Schülergericht Chemnitz

Schülergericht Chemnitz Das Schülergericht ist in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V. „Schülergericht Chemnitz“ was ist das?

Impressum: http://www.awo-chemnitz.de/gstelle/impressum.php Im Projekt „Schülergericht“ bei dem Arbeiterwohlfahrt KV Chemnitz und Umgebung e.V. gibt es die Möglichkeit, eine Straftat in einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Schülergremium, bestehend aus drei Schülern im Alter zwischen 14 und 20 Jahren konstruktiv zu bearbeiten. Im Ergebnis wird durch das Schülergremium dem Beschuldigte

n eine Reaktion auf sein Fehlverhalten aufgezeigt. Das Schülergremium legt eine der Persönlichkeit des Beschuldigten und der Straftat angemessene Maßnahme fest. Bei aktiver Teilnahme durch den Beschuldigten ist die Einstellung des Strafverfahrens möglich. Während im Amtsgericht ein Richter sein Urteil fällt, schlagen die Schülerrichter eine Reaktion vor. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Beschuldigten freiwillig. Ablauf Schülergericht:

1. Vorgespräch
Das Vorgespräch mit dem Beschuldigten wird durch einen Projektmitarbeiter und einen Vertreter der Schülerrichter geführt und dient in erster Linie der umfassenden Information des Beschuldigten, um diesem eine Entscheidung für oder gegen die Teilnahme am Schülergericht zu ermöglichen sowie der einer Prüfung, ob der Fall tatsächlich geeignet ist.

2. Gremiumsgespräch
Das Gremiumsgespräch mit dem Beschuldigten wird in den Räumen des AWO-Zentrums Wiesenstraße 10 von drei ausgewählten Schülerrichtern durchgeführt. Während des Gremiumsgesprächs ist ein Projektmitarbeiter im Hintergrund anwesend. Das Gespräch hat in der Regel folgenden Ablauf:
Einstieg, Vorstellung der Anwesenden und Regeln des Gesprächs
Tatschilderung durch den Beschuldigten
Fragen nach Motiv und Folgen der Tat
Fragen nach Reaktionen des Umfeldes auf die Tat (z.B. Eltern)
Vorschlag zur Wiedergutmachung oder Sanktionierung durch den Beschuldigten
Gremium berät über den Vorschlag, fügt eigene Vorstellungen hinzu und entscheidet sich

3. Vereinbarung
Als Reaktion auf die begangene Straftat ist vieles möglich und denkbar. Wesentlich sind die Einbeziehung der Kompetenzen des beschuldigten sowie nach Möglichkeit ein Bezug zum Delikt. Die Erfüllung wird durch einen Projektmitarbeiter überwacht. Die Schülerrichter erhalten eine Information über Erfolg oder Miterfolg der Maßnahme.

4. Abschluss
Der Fall wird durch den Abschlussbericht eines Projektmitarbeiters an die Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe beendet. Ausbildung zum ehrenamtlichen Schülerrichter/ -in:

Eröffnungsveranstaltung
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz, Einblicke in die Arbeit eines Staatsanwaltes in Jugendstrafsachen
Die Polizei im Jugendstrafverfahren, Einblicke in die Arbeit eines Jugendsachbearbeiters bei der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge
Die Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren, Einblicke in die Arbeit eines Jugendgerichtshelfers beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz
Das Amtsgericht im Jugendstrafverfahren, Einblicke in die Arbeit eines Jugendrichters, Besuch einer Gerichtsverhandlung und Reflexion der besuchten Gerichtsverhandlung
Der Soziale Dienst der Justiz, Einblicke in die Arbeit eines Bewährungshelfers beim Sozialen Dienst der Justiz am Landgericht Chemnitz Ausbildungsmodul I – III, Gesprächsführung, Kommunikation, Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Schülerrichter, praktische Vorbereitung auf die Fallübernahme

Wir sind ständig auf der Suche nach neuen Schülerinnen und Schülern, die sich zu einer Ausbildung entschließen.

Adresse

Chemnitz
09111

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Schülergericht Chemnitz erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Organisation Kontaktieren

Nachricht an Schülergericht Chemnitz senden:

Teilen