18/09/2025
Seit mehr als einem Jahr können Assistenzhunde nicht geprüft werden – dadurch stehen hunderte Menschen mit Behinderung, die dringend einen Assistenzhund benötigen, ohne Unterstützung da.
Der Hintergrund: Derzeit kann keine Zertifizierung der Ausbildungsstätten für Assistenzhunde erfolgen. Nach geltendem Recht ist eine Prüfung jedoch nur möglich, wenn der Hund in einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet wurde! Das heißt: Ohne Ausbildung in der zertifizierten Ausbildungsstätte gibt es keine Prüfung und damit auch keine Zulassung als Assistenzhund. Die ganze Zulassung liegt brach!
Was fehlt? Die Umsetzung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) muss jetzt endlich vom BMAS weiterverfolgt werden, damit die Menschen, die ihren Assistenzhund prüfen lassen wollen, dies wieder tun können. Außerdem muss klar geregelt sein, bei welchen Ausbildungsstätten ein Assistenzhund ausgebildet werden darf, solange eine Zertifizierung nicht möglich ist.
In der AHundV ist übrigens auch festgelegt, dass ausgebildete Assistenzhunde bereits seit Januar 2025 ein Abzeichen tragen müssen, wenn ihre Zutrittsrechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gelten sollen. Wer seinen Assistenzhund nicht sichtbar kennzeichnen möchte, kann stattdessen einen Assistenzhundeausweis mitführen. Aber auch das ist nur nach erfolgreicher Prüfung möglich!