Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V. Haus & Bonn/Rhein-Sieg engagiert sich seit über 100 Jahren für die uneingeschränkte Nutzung des privaten Haus- und Grundeigentums. V.

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund engagiert sich bundesweit seit über 130 Jahren für die uneingeschränkte Nutzung des privaten Haus- und Grundeigentums:

Wir stehen dafür ein, dass die Verfügung über das private Eigentum auch in der Hand des Eigentümers bleibt. Dabei werden die unterschiedlichsten Interessen aller Haus- und Grundeigentümer berücksichtigt und gefördert:

- Selbstbestim

mtes Leben in den eigenen vier Wänden auf dem eigenen Grund und Boden;
- Wohnungseigentum statt Miete, auch zur Sicherung der eigenen Altersvorsorge.
- Kapitalanlage in Form vermieteter Immobilien. Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. wurde im Jahre 1903 gegründet und vertritt die Interessen von ca. 6.800 Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Als starke Solidargemeinschaft mit jahrzehntelanger Erfahrung in allen Belangen, die mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum im Zusammenhang stehen, gewähren wir unseren Mitgliedern Rat und Hilfe zu den Themen Recht & Steuern, Vermieten & Verwalten, Bauen & Renovieren sowie Technik & Energie im Rahmen unserer Satzung. In Zusammenarbeit mit dem Landesverband Haus & Grund Nordrhein und Westfalen sowie dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und anderen Wirtschaftsverbänden können wir Ihnen auch da noch hilfreich zur Seite stehen, wo der Einfluss des Einzelnen endet. Dies ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, in der die Rechte der Haus- und Grundeigentümer immer weiter beschnitten, die Pflichten aber immer größer werden.

Die Nacht auf der Straßenbahnlinie 61 wird zum Tage. – Moderne Fahrleitungen werden gebautFoto: Die Fahrleitungsarbeiten...
24/08/2026

Die Nacht auf der Straßenbahnlinie 61 wird zum Tage. – Moderne Fahrleitungen werden gebaut

Foto: Die Fahrleitungsarbeiten auf der Linie 61 werden vor allem nachts durchgeführt, um den Verkehr so wenig wie möglich zu behindern. ©SWB: Martin Magunia

Sie arbeiten vor allem nachts, wenn weniger Autos unterwegs sind: Die Fahrleitungsmonteure, die seit den Herbstferien 2025 die Infrastruktur auf der Linie 61 erneuern, liegen gut im Zeitplan. Die Arbeiten sollen bis zum Ende der kommenden Herbstferien abgeschlossen werden. Die Baustelle auf der Straßenbahnstrecke erstreckt sich zwischen der Vorlandbrücke der Autobahn 565 und dem Landgericht auf der Wilhelmstraße. Es wird alles getan, um Hauseigentümer und Mieter vor Baulärm zu schützen.

53 von 56 Masten sind als Ersatz für bis zu 60 Jahre alte Betonmasten bereits aufgestellt worden. Darüber hinaus wurden bislang 2 Kilometer der insgesamt 2,5 Kilometer Fahrdraht sowie die dazugehörigen Tragseile erneuert. Für die Arbeiten kommen jede Nacht bis zu vier Oberleitungsmontagefahrzeuge zum Einsatz. Eingebaut wird moderne Infrastruktur, welche den ansteigenden Verkehrslasten standhalten wird. Darüber hinaus wird die Beleuchtung auf der Strecke erneuert und auf LED umgestellt.

Abriss der Vorlandbrücke in die Arbeiten integriert
Mit den Arbeiten hat SWB Bus und Bahn auf die aktuelle Situation rund um die Nordbrückensperrung reagiert. Die Fahrleitung ist mit der Vorlandbrücke verknüpft gewesen. Durch den Abriss musste die Fahrleitung kurzfristig auf vier provisorische Fahrleitungsmasten umgehängt werden. Diese bleiben bis zur Fertigstellung des Wiederaufbaus der Vorlandbrücke bestehen.

Die dritte Bauphase der Infrastrukturmaßnahme soll zum Ferienende abgeschlossen sein. Die vierte und letzte Bauphase findet an der Kreuzung Kaiser-Karl-Ring/Kölnstraße statt. Geplante Fertigstellung ist das Ende der Herbstferien.

Das Kostenvolumen liegt bei 5,7 Millionen Euro.
Das Projekt ist Teil eines umfassenden Modernisierungsprogramms, bei dem im Bonner Streckennetz rund 900 Fahrleitungsmasten und Teile des Trag- und Kettenwerks auf 125 Kilometern Länge ersetzt werden.

