19/06/2026
Das Recht auf Meinungsäußerung und Beteiligung gehört zu den zentralen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention (insbesondere Artikel 12 und 13). Es stärkt Kinder darin, ihre eigene Stimme zu finden, gehört zu werden und aktiv an Entscheidungen mitzuwirken, die ihr Leben betreffen.
Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Unterkünfte der Migration bedeutet dieses Recht, sichere, ansprechende und niedrigschwellige Möglichkeiten zu schaffen, in denen Kinder ihre Ideen äußern, Bedürfnisse mitteilen und Entscheidungen mitgestalten können. Dazu gehören kindgerechte Beschwerdewege, regelmäßige Beteiligungsformate, aber auch Methoden, die Kinder spielerisch an demokratische Prozesse heranführen und sie zu befähigen, Gefühle und Anliegen ausdrücken zu können.
Dies alles gilt natürlich auch für die Gruppen der Malteser Jugend, wie Hannah in der Grafik erklärt.
💡Weil wir uns im gesamten Verbund für stark machen, stellen wir in den von uns betriebenen Einrichtungen der Migration, der Jugendhilfe, unseren Kindertagesstätten und Schulen sowie für alle Angebote und Dienste, bei denen wir mit Kindern und Jugendlichen arbeiten „Aktionspakete“ bereit, die unsere Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen darin unterstützen, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren.