24/02/2022
Fußgänger:innen haben ein Recht auf freie !
Gestern entschied das Verwaltungsgericht Bremen die Klage von Anwohner:innen gegen das sogenannte "aufgesetzte Parken" (s. Foto). In den wesentlichen Punkten gab das Gericht den Klagenden recht. Die Straßenverkehrsbehörde muss nun das Problem wirksam angehen. Drei Erkenntnisse aus dem Urteil (Az 5 K 1968/19):
1. Gehende sind durch Falschparker "erheblich in ihrem Recht, die Gehwege zu nutzen, beeinträchtigt".
2. Wenn Ordnungsamt und Polizei nicht einschreiten, sind Betroffene "faktisch rechtsschutzlos gestellt".
3. Es gibt kein Gewohnheitsrecht fürs .
(Foto: Screenshot aus einer Sendung buten und binnen))