Acht Monate Kanalbau im Rosenburgweg in KessenichFoto: Symbolbild Kanalbau in Bonn ©Meike BöschemeyerDas Tiefbauamt der ...
24/08/2026

Acht Monate Kanalbau im Rosenburgweg in Kessenich

Foto: Symbolbild Kanalbau in Bonn ©Meike Böschemeyer
Das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt ab Donnerstag, 3. September 2026, den schadhaften Kanal im Rosenburgweg (Kessenich, Stadtbezirk Bonn) im Abschnitt von Hausnummer 2 bis zum Bonner Talweg, erneuern.

Die Arbeiten dauern bis Ende März 2027. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.

Darüber hinaus wird auf dem Parkplatzgelände der Freiwilligen Feuerwehr ein neues Schachtbauwerk errichtet und das dort bestehende unterirdische Regenrückhaltebecken modernisiert. Durch die Bauarbeiten wird es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Abschnitt des Rosenburgwegs muss für den Kfz-Verkehr komplett gesperrt werden.

Ersatzstraße bereits im Bau
Bevor die eigentliche Baumaßnahme beginnt, wird bereits ab Mitte August eine Ersatzstraße von der Wendeanlage der Gregor-Mendel-Straße bis zur Graf-Stauffenberg-Straße hergestellt. Während der Vollsperrung des Rosenwegs ist die Zufahrt in das bzw. die Abfahrt aus dem Wohngebiet nur über diese neue Straße möglich. Das gilt ebenfalls für den Kessenicher Friedhof.

Die Baukosten betragen rund 910.000 Euro.

Hitzestress könnte bis zu zwei Drittel aller 23 Millionen Gebäude in Deutschland treffenFotos: Vertrocknete Sonnenblume ...
23/08/2026

Hitzestress könnte bis zu zwei Drittel aller 23 Millionen Gebäude in Deutschland treffen

Fotos: Vertrocknete Sonnenblume ©Friedel Frechen – Verschwindender Rhein in Bonn ©Meike Böschemeyer

Der Klimawandel verändert die Risikolandschaft für Immobilien in Deutschland grundlegend. Zum größten Klimarisikofaktor dürfte sich bis 2050 die Hitze entwickeln. Das Risiko durch Starkregen wird ebenfalls steigen, während die Gefahr durch klassische Flusshochwasser in einigen Regionen teilweise zurückgeht. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Analyse von Wüest Partner und Climada Technologies.

Für die Studie wurde der gesamte Gebäudebestand in Deutschland untersucht - immerhin rd. 23 Mio. Gebäude - und anhand verschiedener Emissionsszenarien die Gefährdung durch Hitze, Starkregen, Fluss- und Küstenhochwasser sowie Stürme und Erdrutsche berechnet. Von Hitzestress werden im ungünstigsten Szenario bis 2025 bis zu zwei Drittel aller Gebäude betroffen sein. Besonders gefährdet sind Süd- und Mitteldeutschland sowie dicht bebaute urbane Räume. Aber auch im mittleren Szenario werden Landesteile im Süden und in der Mitte, darunter Großstädte wie Frankfurt und Leipzig, starken Hitzerisiken ausgesetzt sein.
Gefährdet sind auch die als Verkehrswege genutzten Flüsse wie der Rhein, der auch in Bonn ein historisches Niedrigwasser erreicht hat.

Quelle zur Forschung: Newsletter Thomas Daily.

🏠 Immobilie geerbt – und jetzt?Viele Menschen verbinden mit einer geerbten Immobilie zuerst Sicherheit und Vermögen.Doch...
22/08/2026

🏠 Immobilie geerbt – und jetzt?

Viele Menschen verbinden mit einer geerbten Immobilie zuerst Sicherheit und Vermögen.

Doch die Realität sieht oft anders aus:
Eine Immobilie bringt nicht nur einen Wert mit sich, sondern auch Verantwortung.

✔️ Sanierungen
✔️ laufende Kosten
✔️ mögliche Steuern
✔️ Kredite oder Grundschulden
✔️ Entscheidungen über Nutzung oder Verkauf

Gerade bei älteren Immobilien kann eine falsche Entscheidung schnell teuer werden.

Die wichtigsten Fragen sind:
➡️ Selbst nutzen?
➡️ Vermieten?
➡️ Verkaufen?
➡️ Oder das Erbe sogar ausschlagen?

Besonders bei mehreren Erben sollte frühzeitig gesprochen und geplant werden, damit aus einem Vermögen kein Familienkonflikt entsteht.

Unser Tipp:
Nicht aus Emotion entscheiden – sondern erst prüfen, dann handeln.

📌 Speichere diesen Beitrag, wenn du oder jemand in deinem Umfeld vor dieser Situation stehen könnte.

💬 Hast du schon einmal eine Immobilie geerbt oder kennst jemanden, der gerade vor dieser Entscheidung steht?

