deshalb bin ich der Überzeugung, dass zu jeder Reform auch eine konsequente Entbürokratisierung gehören muss. Krankenhäuser brauchen mehr Freiräume, um effizient arbeiten zu können. Gleichzeitig müssen Prüfungen weiterhin möglich sein. Aber sie müssen verhältnismäßig bleiben und dürfen nicht selbst zum Problem werden.

Neben den finanziellen Herausforderungen müssen wir uns außerdem auf neue Risiken vorbereiten. Die geopolitische Lage hat sich grundlegend verändert. Niemand wünscht sich Krisen oder militärische Konflikte. Aber verantwortungsvolle Politik bedeutet, auch auf außergewöhnliche Situationen vorbereitet zu sein.

Deshalb arbeiten wir in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Krankenhäusern an Konzepten für Krisen- und Resilienzvorsorge. Wir müssen wissen, wie die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, aber auch der Zivilbevölkerung in außergewöhnlichen Lagen sichergestellt werden kann. Es ist immer besser, einen Plan zu haben und ihn niemals zu brauchen, als ihn erst dann entwickeln zu müssen, wenn die Krise bereits eingetreten ist.

Die kommenden Jahre werden entscheidend für die Zukunft unserer Krankenhauslandschaft sein. Nordrhein-Westfalen wird in den nächsten zehn Jahren erhebliche Mittel investieren, um notwendige Strukturveränderungen zu begleiten und die Versorgung weiterzuentwickeln. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen eine Krankenhausversorgung, die qualitativ hochwertig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist. Das gelingt nur, wenn Krankenhäuser, Beschäftigte, Politik und Kostenträger gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Denn am Ende geht es nicht um Strukturen, Gesetze oder Finanzierungssysteme. Im Mittelpunkt muss immer die Versorgung der kranken Menschen stehen. Dafür arbeiten wir gemeinsam – und dafür lohnt sich jede Anstrengung."

09/06/2026
„Uns droht ein bespielloses Kliniksterben“, mit diesen Worten ist unsere heutige Pressemitteilung überschrieben. „Aktuel...
08/06/2026

„Uns droht ein bespielloses Kliniksterben“, mit diesen Worten ist unsere heutige Pressemitteilung überschrieben.

„Aktuell verzeichnen bereits drei von vier Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hohe Defizite, einem Drittel droht derzeit sogar die Insolvenz“, warnt Dr. med. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund NRW/RLP. Trotz steigender Personal- und Sachkosten hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in dieser Situation ein milliardenschweres Sparpaket zur Stabilisierung der GKV-Beiträge vorgelegt, dessen gravierende Folgen am Ende vor allem die Patienten hart treffen wird, da nur am Personal und somit an der Qualität der Versorgung gespart werden kann.

„Unseren Kliniken droht durch das Sparpaket ab dem nächsten Jahr bundesweit ein weiteres Milliardendefizit, das viele Klinikträger nicht mehr werden ausgleichen können. Wir müssen nicht nur mit weißen Flecken in unserer Kliniklandschaft rechnen, sondern auch mit Qualitätseinbußen an den überlebenden Kliniken und Wartezeiten selbst für Notfallpatienten. Die zu erwartenden Klinik-Insolvenzen werden auch die sorgfältig nach dem medizinischen Bedarf geplante Strukturreform der Krankenhäuser regelrecht aushöhlen“, unterstreicht Dr. Gehle. „Strukturreform vor Spargesetz wäre die richtige Reihenfolge, aber dafür scheint es nun zu spät.“

Angesichts der unzureichenden Beitragseinnahmen sei politisches Handeln unerlässlich, aber die Regierung dürfe die Folgen ihres drastischen Sparkurses nicht beschönigen. „Wenn die Ministerin davon spricht, dass ihr Reformpaket die Effizienz und Qualität der Behandlungen steigern werde, verkennt sie vollkommen die Realität“, sagt Dr. Gehle.

„Wenn den ohnehin unterfinanzierten Krankenhäusern weitere Einnahmen wegbrechen, können sie nur mit dem Abbau ihres Personals und des medizinischen Angebotes reagieren. Die Zitrone ist aber doch schon längst ausgequetscht. Insbesondere die völlig überhitzte und nicht mehr tragfähige Finanzierung durch das DRG-System setzt nicht nur falsche Anreize, sondern macht jede vernünftige Planung kaputt. Ohne ausreichendes Personal wird die Qualität zwangsläufig sinken. Qualität hat bekanntlich ihren Preis, das gilt im Gesundheitswesen ebenso wie in allen anderen Branchen“, betont Dr. Gehle.

