CRPS Selbsthilfe Köln Bremen

CRPS Selbsthilfe Köln Bremen Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von CRPS Selbsthilfe Köln Bremen, Gemeinnützige Organisation, Neusser Straße 112a, Cologne.

In unserer Selbsthilfegruppe können sich Betroffene und deren Angehörige zu dieser sehr schmerzhaften Krankheit austauschen und positive wie negative Erfahrungen mit Ärzten und Therapeuten teilen.

Neue Studien zeigen, dass moderne KI-Systeme wie GPT-5, Grok 4 oder OpenAI o1 bei medizinischen Fragestellungen teilweis...
24/08/2026

Neue Studien zeigen, dass moderne KI-Systeme wie GPT-5, Grok 4 oder OpenAI o1 bei medizinischen Fragestellungen teilweise bessere Ergebnisse erzielen als Ärzte. Besonders bei schwierigen Diagnosen und komplexen Patientenfällen erreichten die Modelle überraschend hohe Trefferquoten.

In einer Studie mit besonders anspruchsvollen Fallbesprechungen des New England Journal of Medicine erkannte ein KI-Modell die richtige Diagnose in rund 78 Prozent der Fälle und lag dabei häufig sogar an erster Stelle der möglichen Diagnosen. In direkten Vergleichen schnitt die KI teilweise besser ab als Assistenz- und Fachärzte.

Besonders stark waren die Modelle in Situationen mit wenigen Informationen, etwa in der frühen Notaufnahme-Triage. Dort konnten sie Symptome und Befunde schnell verknüpfen und passende Differenzialdiagnosen erstellen.

Allerdings zeigen andere Untersuchungen auch Schwächen: Viele KI-Systeme haben Schwierigkeiten, mehrere plausible Alternativdiagnosen gleichzeitig zu berücksichtigen. Außerdem wurden in einigen Studien wichtige Funktionen wie Internetsuche, Leitlinienzugriffe oder spezielle Analysewerkzeuge bewusst deaktiviert.

Experten gehen deshalb derzeit nicht davon aus, dass KI Ärzte ersetzt. Stattdessen könnte sie künftig als zusätzliche Sicherheitsinstanz dienen, Diagnosen überprüfen, Patienten vorab einschätzen oder die Triage in Notaufnahmen unterstützen.

Das Fazit: Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant und erreicht in einzelnen Bereichen bereits Leistungen auf Facharztniveau oder darüber. Die Rolle von Ärztinnen und Ärzten dürfte sich dadurch verändern – weg von der reinen Diagnosestellung hin zu Kontrolle, Einordnung und Verantwortung für die Ergebnisse der KI.

Wer einen befristeten GdB von mindestens 50 hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zur Altersrente für sc...
22/08/2026

Wer einen befristeten GdB von mindestens 50 hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen sichern – auch wenn der GdB später wegfällt.

Eine mögliche Gestaltung ist eine 10-%-Teilrente: Liegen beim Rentenbeginn mindestens GdB 50 und 35 Versicherungsjahre vor, kann die Rente zunächst mit nur 10 % beginnen. Später ist eine Erhöhung auf die Vollrente möglich.

Vorteil: Abschläge betreffen zunächst nur den kleinen Teil der Rente.

Wichtig: Entscheidend ist der wirksame Schwerbehindertenstatus beim Rentenbeginn – nicht allein das Ablaufdatum des Ausweises. Die Rente sollte ausdrücklich als Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden.

Bei befristetem GdB rechtzeitig beraten lassen, da der genaue Rentenbeginn entscheidend ist.

Nach der Aussteuerung endet das Krankengeld nach 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist. Ein neuer Anspruch w...
19/08/2026

Nach der Aussteuerung endet das Krankengeld nach 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist. Ein neuer Anspruch wegen einer anderen Erkrankung kann grundsätzlich sofort entstehen.

Bei derselben Erkrankung müssen die Blockfrist abgelaufen und mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vergangen sein. In dieser Zeit muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestanden oder eine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt vorgelegen haben. Auch mehrere kürzere Beschäftigungszeiten können zusammengerechnet werden.

Kurz gesagt: Nach einer Aussteuerung wegen derselben Erkrankung ist ein neuer Krankengeldanspruch in der Regel erst möglich, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Viele denken, der GdB wird nach einer persönlichen Untersuchung festgelegt. Tatsächlich entscheidet das Versorgungsamt m...
13/08/2026

Viele denken, der GdB wird nach einer persönlichen Untersuchung festgelegt. Tatsächlich entscheidet das Versorgungsamt meist nach Aktenlage. Grundlage ist die versorgungsärztliche Stellungnahme.