„Weniger Parkplätze und Straßen werden in Zukunft unvermeidbar sein“Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages u...
22/08/2026

„Weniger Parkplätze und Straßen werden in Zukunft unvermeidbar sein“

Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages und OB von Leipzig
Interview mit der Kölnische/Bonner Rundschau am 22. August über die Kommunalfinanzen und die Finanzierung der Klimafolgekosten.
Auszüge:
Frage: „Kosten zu senken, wird auch beim Hitzeschutz kaum möglich sein. Der Städtetag fordert mehr Geld für Entsiegelung und Begrünung. Müssen Straßen und Parkplätze weichen, damit Städte besser mit Hitze und Starkregen klarkommen?

Jung: „Weniger Parkplätze und Straßen werden in der Zukunft unvermeidbar sein, wenn wir mit den Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels klarkommen wollen. Jeder Baum ist ein Segen für eine Stadt. Und in dem Moment, wo ich Bäume pflanze oder Regenspeicher anlege, muss etwas anderes weichen. Sechsspurige Straßen in Städten können nicht mehr länger die Lösung sein.“

Frage: „In Zukunft werden nicht nur Parkplätze knapper, sondern auch Wasser. Werden leere Brunnen und Verbote für Pools und Bewässerungen zum Normalzustand?“

Jung: „Mit Blick auf den Rhein oder die Donau befürchte ich, dass das erst der Anfang von dem ist, was auf uns zukommt. Damit müssen wir umgehen. Deswegen unterstütze ich die Forderung, Klimaanpassung in das Grundgesetz aufzunehmen. Das würde aus dem ganzen Thema eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen machen, für die Geld bereitgestellt werden muss. Derzeit reicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht, um hier investieren zu können, weil es eine freiwillige Leistung ist. So kann es nicht weitergehen.“

Foto: Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages. ©Städtetag/Helge Krückenberg

Bundesjustizministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern – H&G skeptischFoto: Bundesjustizministeri...
22/08/2026

Bundesjustizministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern – H&G skeptisch

Foto: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ©Bundesjustizministerium

Bislang haben Mieter keinen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Klimaanlage in der Wohnung einbauen zu dürfen. Bundesjustizministerin Hubig sprach sich dafür aus, das zu ändern. Es brauche "praktikable Regelungen" für beide Seiten. Haus & Grund ist skeptisch. Eingriffe in das Eigentum gegen den Willen des Eigentümers widerspreche der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.

Die Sozialdemokratin bringt Gesetzesänderungen ins Gespräch, um Mietern den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden zu erleichtern. Auch die "klassische Rechtspolitik" könne einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten, sagte sie. Sie denke insbesondere an das Mietrecht und könne sich vorstellen, Mieterinnen und Mietern zu erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten. Derzeit gebe es Hindernisse:. "Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden ist, ist das bislang gar nicht so einfach." Es müssten per Gesetz "für beide Seiten (Vermieter und Mieter) klare und praktikable Regelungen" geschaffen werden. Bisher haben Mieter in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau fest installierter Klimaanlagen oder außenliegender Verschattungen. Für entsprechende bauliche Veränderungen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Welche Änderungen Hubig vorschweben sagte sie nicht.
Die Justizministerin sprach sich zudem für eine Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz aus. "Ein besserer Schutz vor den Folgen des Klimawandels muss insgesamt zu einem Schwerpunktthema der Politik werden", forderte sie. Dies sei auch "eine Frage der sozialen Gerechtigkeit", weil die Folgen des Klimawandels nicht alle Menschen gleich beträfen: "Alte Menschen, Kinder, vulnerable Personen und arme Menschen leiden besonders stark unter Hitzewellen."

Mietrechtspaket II setzt falsches Signal für den WohnungsmarktBildThemenbild Wohnung zur Vermieterbefragung Themenfoto W...
21/08/2026

Mietrechtspaket II setzt falsches Signal für den Wohnungsmarkt
Bild

Themenbild Wohnung zur Vermieterbefragung
Themenfoto Wohnungsmangel ©H&G Haus & Grund Deutschland

Der Bundestag hat in erster Lesung das sogenannte Mietrechtspaket II beraten. Haus & Grund Deutschland warnt davor, die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten erneut mit zusätzlichen Eingriffen in bestehende Mietverhältnisse beantworten zu wollen. Aus Sicht des Eigentümerverbandes geht der Gesetzentwurf an der zentralen Ursache vorbei: Es fehlen Wohnungen. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärt: „Dieses Mietrechtspaket ist wohnungspolitisch rückwärtsgewandt. Es löst kein Angebotsproblem, sondern erhöht die Risiken für diejenigen, die Wohnraum bereitstellen.“