„Wenn unsere Regierung den Kliniken nicht mehr die benötigten finanziellen Ressourcen geben kann oder will, darf sie das Jahrzehnte geltende unbegrenzte Versprechen einer allumfassenden medizinischen Behandlung nicht mehr aufrechterhalten. Das muss klar gesagt werden. Was wir brauchen ist eine verlässliche Planung und verlässliche Finanzierung“, betont Dr. Gehle.

„Wir werden ohnehin angesichts des medizinischen Fortschritts, angesichts teurer neuer Behandlungsmöglichkeiten nicht an der Frage vorbeikommen, welche Leistung wer zu welchem Zeitpunkt erhält. Es ist Aufgabe der Politik, jetzt die Fragen zu beantworten, was genau wir mit dem uns zur Verfügung stehenden Geld im Gesundheitswesen noch finanzieren können.“

„Unsere Patienten würden ihr großes Vertrauen in die Ärzteschaft verlieren, wenn die Politik dazu schweigt und zugleich erwartet, dass wir Ärztinnen und Ärzte gezwungenermaßen im jeweiligen Einzelfall diese Entscheidungen treffen“, mahnt Dr. Gehle.

„Fakt ist, wir steuern in dieser Gemengelage unweigerlich auf die Priorisierung der nur begrenzt finanzierbaren Leistungen zu. Diese Debatte scheuen aber auf Zeit gewählte Politiker. Genau deshalb erinnern wir die politisch Verantwortlichen jetzt an ihre Aufgabe, die Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung bedarfsgerecht und ausreichend finanziert zu gestalten. Einfach nur einen drastischen Sparkurs zu verkünden und dass auch noch als Qualitätsoffensive verkaufen zu wollen - das ist alles andere als die erforderliche ernsthafte Verantwortung.

Damit gute Medizin nicht an der Sprache scheitert!Von Dr. med. Jürgen HoffartIn den 83 rheinland-pfälzischen Krankenhäus...
03/06/2026

Damit gute Medizin nicht an der Sprache scheitert!

Von Dr. med. Jürgen Hoffart
In den 83 rheinland-pfälzischen Krankenhäusern sind seit Jahren Hunderte Arztstellen unbesetzt – und das, obwohl mit teuren Stellenanzeigen, Headhuntern und Honorarärzten alle Register gezogen werden. Ohne zugewanderte Ärztinnen und Ärzte würde unser Gesundheitssystem heute nicht mehr funktionieren.

Mehr als die Hälfte der rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte ist inzwischen älter als 50 Jahre, gleichzeitig wächst der Bedarf an medizinischer Versorgung. Schon jetzt ist klar: Mit der aktuellen Zahl an Medizinstudienplätzen lassen sich die Versorgungslücken der nächsten 20 Jahre nicht schließen.

Darum sind Kolleginnen und Kollegen, die im Ausland ausgebildet wurden, längst unverzichtbar geworden. Ihre Zahl hat sich in Rheinland-Pfalz seit 2004 von 904 auf 3.671 im Jahr 2025 vervierfacht – das entspricht inzwischen rund 15 Prozent der gesamten Ärzteschaft. Die Landesärztekammer wird immer internationaler, ihre Mitglieder stammen aus mehr als 30 Nationen, besonders häufig aus Syrien, Rumänien und Aserbaidschan. Die zugewanderten Ärztinnen und Ärzte tragen entscheidend dazu bei, dass die medizinische Versorgung in unseren Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen gesichert bleibt.

Gute Medizin braucht jedoch mehr als Fachwissen: Sie braucht Sprache. In der Realität des Klinikalltags wird immer wieder von erheblichen Verständigungsproblemen berichtet – im Team wie auch im Gespräch mit Patientinnen und Patienten.

Um das zu verbessern, führt die Bezirksärztekammer Rheinhessen seit 2012 im Auftrag des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung die ärztliche Fachsprachenprüfung durch und war damit bundesweit Vorreiterin. Denn wer in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeitet, muss sich sprachlich flexibel, präzise und sicher bewegen können – im Aufklärungsgespräch, im Notfall, in der Dokumentation. Missverständnisse können sonst fatale Folgen haben.