Wichtig: Für den GdB zählt nicht nur die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die Erkrankung den Alltag und die Teilhabe einschränkt. Häufig unterschätzt werden z. B. chronische Schmerzen, psychische Erkrankungen, Wirbelsäulenprobleme und das Zusammenspiel mehrerer Erkrankungen.

Betroffene haben nach § 25 SGB X das Recht auf Akteneinsicht. So kann geprüft werden, welche Befunde berücksichtigt wurden und wie die Bewertung zustande kam.

Für einen Widerspruch sind aktuelle ärztliche Berichte wichtig, die konkrete Einschränkungen beschreiben – etwa beim Gehen, Sitzen, Arbeiten oder bei der Selbstversorgung.

⚠️ Wichtig: Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Ein formloser Widerspruch kann zunächst ausreichen; die Begründung kann nach der Akteneinsicht ergänzt werden.

Fazit: Nicht die Diagnose allein entscheidet, sondern die tatsächlichen Auswirkungen auf den Alltag. Gerade chronische Schmerzen, psychische Erkrankungen und mehrere gleichzeitig bestehende Erkrankungen können bei der Bewertung zu wenig berücksichtigt werden.

Eine aktuelle europaweite Rare-Barometer-Umfrage mit fast 10.000 Betroffenen aus 45 Ländern zeigt deutlich, wie groß die...
07/08/2026

Eine aktuelle europaweite Rare-Barometer-Umfrage mit fast 10.000 Betroffenen aus 45 Ländern zeigt deutlich, wie groß die psychische Belastung für Menschen mit seltenen Erkrankungen und ihre Familien ist. 7 von 10 Betroffenen berichten von einer schlechten psychischen Gesundheit, 44 % von depressiven Symptomen, 42 % von Angstsymptomen und 45 % fühlen sich einsam. Besonders erschreckend: 31 % gaben an, in den vergangenen sechs Monaten Suizidgedanken gehabt zu haben.

Auch bei CRPS können chronische Schmerzen, Isolation, Zukunftsängste, berufliche Einschränkungen und lange Diagnosewege die psychische Gesundheit stark belasten. Psychische Beschwerden sind dabei keine Schwäche, sondern können eine nachvollziehbare Folge des Lebens mit einer chronischen Erkrankung sein.

Umso wichtiger sind neben einer guten medizinischen Versorgung auch psychologische Unterstützung, Verständnis und Selbsthilfe. Niemand sollte mit den körperlichen und psychischen Belastungen einer seltenen Erkrankung allein gelassen werden.

Die Zuzahlungsbefreiung schützt gesetzlich Versicherte vor einer zu hohen finanziellen Belastung durch Medikamente, Ther...
05/08/2026

Die Zuzahlungsbefreiung schützt gesetzlich Versicherte vor einer zu hohen finanziellen Belastung durch Medikamente, Therapien, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder genehmigte Fahrkosten. Grundsätzlich liegt die Belastungsgrenze bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung nur bei 1 %. Wichtig: Eine Schwerbehinderung allein reicht dafür nicht aus – dafür ist ein anerkannter Chronikerstatus bei der Krankenkasse erforderlich.

Für 2026 steigen die Freibeträge für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Dadurch kann die persönliche Belastungsgrenze niedriger ausfallen. Für Menschen mit Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung liegt sie 2026 bei 135,12 Euro im Jahr, mit Chronikerstatus bei 67,56 Euro.

Angerechnet werden nur gesetzliche Zuzahlungen, zum Beispiel für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha oder genehmigte Fahrkosten. Private Zusatzleistungen oder Mehrkosten zählen nicht.

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Wer die Belastungsgrenze erreicht, muss einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und die entsprechenden Belege einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Vorauszahlung oder eine rückwirkende Erstattung möglich.

Ab 2027 soll mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine neue Teilkrankschreibung mit Teilkrankengeld eingeführt ...
02/08/2026

Ab 2027 soll mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine neue Teilkrankschreibung mit Teilkrankengeld eingeführt werden. Betroffene könnten dann schrittweise mit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit zurückkehren. Für die geleisteten Stunden gäbe es Gehalt vom Arbeitgeber, für den krankheitsbedingt ausfallenden Anteil anteiliges Krankengeld von der Krankenkasse.

