Ukrainehilfe Chemnitz

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Ukrainehilfe Chemnitz Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine in Chemnitz.

Informationen über Sach- und Geldspenden, Anmeldemodalitäten, Kontakte, Angebote Externen, Deutschunterricht, Dolmetschen und übersetzen etc.

UKRAINE Kurzinformation vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbHDrei Jahre Angriffskrieg Russla...
11/03/2025

UKRAINE
Kurzinformation vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH

Drei Jahre Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, rund 4,3 Millionen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Europa – etwa 1,2 Millionen davon in Deutschland – sowie zum Teil unkonventionelle Pläne des neuen US-Präsidenten zur Befriedung des Landes: Die aktuelle Situation ist weiter unsicher. Ein erster Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen im Laufe des Jahres 2025 scheinen möglich. Welche Auswirkungen dies auf die Rückkehrbereitschaft und die Rückkehrmöglichkeiten der Kriegsflüchtlinge haben wird, ist aber noch nicht absehbar. Der gemeinsam auf EU-Ebene vereinbarte vorübergehende Schutz gilt noch genau ein Jahr – bis zum 4. März 2026. Was passiert danach? Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten stehen denjenigen zur Verfügung, die zu diesem Zeitpunkt nicht in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder können? Was könnte die EU noch regeln und welche Vorkehrungen sollte die neue Bundesregierung treffen?

Zu diesen Fragen hat der wissenschaftliche Stab des SVR jetzt eine neue Kurzinformation veröffentlicht mit dem Titel „Wie lange ist vorübergehend? Zum temporären Schutz und aktuellen Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge“. Sie knüpft an die bereits 2024 veröffentlichte SVR-Studie zu Aufenthalts- und Mobilitätsoptionen ukrainischer Geflüchteter an.

Die Kurzinformation können Sie hier herunterladen:

Der wissenschaftliche Stab des SVR stellt Lösungen für das Dilemma des temporären Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in einer Kurzinformation dar.

07/11/2024

STUDIE ZUR ARBEITSINTEGRATION VON SCHUTZSUCHENDEN AUS DER UKRAINE

Eine bessere Arbeitsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine ist möglich und machbar. Das ist die Quintessenz der neuen Studie von Prof. Dr. Dietrich Thränhardt im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Gerade in Zeiten von Fachkräfte- und Personalmangel ist Deutschland bekanntlich auf Zuwanderung aus Drittstaaten angewiesen. Auch, wenn die Schutzsuchenden vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine fliehen, wäre es eine enorme Chance, wenn es gelänge, die große Anzahl von rund einer Million Schutzsuchenden aus der Ukraine als Arbeitskräfte in Deutschland zu integrieren. Doch bisher bleibt die Praxis hinter den Erwartungen zurück. Etwa drei Viertel der aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Menschen ist im erwerbsfähigen Alter, das heißt zwischen 15 und 65 Jahre alt. Eine große Chance, die es zu nutzen gilt.

Professor Thränhardt analysiert, wo es im Vergleich zu den Nachbarländern Hürden bei der Arbeitsintegration der Schutzsuchenden aus der Ukraine gibt. Die Studie stellt rechtliche Umsetzungsblockaden dar, die sich von Beruf zu Beruf unterscheiden, und geht auch auf die geänderte Strategie von Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit ein. Der Autor benennt schließlich Handlungsempfehlungen, die die Machbarkeit einer schnelleren Arbeitsintegration aufzeigen.

Download-Link:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/migration-fair-gestalten/projektnachrichten/chancen-besser-nutzen-die-arbeitsintegration-von-schutzsuchenden-aus-der-ukraine

Bestellung die Studie als Printversion:
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh
Telefon: +49 5241 81-81360
Fax: +49 5241 81-81999
E-Mail: [email protected]

Der von der Europäischen Union 2022 beschlossene und bereits verlängerte vorübergehende Kollektivschutz für Kriegsflücht...
11/01/2024

Der von der Europäischen Union 2022 beschlossene und bereits verlängerte vorübergehende Kollektivschutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine läuft im März 2025 aus. Wie es für die Menschen danach weitergeht, ist ungewiss und hängt maßgeblich vom Fortgang des Krieges ab. Deutschland und den anderen Regierungen Europas bleibt lediglich ein Jahr Zeit, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat daher im Rahmen einer Studie untersucht, welche Optionen es für einen fortgesetzten Aufenthalt der Kriegsflüchtlinge gibt und wie es durch geförderte Rückkehr oder zirkuläre Mobilität gelingen kann, die berechtigten Interessen der Ukraine, der Aufnahmestaaten sowie der geflohenen Menschen selbst zu berücksichtigen.