Die Fachsprachenprüfung ist praxisnah aufgebaut: Sie umfasst unter anderem einen Vokabeltest, eine allgemeine Unterhaltung und ein simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch mit anschließender schriftlicher Dokumentation. Hinzu kommen das Lesen eines medizinischen Textes, die Beantwortung von Fragen, das Notieren der Inhalte zweier Telefonate sowie ein Fachgespräch von Arzt zu Arzt in berufstypischer Fachsprache. In den vergangenen 14 Jahren wurden mehr als 8.000 dieser Prüfungen - inklusive Wiederholungsprüfungen - abgenommen. Damit leisten die Ärztekammern einen zentralen Beitrag zu mehr Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung.

Neben der Sprache ist auch die fachliche Qualifikation entscheidend. Bereits seit 1996 werden in der Bezirksärztekammer Rheinhessen im Auftrag der Landesärztekammer zunächst mündliche Gleichwertigkeitsprüfungen und heute Kenntnisprüfungen durchgeführt. Sie richten sich an Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz. Geprüft wird die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands.

Die Kenntnisprüfung ist praktisch-mündlich angelegt, umfasst die Fächer Innere Medizin, Chirurgie sowie ergänzende Fächer wie Notfallmedizin, Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen zur Berufsausübung und dauert derzeit 60 bis 90 Minuten. Allein seit 2015 wurden mehr als 2.700 Kenntnisprüfungen durchgeführt – Tendenz steigend.

Als Marburger Bund setzen wir uns dafür ein, dass zugewanderte Kolleginnen und Kollegen sowohl sprachlich als auch fachlich bestmöglich auf ihren Berufsstart vorbereitet werden. Dazu gehört, dass Krankenhäuser ihnen Zeit für die Prüfungsvorbereitung geben, sie beim Ankommen im deutschen Gesundheitssystem unterstützen und ihre Integration im Team aktiv fördern – etwas, das nach unseren Erfahrungen leider noch nicht überall selbstverständlich ist. Denn eines ist klar: Wir brauchen die zugewanderten Ärztinnen und Ärzte für die medizinische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Unterstützen Sie uns deshalb bei der Kammerwahl in Rheinland-Pfalz - jetzt mit Ihrer Kandidatur und im September mit Ihren beiden Stimmen für die Ihre regionalen Marburger Bund-Listen, damit wir uns auch in der nächsten Amtsperiode kraftvoll für gute Integration, sichere Patientenkommunikation und eine starke ärztliche Selbstverwaltung einsetzen können. Kandidatur-Formulare erhalten Sie per E-Mail via "[email protected]".

Kollegialer Austausch in gemütlicher AtmosphäreOffenes Kandidatentreffen am Samstag in der Laubenheimer Höhe in MainzDie...
28/05/2026

Kollegialer Austausch in gemütlicher Atmosphäre

Offenes Kandidatentreffen am Samstag in der Laubenheimer Höhe in Mainz

Die über 220 Kandidatinnen und Kandidaten auf den regionalen MB-Listen für die im September stattfindende Kammerwahl in Rheinland-Pfalz sind am morgigen Samstag (30. Mai) ab 14 Uhr zum traditionellen Kandidatentreffen in die Hofscheune der Laubenheimer Höhe (Auf der Laubenheimer Höhe 1-3, 55130 Mainz) eingeladen. Bringen Sie doch gerne auch Ihre interessierten Kolleginnen und Kollegen mit. Kommen Sie zum kollegialen Austausch. Es erwartet Sie ein interessantes Programm.

Zur Einstimmung werden verschiedene Referentinnen und Referenten jeweils in fünfminütigen Kurzeinführungen die Aufgaben der Ärztekammern und die Chancen der Mitgestaltung der ärztlichen Selbstverwaltung diskutieren. Wie werden wir als Ärztinnen und Ärzte die Versorgung der Zukunft gestalten? Bringen Sie als Kandidatin und Kandidat des Marburger Bundes Ihre Argumente ein. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.

Im Anschluss an die Grußworte des amtierenden Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis, wird der Spitzenkandidat des Marburger Bundes die Frage erörtern, wer gestaltet unsere Ärztekammern in den nächsten fünf Jahren? Dr. med. Claus Beermann wird dabei erklären, wie ein starker Marburger Bund eine starke Ärztekammer formen kann.

