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Wie alles begann

Bereits seit 2015 drohten Angelverbote in den AWZ in der Nord- und Ostsee. Das Bundesamt für Naturschutz und das BMUB wollten aufgrund von Natura-2000 Angelverbote verhängen. Von diesem Verbot war zum damaligen Zeitpunkt auch der Fehmarnbelt bedroht, eines der Hauptfanggebiete der Hochseeangelschiffe aus Heiligenhafen und Fehmarn, aber auch von Kleinbootanglern aus der Region.

Der öffentliche Widerstand war kaum erkennbar und nur wenige Angler hatten zu diesem Zeitpunkt Kenntnis dieser geplanten Verbote. Ich verfolgte diese Geschichte von Beginn an und konnte nicht glauben, dass wir Angler uns gegen eine Aussperrung nicht wehren wollten. Ich vermisste den Aufschrei gegen diese Ungerechtigkeit zu kämpfen, schließlich gab es keine nachvollziehbare Begründung und schließlich waren wir Angler nahezu die einzige Nutzungsform im Fehmarnbelt, die ausgeschlossen werden sollte.

Ein einziger Angler gegen die Bundesrepublik Deutschland?

Auch ich persönlich war von den drohenden Verboten betroffen. Schließlich bin ich ein leidenschaftlicher Meeresangler und habe mein Boot in Burgtiefe liegen- wenn der Fehmarnbelt wegen Natura-2000 bedroht ist und das Angeln dort verboten wird, kann das ja auch in den anderen Natura-2000 Gebieten passieren und meine Hauptfanggebiete liegen auch in einem Natura-2000 Gebiet. Doch was kann ein einzelner Angler erreichen?