Ukrainehilfe Chemnitz

Ukrainehilfe Chemnitz Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine in Chemnitz.

Informationen über Sach- und Geldspenden, Anmeldemodalitäten, Kontakte, Angebote Externen, Deutschunterricht, Dolmetschen und übersetzen etc.

UKRAINE Kurzinformation vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbHDrei Jahre Angriffskrieg Russla...
11/03/2025

UKRAINE
Kurzinformation vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH

Drei Jahre Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, rund 4,3 Millionen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Europa – etwa 1,2 Millionen davon in Deutschland – sowie zum Teil unkonventionelle Pläne des neuen US-Präsidenten zur Befriedung des Landes: Die aktuelle Situation ist weiter unsicher. Ein erster Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen im Laufe des Jahres 2025 scheinen möglich. Welche Auswirkungen dies auf die Rückkehrbereitschaft und die Rückkehrmöglichkeiten der Kriegsflüchtlinge haben wird, ist aber noch nicht absehbar. Der gemeinsam auf EU-Ebene vereinbarte vorübergehende Schutz gilt noch genau ein Jahr – bis zum 4. März 2026. Was passiert danach? Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten stehen denjenigen zur Verfügung, die zu diesem Zeitpunkt nicht in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder können? Was könnte die EU noch regeln und welche Vorkehrungen sollte die neue Bundesregierung treffen?

Zu diesen Fragen hat der wissenschaftliche Stab des SVR jetzt eine neue Kurzinformation veröffentlicht mit dem Titel „Wie lange ist vorübergehend? Zum temporären Schutz und aktuellen Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge“. Sie knüpft an die bereits 2024 veröffentlichte SVR-Studie zu Aufenthalts- und Mobilitätsoptionen ukrainischer Geflüchteter an.

Die Kurzinformation können Sie hier herunterladen:

Der wissenschaftliche Stab des SVR stellt Lösungen für das Dilemma des temporären Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in einer Kurzinformation dar.

07/11/2024

STUDIE ZUR ARBEITSINTEGRATION VON SCHUTZSUCHENDEN AUS DER UKRAINE

Eine bessere Arbeitsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine ist möglich und machbar. Das ist die Quintessenz der neuen Studie von Prof. Dr. Dietrich Thränhardt im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Gerade in Zeiten von Fachkräfte- und Personalmangel ist Deutschland bekanntlich auf Zuwanderung aus Drittstaaten angewiesen. Auch, wenn die Schutzsuchenden vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine fliehen, wäre es eine enorme Chance, wenn es gelänge, die große Anzahl von rund einer Million Schutzsuchenden aus der Ukraine als Arbeitskräfte in Deutschland zu integrieren. Doch bisher bleibt die Praxis hinter den Erwartungen zurück. Etwa drei Viertel der aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Menschen ist im erwerbsfähigen Alter, das heißt zwischen 15 und 65 Jahre alt. Eine große Chance, die es zu nutzen gilt.

Professor Thränhardt analysiert, wo es im Vergleich zu den Nachbarländern Hürden bei der Arbeitsintegration der Schutzsuchenden aus der Ukraine gibt. Die Studie stellt rechtliche Umsetzungsblockaden dar, die sich von Beruf zu Beruf unterscheiden, und geht auch auf die geänderte Strategie von Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit ein. Der Autor benennt schließlich Handlungsempfehlungen, die die Machbarkeit einer schnelleren Arbeitsintegration aufzeigen.

Download-Link:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/migration-fair-gestalten/projektnachrichten/chancen-besser-nutzen-die-arbeitsintegration-von-schutzsuchenden-aus-der-ukraine

Bestellung die Studie als Printversion:
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh
Telefon: +49 5241 81-81360
Fax: +49 5241 81-81999
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