15/10/2026
.
Gegendarstellung zu den Aussagen von Herrn Winhart vom 01.10.26
Eigentlich wollten wir als Gnadenhof KatzenTRaum nicht über einen Facebookpost des AFD Landtagsabgeordneten Andreas Winhart berichten und seinem Beitrag damit weiter Beachtung schenken. Da aber seine aufgestellten Behauptungen völlig an der Realität vorbeigehen und so möglicherweise unnötige Unruhe und Ängste erzeugen, bat ihn unsere 1. Vorsitzende zu einem Gespräch. Ziel dabei sollte es sein, Herrn Winhart zu einer Richtigstellung zu veranlassen. Allerdings blieb der AFD - Politiker bei seinen Aussagen, eine Richtigstellung lehnte er schlichtweg ab!
Dies veranlasst uns nun, das Thema Katzenschutzverordnung nochmals aufzugreifen. Wir finden Aussagen, die vor den Folgen der Verordnung warnen und in dem Satz gipfeln,“Passt auf eure Katzen auf“ schlichtweg für gefährlich und der guten Sache nicht dienlich. Und wer dann noch die Verordnung mit einer Katzensteuer in Verbindung bringt, verunsichert nur jeden Katzenhalter.
Eine hervorragende Möglichkeit zur Information aus erster Hand bot sich in dieser Woche in Feldkirchen-Westerham. Da in dieser Gemeinde die Verordnung ab 01. Februar 2027 greift, stellte sich Herr Dr. Andiel, Leiter des Veterinäramts Rosenheim, den Fragen der leider nur etwa 20 anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Wir möchten hier nicht auf die Gründe für eine dringende Umsetzung eingehen, diese sollten ja mittlerweile jedem bekannt sein. Der vom Landratsamt Rosenheim festgelegte Ablauf unterscheidet sich jedenfalls völlig von den Aussagen des AFD Politikers. Laut Herrn Winhart „dürfen demnächst Ehrenamtliche in dein Privatgrundstück eindringen und deine Katze fangen“! Eine solche Aussage ist in der Sache falsch! Die Wirklichkeit ist eine völlig andere.
Kein Tierschützer darf ungefragt euer Grundstück betreten! Man setzt hier auf Aufklärung und gegenseitiges Verständnis. Sollte ein Grundbesitzer völlig uneinsichtig sein und der begründete Verdacht bestehen, dass sich unkastrierte Katzen auf seinem Grundstück befinden, wird dies an das Veterinäramt gemeldet. Der zuständige Veterinär, bzw. das Landratsamt, entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Des Weiteren informiert Herr Winhart in seinem Post vom 01. Oktober über den Vorgang des Chippen einer Katze. Er sieht hier den Datenschutz gefährdet. Eigentlich sollte ihm bekannt sein, dass diese Daten grundsätzlich nicht an Fremde weitergegeben werden. Wird eine gechipte Katze aufgegriffen, werden keinerlei Daten des gemeldeten Halters herausgegeben, die Info an ihn erfolgt grundsätzlich nur direkt an den Besitzer. Wie wichtig die Registrierung jeder Katze ist, zeigt sich täglich bei entlaufenen, verletzten oder tot aufgefundenen Tieren.
Bei Herrn Winhart klingt das etwas anders, laut seiner Aussage dient eine Registrierung eventuell der Umsetzung einer Katzensteuer. Wobei uns nicht bekannt ist, woher der AFD Politiker diese Information hat, uns ist davon nichts bekannt und in keinster Weise nachvollziehbar.
Wir möchten uns jetzt aber nicht weiter mit dem Facebook-Post von Herrn Winhart beschäftigen. Viel wichtiger ist, dass endlich Bewegung in die Umsetzung der Katzenschutzverordnung kommt. Noch sind es erst fünf Gemeinden des Landkreises Rosenheim die im Februar starten. Logischerweise hat man sich dabei für die sogenannten Brennpunkte entschieden. Wie Dr. Andiel ausführte, war die Anzahl der in den letzten Jahren gemeldeten Streunerkatzen recht unterschiedlich. Es bestehen aber berechtigte Zweifel, ob dies wirklich den aktuellen Stand abbildet oder die Bemühungen in den Gemeinden doch stark voneinander abwichen.
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass durchaus in nächster Zeit weitere Gemeinden zu den jetzt genannten dazukommen können. Deshalb die Bitte, nützt die Möglichkeit von Meldungen an das Landratsamt Rosenheim. Zu finden unter Landratsamt Rosenheim > Tierschutz > Meldeformular zur Prüfung für die Katzenschutzverordnung. Ziel muss es sein, aus einem Fleckenteppich eine für den gesamten Landkreis gültige Lösung zu finden.
Auch wenn die von vielen Tierschützern lange geforderte Katzenschutzverordnung bestimmt noch nicht perfekt ist, ist sie doch ein Anfang. Noch sind auch nicht alle Fragen geklärt, aber auch hier ist der Weg das Ziel. Wir möchten deshalb an alle Tierfreunde appellieren, diesen Weg weiter aktiv zu begleiten. Bitte lasst euch also nicht verunsichern!