22/07/2026
☀️ Sommer. Hitze. Acht Tage Einsatz.
Die Bundespolizei leistet seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Migrationslage.🚔
Dazu gehören auch die Ausbilder und Anwärter des zweiten Dienstjahres, die im Rahmen ihres Verbandspraktikums sowie weiterer geplanter Einsätze aus der Ausbildung heraus für mehrtägige Einsätze an der Grenze eingesetzt werden.🚨
Diese Einsätze dauern regelmäßig bis zu acht Tage.
Der Bekleidungsnachweis der Bundespolizeiakademie sieht für Ausbilder und Anwärter jedoch grundsätzlich nur eine Garnitur des Einsatzanzuges vor.
Gerade bei mehrtägigen Einsätzen unter sommerlichen Bedingungen wird deutlich, dass diese Ausstattung den tatsächlichen Anforderungen nicht gerecht wird.☀️
Unsere Forderung:
✔️ Für mehrtägige Einsätze sollte Ausbildern und Anwärtern des zweiten Dienstjahres auf Leihbeleg eine zweite Garnitur des Einsatzanzuges zur Verfügung gestellt werden.
Der häufige Verweis auf den Mehrzweckanzug greift dabei zu kurz. Der MZA ist Ausbildungsbekleidung und kein Einsatzanzug. Er kann daher eine zweite Garnitur des Einsatzanzuges nicht ersetzen.
Ein positives Signal: Nach einem Gespräch zwischen unserer Ersten Stellvertretenden Bundesvorsitzenden Bianca Oehlmann und dem Präsidenten der Bundespolizeiakademie, Ulf Strandt, wurde zugesagt, den Sachverhalt durch die zuständigen Fachbereiche prüfen zu lassen.💪🏼
Wir begrüßen diese Zusage und begleiten den weiteren Fortgang konstruktiv.💙
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