Wichtig ist: Die Teilkrankschreibung funktioniert nur, wenn Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zustimmen. Lehnt der Arbeitgeber ab oder hält er den Arbeitsplatz für ungeeignet, bleibt es bei der vollständigen Arbeitsunfähigkeit und dem normalen Krankengeld. Das bisherige Hamburger Modell bleibt daneben bestehen.

Problematisch ist eine weitere geplante Änderung: Die maximale Krankengeldbezugsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren soll künftig krankheitsunabhängig gelten. Bisher konnte bei einer neuen Erkrankung ein neuer Krankengeldanspruch entstehen. Für chronisch kranke Menschen oder Betroffene mit mehreren Erkrankungen könnte das bedeuten, dass der Krankengeldanspruch deutlich früher ausgeschöpft ist.

Teilkrankengeld verlängert diese 78-Wochen-Frist nicht. Auch Zeiten mit Teilkrankengeld würden auf die Gesamtfrist angerechnet. Wer länger krank ist oder eine stufenweise Rückkehr plant, sollte daher frühzeitig mit Krankenkasse, Arbeitgeber und behandelnden Ärztinnen oder Ärzten klären, welches Modell sinnvoll ist und wie viele Krankengeldwochen noch verbleiben.

Die 5-5-3-Regel beschreibt die wichtigsten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente. Bet...
01/08/2026

Die 5-5-3-Regel beschreibt die wichtigsten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente. Betroffene müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Zusätzlich wird geprüft, ob in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

Entscheidend ist dabei nicht der Tag der Antragstellung, sondern der medizinische Zeitpunkt, ab dem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Neben Beschäftigungszeiten können auch bestimmte Zeiten wie Kindererziehung, Pflege, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Ausbildung relevant sein. Nicht jede rentenrechtliche Zeit zählt jedoch automatisch für alle Voraussetzungen.

Fehlen die drei Jahre Pflichtbeiträge, ist der Antrag nicht immer aussichtslos. Unter bestimmten Bedingungen kann der Prüfzeitraum verlängert werden, sodass auch ältere Beiträge berücksichtigt werden. Außerdem gibt es Ausnahmen, etwa bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder für junge Menschen kurz nach der Ausbildung.

Wichtig ist daher, den eigenen Versicherungsverlauf frühzeitig prüfen und fehlende Zeiten klären zu lassen. Gerade bei längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit oder Pflegezeiten kann eine genaue Kontenklärung entscheidend sein, damit ein Antrag nicht aus formalen Gründen scheitert.

2026 gibt es mehrere wichtige Änderungen für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienst...
30/07/2026

2026 gibt es mehrere wichtige Änderungen für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenzen steigen deutlich: Bei voller Erwerbsminderung sind bis zu 20.763,75 Euro brutto jährlich möglich, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 41.527,50 Euro. Neben dem Verdienst muss auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit zur festgestellten Erwerbsminderung passen.

Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Zudem wird die Zurechnungszeit für neue EM-Renten auf 66 Jahre und 3 Monate verlängert, was die Rentenhöhe für Neurentnerinnen und Neurentner erhöhen kann. Der Zuschlag für ältere EM-Renten bleibt bestehen und wird seit Dezember 2025 direkt mit der monatlichen Rente ausgezahlt.

Wer 2026 neu eine EM-Rente erhält oder hinzuverdienen möchte, sollte Bescheide sorgfältig prüfen und zusätzliches Einkommen frühzeitig mit der Rentenversicherung abstimmen.

Wir werden digitaler: Künftig gibt es nur noch 2 Präsenztreffen pro Jahr in Köln & Bremen – alle anderen Termine finden ...
29/07/2026

Wir werden digitaler: Künftig gibt es nur noch 2 Präsenztreffen pro Jahr in Köln & Bremen – alle anderen Termine finden virtuell via Zoom statt.

Grund: sinkende Anmeldezahlen
Umsetzung startet bereits jetzt

Wichtig:
Das Köln-Treffen im September entfällt – das virtuelle Treffen wird auf den letzten Freitag im September verschoben.

Alle Termine: https://agenda.crpsselbsthilfe.org

Adresse

Neusser Straße 112a
Cologne
50670

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

+492216695570

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