Die Kernempfehlungen:

- Personen, die momentan über eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz verfügen, sollten bereits jetzt ergänzend einen Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken beantragen. Wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, sollten die Behörden sie entsprechend beraten.

- Bund und Länder müssten dazu möglichst rasch und einvernehmlich klären, wie sich bestimmte Sperrklauseln für Personen mit vorübergehendem Schutzanspruch rechtssicher umgehen lassen. So ist ein direkter Wechsel des Aufenthaltszwecks etwa zum Studium oder in eine EU Blue Card nicht vorgesehen.

- Für den Wiederaufbau ist die Ukraine in erheblichem Maße auf das Humankapital ihrer Bürger angewiesen. Deshalb sollten transnationale Lösungen wie zirkuläre Mobilität oder Remote Work verstärkt als Option in den Blick genommen; die derzeit bestehende Freizügigkeit sollte aufrechterhalten werden. Maßnahmen zur Rückkehrförderung müssen eng mit Wiederaufbauunterstützung verknüpft werden.

- Für den wahrscheinlichen Fall, dass 2025 weiterhin Schutz benötigt wird, sollten bereits jetzt kollektive Anschlusslösungen gesucht werden. Denn individuelle Asylanträge hätten wenig Aussicht auf Erfolg und würden das Asylsystem überlasten.

Diese aufenthaltsrechtlichen Fragen werden 2025 alle europäischen Aufnahmestaaten in ähnlicher Weise betreffen. Die Bundesregierung sollte sich daher mit Nachdruck für Strategien auf EU-Ebene einsetzen, um einen möglichst einheitlichen Umgang mit ukrainischen Kriegsflüchtlingen sicherzustellen. Dies ist nicht zuletzt symbolisch bedeutsam, da die europäische Solidarität hinsichtlich außen- und verteidigungspolitischer Fragen mit zunehmender Dauer des Krieges nachlässt. Da aufgrund der bald endenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments bzw. der Amtszeit der Kommission unklar ist, ob eine solche gemeinsame europäische Lösung rechtzeitig zu erreichen ist, sollte die Bundesregierung zugleich zeitnah sämtliche Möglichkeiten prüfen, die ggf. kurzfristig auf nationaler Ebene umsetzbar sind.

Die Studie vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH „Daueraufenthalt, Rückkehr oder zirkuläre Mobilität? Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz“ kann hier heruntergeladen werden:

Der wissenschaftliche Stab des SVR hat untersucht, welche Optionen es für einen fortgesetzten Aufenthalt der Kriegsflüchtlinge gibt.

GERMANY4UKRAINEhttps://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/aktuelles UKRAINE AUFENTHALTSERLAUBNIS BIS 2025 VERLÄNGERTM...
01/12/2023

GERMANY4UKRAINE

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/aktuelles

UKRAINE AUFENTHALTSERLAUBNIS BIS 2025 VERLÄNGERT
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

EXTENDED: UKRAINE RESIDENCE PERMIT!
Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities.

UKRAINE RESIDENCE PERMIT EXTENDED UNTIL 2025
Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.

ПРОДЛЕНО: РАЗРЕШЕНИЕ НА ВРЕМЕННОЕ ПРЕБЫВАНИЕ УКРАИНЦЕВ!
Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев.

РАЗРЕШЕНИЕ НА ВРЕМЕННОЕ ПРЕБЫВАНИЕ УКРАИНЦЕВ ПРОДЛЕНО ДО 2025-ГО ГОДА
В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2024 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4-го марта 2025 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления.

ПРОДОВЖЕНО: ДОЗВІЛ НА ТИМЧАСОВЕ ПЕРЕБУВАННЯ УКРАЇНЦІВ!
Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.