Olaf Smago, Vorsitzender des MB-Bezirks Koblenz, wird sich sodann dem Thema "Klinikreform oder kalter Strukturwandel – wie viele Kliniken können überleben?“ widmen.

"Ist Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit überhaupt möglich? Die Altersversorgung der Zukunft muss rentabel und kalkulierbar sein" – zu diesem Themenfeld spricht Dr. med. Michael Kupp, Vorsitzender der Versorgungseinrichtung Koblenz.

Weiterbildung der Zukunft – Qualität durch bestmögliche Qualifikation? Wer wird noch die komplette Weiterbildung anbieten können? Diese Frage wird danach Dr. med. Claus Beermann beantworten.

"Ärztin Sein in Zukunft – ist eine gesunde Balance zwischen Berufs- und Privatleben überhaupt möglich? Familienfreundliche Arbeitszeit, Teilzeit, Ewiger Zeitmangel, Berufs- und Privatleben, Förderung von Ärztinnen – was hilft uns wirklich?“ fragen die beiden Referentinnen Oliveira Galvao (Trier) und Dr. med. Sonja Dörr MHBA (Mainz), die Vorsitzenden der Bezirke Trier und Rheinhessen.

Den Abschlussvortrag hält Dr. med. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. Sein Thema lautet: „Ein starker Marburger Bund – eine starke Ärztekammer – ein freier Beruf? Was müssen wir jetzt dafür tun!

Im Anschluss ist eine Diskussion geplant. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Nach erklärenden Vorträgen und einer achtstündigen intensiven Debatte fiel gestern Abend beim 130. Deutschen Ärztetag in...
15/05/2026

Nach erklärenden Vorträgen und einer achtstündigen intensiven Debatte fiel gestern Abend beim 130. Deutschen Ärztetag in Hannover die zukunftsweisende Entscheidung zur Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung.

„Mit diesen Beschlüssen entwickeln wir die ärztliche Weiterbildung gezielt weiter. Wir schärfen die Bildungssystematik, verschlanken die Weiterbildungsordnung, richten sie auf die Herausforderungen der Zukunft aus und vereinfachen gleichzeitig die Verwaltungsprozesse in den Ärztekammern spürbar“, bilanzierte Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer.

„Nachdem wir im vergangenen Jahr bereits die Zusatz-Weiterbildungen vereinheitlicht haben, ist nun ein wichtiger nächster Schritt gelungen: Auch die Kopfteile der Facharztbezeichnungen folgen jetzt einer einheitlichen Systematik. Besonders ist hervorzuheben, dass in der Muster-Weiterbildungsordnung ärztliche Haltungen und Rollen formuliert werden“, ergänzte Dr. Johannes Albert Gehle, ebenfalls Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz.

Die Anpassungen betreffen sowohl den Paragraphenteil als auch die Abschnitte B und C der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO). Im Paragraphenteil wurden die Anrechnung oralchirurgischer Weiterbildungszeiten auf die Facharzt-Weiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie die Anrechnung von Unterbrechungen auf die Weiterbildung angepasst.

In Abschnitt B, der die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie die allgemeinen Weiterbildungsinhalte umfasst, wurden acht Gebietsdefinitionen überarbeitet. Bei acht Facharztbezeichnungen (Anatomie, Hygiene und Umweltmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Neuropathologie, Pathologie, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Physiologie) wurde die Mindest-Weiterbildungszeit verkürzt. Die Facharztbezeichnung Biochemie wurde gestrichen. Bei 29 Facharztbezeichnungen wurden die Weiterbildungsabschnitte angepasst.

Mehrere Beschlüsse betreffen die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Diese werden auf Basis der CanMEDS-Rollen neu strukturiert. Dabei handelt es sich um ein international etabliertes Kompetenzmodell, das ärztliche Haltungen und Rollen in den Mittelpunkt stellt. Die bisherige Aufteilung in Methoden- und Handlungskompetenzen wird aufgelöst.

An ihre Stelle treten acht Rollen, die grundlegende ärztliche Haltungen bündeln. Jede dieser Rollen soll von den Weiterbildungsbefugten als Ganzes bestätigt werden, etwa im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsgesprächs.

