Samarita Solidargemeinschaft

Samarita Solidargemeinschaft Die Samarita Solidargemeinschaft ist eine echte Alternative zu den herkömmlichen Krankenkassen. Vertrauen spüren. Veränderung gestalten.

Mitglied zu sein bei der Samarita Solidargemeinschaft bedeutet: Solidarität erleben. Die Samarita Solidargemeinschaft ist eine Alternative zur herkömmlichen Krankenversicherung. Die Absicherung von Kosten im Krankheitsfall wird in Deutschland im Wesentlichen von zwei nebeneinander existierenden Krankenversicherungssystemen bestimmt: den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen (GKV, PKV

). Die Samarita Solidargemeinschaft bildet neben Organisationen, wie Polizeikassen, Justizkassen oder Versorgungskassen für Pfarrer, eine dritte Säule in diesem System – die so genannte anderweitige Absicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Demnach besteht die gesetzliche Versicherungspflicht nur, sofern keine „anderweitige Absicherung“ besteht – die Samarita bietet ihren Mitgliedern eine solche Absicherung in ihrer Gemeinschaft. Die Samarita Solidargemeinschaft besteht seit 1997. Sie will mit ihrer neuen Form der Absicherung von Krankheitskosten eine Grundlage schaffen, positive Veränderungen im Gesundheitswesen gemeinsam zu bewirken. Die Gemeinschaft der Mitglieder sorgt für individuelle Verbundenheit und gelebte Solidarität. Grundlage der Samarita ist die gegenseitige Übernahme von Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie die Überzeugung, selbst einen organisatorischen Rahmen schaffen zu können, der im Krankheitsfall eine verlässliche Absicherung der anfallenden Kosten einer medizinischen Behandlung bietet. Die Mitglieder der Solidargemeinschaft zahlen deswegen einen – vom Einkommen abhängigen – monatlichen Beitrag. Sie entscheiden selbst, welche Kosten sie unmittelbar selbst tragen und welche Kosten von der Gemeinschaft übernommen werden sollen. Dafür wird ein Teil des Beitrages auf einem persönlichen Mitgliedskonto belassen. Der übrige Beitrag wandert in den Solidarfonds, aus dem aufwendige Behandlungen bei schwerwiegenden Erkrankungen bezahlt werden, die den Einzelnen ansonsten finanziell überfordern würden. Eingezahlte Beiträge, die im Verlauf von 12 Monaten nicht für Regelbehandlungen ausgegeben werden, wandern ebenfalls in den Solidarfonds und kommen so der Gemeinschaft zu Gute. Die Übernahme der Kosten richtet sich nach den Bedürfnissen der Mitglieder und dem ärztlichen Rat. Es gibt keine abschließende Auflistung von erlaubten Heilmitteln, wie in der GKV. So kann für das jeweilige Mitglied die beste, individuelle Therapie gewählt werden, die eine optimale Genesung ermöglicht. Die Erhaltung der Gesundheit bzw. eine gute Wiedererlangung der Gesundheit ist das zentrale Anliegen in der Gemeinschaft. Im Krankheitsfall sind Hilfe und Zuspruch für den Erkrankten wesentliche Elemente, um Therapie und Genesung zu befördern. Unkomplizierte, pragmatische und emotionale Unterstützung helfen erkrankten Mitgliedern, sich ganz auf sich und ihre Wiederherstellung zu konzentrieren. Dass dieser Weg ein gangbarer und funktionierender ist, beweist die Samarita Solidargemeinschaft als offene und nicht berufsständisch orientierte Gemeinschaft seit bald 20 Jahren. Vergleichbare Einrichtungen, wie Polizeikassen, erbringen den Nachweis ihrer Funktionsfähigkeit seit vielen Jahrzehnten.

Adresse

Altenwall 17/18
Bremen
28195

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:30
Dienstag 09:00 - 17:30
Mittwoch 09:00 - 17:30
Donnerstag 09:00 - 17:30
Freitag 09:00 - 17:00

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