ДОЗВІЛ НА ТИМЧАСОВЕ ПЕРЕБУВАННЯ УКРАЇНЦІВ ПРОДОВЖЕНО ДО 2025 РОКУ
Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям

Übermitteln Sie schnell und bequem Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel online

EINHEITLICHE AUSNAHMEREGELUNG FÜR UKRAINISCHE FAHRZEUGE BESCHLOSSENDas Bundesministerium für Verkehr und digitale Infras...
27/06/2023

EINHEITLICHE AUSNAHMEREGELUNG FÜR UKRAINISCHE FAHRZEUGE BESCHLOSSEN

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Länder haben sich auf ein einheitliches Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für ukrainische Fahrzeuge verständigt. Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und im Besitz von Zulassungspapieren ist, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann einen Antrag auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind insbesondere:
• eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug (Grüne Karte oder Grenzversicherung)
• die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kfz und
• die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.

Der Antrag ist im Freistaat Sachsen an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zu richten. Der Ausnahmeantrag soll - zur Vereinfachung des Verfahrens - per Post oder per E-Mail gestellt werden können. Eine persönliche Vorsprache beim LASuV in Dresden ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf der Webseite des LASuV (https://www.lasuv.sachsen.de) bereit.

Die sächsischen Zulassungsbehörden wurden gebeten, nach Möglichkeit auch ukrainische Flüchtlinge zu beraten und Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein nur vorübergehend in Deutschland genutztes Fahrzeug entgegenzunehmen und an das LASuV weiterzuleiten.

Die erteilte Genehmigung ist stets im Fahrzeug mitzuführen. Spätestens ab dem 1. April 2024 müssen die Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Ohne eine deutsche Zulassung ist das Fahren in Deutschland nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt.

Die derzeit noch bestehende Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge im Freistaat Sachsen endet am 30. Juni 2023.

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Weiterführende Links
• Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge - Landesamt für Straßenbau und Verkehr (https://www.lasuv.sachsen.de/ummeldung-ukrainischer-fahrzeuge.html)

• Merkblatt des BMDV: Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/ukraine-merkblatt-teil-b.pdf?__blob=publicationFile)

• Teil B Anlage Konzept Sicherheitsuntersuchung (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/ukraine-teil-b-anlage.pdf?__blob=publicationFile)

• Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html)

• PM vom 03.04.2023: Sachsen verlängert Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1064941)

• Diese Medieninformation online ansehen (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067496)

• Zur Portalseite des Medienservice Sachsen (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/)

Medienservice Medieninformationen, Fotos und Dokumente Willkommen auf dem Medienservice der Pressestellen der Ministerien und nachgeordneten Behörden im Freistaat Sachsen. Der Medienservice stellt Medieninformationen, Fotos und Dokumente für Journalistinnen und Journalisten sowie die interessierte...

Шукаємо педагогічний персонал для міста Хемніца - Pädagogisches Personal für die Stadt Chemnitz gesuchtМісто Хемніц шука...
28/04/2023

Шукаємо педагогічний персонал для міста Хемніца - Pädagogisches Personal für die Stadt Chemnitz gesucht

Місто Хемніц шукає україномовних педагогів(-инь) для роботи у школах та дитячих садках у догляді за українськими дітьми та підлітками.

Цей реєстраційний портал слугує для добровільної реєстрації людей, які мають педагогічну освіту, володіють українською мовою та хочуть допомогти в догляді за дітьми та підлітками. Якщо Ви зацікавлені, заповніть реєстраційну форму на цій сторінці, підтвердьте заяву про захист даних і натисніть «Надіслати».

Після реєстрації з Вами зв’яжеться місто Хемніц або земельне управління у справах шкіл та освіти (LaSuB).

Die Stadt Chemnitz sucht für ein Beschäftigungsverhältnis ukrainisch sprechende Pädagog:innen zur Unterstützung von Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Betreuung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen.

Dieses Meldeportal dient der freiwilligen Registrierung von Menschen, die über eine pädagogische Ausbildung verfügen, ukrainisch sprechen und bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen unterstützen wollen. Füllen Sie bei Interesse das Anmeldeformular auf dieser Seite aus, bestätigen Sie die Datenschutzerklärung und klicken Sie anschließend auf "Senden".

Nach Ihrer Registrierung wird sich die Stadt Chemnitz oder das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) bei Ihnen melden.

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09111

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