Mit der Neustrukturierung der allgemeinen und für alle Facharztweiterbildungen verbindlichen Weiterbildungsinhalte beschreitet die Bundesärztekammer einen neuen Weg. Zentrale ärztliche Haltungen und Rollen, etwa in Kommunikation und Teamarbeit, rücken stärker in den Mittelpunkt der Weiterbildung. Sie sind keine Beigabe zur Fachlichkeit, sondern fester Bestandteil ärztlicher Identität.

In Abschnitt C wurden zudem die Kopfteile der Zusatz-Weiterbildungen Geriatrie und Medizinische Informatik angepasst. Die Beschlüsse umfassen damit wesentliche Teile der MWBO und markieren einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung des deutschen Weiterbildungssystems.

Die Beschlüsse sind das Ergebnis zahlreicher Fachgespräche und intensiver Beratungen. Sie stärken die ärztliche Weiterbildung für die Herausforderungen der Zukunft. Gleichzeitig helfen sie dabei, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.

Die neue Weiterbildungskultur nimmt Gestalt. Was steht aber genau beim 130. Deutschen Ärztetag an? Was sind die Ziele de...
14/05/2026

Die neue Weiterbildungskultur nimmt Gestalt. Was steht aber genau beim 130. Deutschen Ärztetag an? Was sind die Ziele der Weiterentwicklung?

Die beiden Vorsitzenden der Ständigen Konferenz (Stäko) „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Henrik Herrmann und Dr. med. Johannes Gehle erklärten in der mittäglichen Pressekonferenz des 130. Deutschen Ärztetages, worum es bei der Weiterentwicklung der im Jahr 2018 nach sechsjähriger Vorarbeit verabschiedeten (Muster-)Weiterbildungsordnung geht:

Weiterbildung ist die Kernaufgabe der Ärztekammern, auf Landesebene, Bundesebene und damit auch vom Deutschen Ärztetag. In der ärztlichen Weiterbildung werden vertiefende Fähigkeiten und Fertigkeiten und vor allem auch Handlungskompetenzen vermittelt, um ein Facharztstatus zu erhalten. Die Facharztprüfung ist die entscheidende Prüfung nach Abschluss des Humanmedizinstudiums, die die vollständige Ausübung der Heilkunde erlaubt.

Fachärztinnen und Fachärzte werden benötigt, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen. Insbesondere in der ambulanten Medizin werden Fachärzte gebraucht. Die Facharztprüfung ist die Eintrittskarte in die Niederlassung, weil im gesetzlichen Krankenkassenbereich der Facharztstatus eine Voraussetzung ist. Ohne Fachärztinnen und Fachärzte würde es keine ambulante Versorgung in Deutschland mehr geben.

Angesichts des medizinischen Fortschritts, der zunehmenden Komplexität ärztlicher Spezialisierungen und sich ändernden Rahmenbedingungen, wurde die Stäko Ärztliche Weiterbildung vor zwei Jahren auf dem Deutschen Ärztetag im Mainz beauftragt, die Weiterbildung auf den Prüfstand zu stellen.

Können wir die Bildungssystematik schärfen? Gucken wir nochmal kritisch, was braucht eine junge Fachärztin, ein junger Facharzt? Aber, wir müssen natürlich auch darüber nachdenken, was wir an den Inhalten und Mindestweiterbildungszeiten machen können? Wir haben uns in den letzten Jahren intensiv auf den Weg gemacht und das soll jetzt in Hannover zum Abschluss gebracht werden. Im ersten Schritt wurde heute bereits beschlossen, die übergreifenden allgemeinen Inhalte vollkommen umzuändern.

Vorher waren es Handlungskompetenzen, die in gebietsspezifischer Ausprägung zu erreichen waren. Das haben wir umgestellt auf Beratungen und Rollen der Ärztinnen und Ärzte. Ein neues Rahmenwerk. Analog der kanadischen CanMEDS-Rollen sind acht Kernkompetenzen für Ärztinnen und Ärzte definiert, um eine hochwertige, ganzheitliche Patientenversorgung sicherzustellen. Sie bilden das Fundament moderner, kompetenzbasierter Weiterbildungsordnungen. Damit haben wir etwas Neues geschaffen.

