Auszug aus der Satzung:
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Dem Hilfsgedanken folgend sind die Jahresmitgliedsbeiträge für gemeinnützige Zwecke im Stadtbezirk Volkmarode und zwar
• die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
• die Förderung von Kunst und Kultur,
• die Förderung des N
aturschutzes und der Landschaftspflege
• die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde,
• die Förderung des Feuerwehrwesens,
• die Förderung des Sports
zu verwenden. So sollen Maßnahmen gefördert werden, für die an anderen Stellen keine oder nicht ausreichende finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. die Anschaffung oder Instandsetzung von Spielgeräten im Ort, insbesondere den Kindertagesstätten und Schulen, die Anschaffung von Büchern der Ortsbücherei, die Förderung von Expertisen über den Stadtbezirk oder die Förderung von Bewegungsangeboten insbesondere in Verbindung mit Sportvereinen und Schulen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel des Vereins aus Aufnahmebeiträgen, Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einnahmen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (5) Der Verein steht in einem besonderen Verhältnis zu den übrigen Vereinen und Einrichtungen im Stadtbezirk Volkmarode und hat deshalb durch sein Auftreten deren Ansehen und Stellung in der Öffentlichkeit zu wahren und zu fördern. (6) Es darf keine Person oder Organisation durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitgliedsbeitrag pro Monat:
- 3 EUR Einzelperson
- 5 EUR Familien