Manche mögen sich fragen, warum geht das nicht schneller? In engagierten Diskussionen im Plenum argumentierte natürlich jeder aus seiner Lebenswirklichkeit heraus. Und deswegen, ist die Art und Weise, wie das geschieht, auf der einen Seite einzigartig, aber auch richtig, weil sie sozusagen alle Realitäten der ärztlichen Tätigkeiten mit einbezieht.

Wir haben zudem nochmal das Typische der ärztlichen Profession für Weiterzubildende und für diejenigen, die Weiterbildung machen, klarer beschrieben. Wir müssen klären, wie gehen wir mit der Spezialisierung durch den Krankenhausplan um. Wie bilden wir das wiederum in unserer Weiterversordnung ab? Es müssen sich Verbünde bilden, in der die komplette Weiterbildung auch noch gelebt werden kann. Wir fordern hierfür eine gesetzliche Verpflichtung im Krankenhausplan, dass sich die Kliniken entsprechend beteiligen.

Wir werden uns auch über die Prüfungsformen Gedanken machen müssen. All das sind große Herausforderung, die wir aber für eine moderne Weiterbildung brauchen.

Die Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnung ist der Rahmen und es kommt jetzt darauf an, ihn wirklich mit Leben zu füllen. Diese Arbeit wird immer schwieriger. Und natürlich gibt es auch immer wieder Forderungen, eine bessere Zusammenarbeit der Weiterzubildenden und Weiterbilder zu unterstützen. Wir sprechen immer gerne von einer neuen Weiterbildungskultur. Am Ende erwarten der Patient und der Arzt, der behandelt, dass die Krankheiten des Patienten dank sicherer Methoden, die er selber beherrscht, helfend behandeln kann.

Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, die geplante Reform der Akut- und Notfallversorgung und des...
14/05/2026

Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, die geplante Reform der Akut- und Notfallversorgung und des Rettungsdienstes praxistauglich zu gestalten. Ziel müsse es sein, beide Systeme konsequent von Fällen zu entlasten, die keine Notfallversorgung erfordern. Eine Voraussetzung für das Gelingen der Reform sei die verbindliche Nutzung der Zugangswege in die Versorgung und der vorgesehenen Behandlungspfade.

„Letztlich muss das übergeordnete Ziel sein, als Single Point of Entry die vernetzten Leitstellen durchzusetzen“, heißt es in dem Beschluss des Ärztetags. Die Patientinnen und Patienten sollten über eine breit angelegte Informationskampagne angehalten werden, vor jeder Inanspruchnahme einer Notfallleistung eine vernetzte Leitstelle zu kontaktieren.

Die Ärzteschaft fordert darüber hinaus ein einheitliches, validiertes Ersteinschätzungssystem anstelle des geplanten Nebeneinanders verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Die Verantwortung für die Ersteinschätzung müsse bei der ärztlichen Selbstverwaltung liegen.

Die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung seien finanziell, strukturell und personell so auszustatten, dass die Reform zu einem Mehrwert für Notfallpatientinnen und -patienten sowie für diejenigen führt, die die Versorgung gewährleisten.

Um eine weitere Ausweitung von Notfallversorgungsangeboten zu vermeiden, sei die geplante Vorhaltepflicht für aufsuchende notdienstliche Angebote der notdienstlichen Akutversorgung während der regulären Praxisöffnungszeiten aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Insbesondere vor dem Hintergrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sei diese Leistungsausweitung weder zielführend noch umsetzbar. „Es gibt keine Kapazitäten, um unabhängig vom tatsächlichen Bedarf rund um die Uhr verpflichtend telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. Die Angebote vor Ort müssen sich nach den regionalen Strukturen, Gegebenheiten und Bedarfen richten“, stellten die Delegierten des 130. Deutschen Ärztetages klar.

Um die Akut- und Notfallversorgung entsprechend der gewachsenen Strukturen und der personellen Kapazitäten planen zu können, fordert die Ärzteschaft eine verpflichtende Einbindung aller beteiligten Akteure, einschließlich der Landesärztekammern.

In einem weiteren Beschluss fordert die Ärzteschaft die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, sicherzustellen, dass medizinische Versorgungseinrichtungen ihrer Verpflichtung zur Behandlung medizinischer Notfälle unabhängig vom Versicherungsstatus der Patientinnen und Patienten nachkommen können, ohne dadurch finanzielle Nachteile zu erleiden.

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