Gerade vermietende Privatpersonen tragen in Deutschland wesentlich zur Wohnraumversorgung bei. Viele vermieten einzelne Wohnungen oder kleinere Mehrfamilienhäuser und haben keine professionellen Verwaltungsstrukturen im Hintergrund. Für sie sind rechtliche Unsicherheit, zusätzliche Nachweispflichten und wirtschaftliche Risiken besonders schwer zu tragen. „Private Vermietung ist für viele Menschen Altersvorsorge. Der Staat sollte sie ermutigen, Wohnraum bereitzustellen – nicht abschrecken“, so Warnecke. Vor diesem Hintergrund kritisiert Haus & Grund Deutschland die geplanten Vorgaben für möblierten Wohnraum. Schon heute unterliegen möblierte Wohnungen der Mietpreisbremse. Die geplanten zusätzlichen Berechnungs- und Nachweispflichten seien praxisfern und verursachten erhebliche bürokratische Lasten.

Ebenso kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland die geplanten Änderungen bei Kündigungen wegen Mietrückständen. Wenn eine rechtmäßige ordentliche Kündigung nachträglich unwirksam werden kann, obwohl Mieter ihre vertraglichen Zahlungspflichten verletzt haben, würden Vermieter einseitig mit finanziellen Risiken belastet. Mietausfälle, Prozesskosten und Wiederholungsrisiken dürften nicht auf vermietende Privatpersonen abgewälzt werden.

Auch die vorgesehenen Einschränkungen bei Indexmieten lehnt Haus & Grund Deutschland ab. Indexmieten sind transparent und für beide Vertragsparteien nachvollziehbar. Zusätzliche politische Kappungen berücksichtigen nicht, dass Eigentümer gleichzeitig mit steigenden Kosten für Instandhaltung, Handwerkerleistungen, Baumaterialien, Finanzierung und energetische Anforderungen konfrontiert sind.

Kritisch sieht Haus & Grund Deutschland zudem weitere Regulierungen von Kurzzeitvermietungen. Studien zeigten, dass diese Art der Vermietung auf dem Wohnungsmarkt insgesamt nur eine marginale Rolle spielt. Zugleich gibt es eine reale Nachfrage nach zeitlich befristetem Wohnen – etwa für wissenschaftliche Aufenthalte, beruflich bedingte Kurzaufenthalte, Projektarbeit oder Übergangsphasen. „Diese Nachfrage verschwindet nicht durch zusätzliche Regulierungen. Sie würde sich lediglich stärker auf den regulären Mietwohnungsmarkt verlagern und dort zusätzlichen Druck erzeugen“, erläutert Warnecke.

FF

18/08/2026

🏠 Die teuerste Frage bei jeder Sanierung ist nicht „Was kostet das?“, sondern: sofort abziehbar oder über Jahrzehnte abschreiben?

✅ Erhaltungsaufwendungen: sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar – auf Antrag nach § 82b EStDV auch verteilt auf 2 bis 5 Jahre.
❌ Anschaffungs- oder Herstellungskosten: nur über die AfA, also regelmäßig über Jahrzehnte.

📄 Maßgeblich ist jetzt das BMF-Schreiben vom 26.01.2026 (IV C 1 – S 2253/00082/001/064). Es ersetzt die Schreiben von 2003 und 2017 und gilt in allen offenen Fällen.

⚠️ Wichtig: Werbungskosten setzen Vermietung voraus (§ 21 EStG). Beim selbstgenutzten Eigenheim führen die §§ 35a, 35c EStG weiter.

Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

14/08/2026

🏡 Kleingarten: mehr Regeln, als viele denken.

⚠️ Was gilt:
• Die kleingärtnerische Nutzung und die Pflege der Parzelle sind Pachtpflicht.
• Krankheit entbindet nicht dauerhaft – ggf. muss Hilfe beauftragt werden.
• Aber: Eine Kündigung wegen Pflichtverletzung setzt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG eine vorherige schriftliche Abmahnung voraus.
• Die Laube darf nach § 3 Abs. 2 BKleingG nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein – Feuerstätte und Ofen können Indizien sein.

👉 Erst Abmahnung, dann Kündigung. Wer eine Abmahnung erhält, sollte reagieren.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Anhaltende Dürre: Erhebliche Brandgefahr im Wald und auf Wiesen: Stadt Bonn warnt vor Unachtsamkeit und ermahnt vor Vors...
12/08/2026

Anhaltende Dürre: Erhebliche Brandgefahr im Wald und auf Wiesen:
Stadt Bonn warnt vor Unachtsamkeit und ermahnt vor Vorsicht

Foto: Spezialfahrzeuge der Bonner Feuerwehr zur Waldbrandbekämpfung © Meike Böschemeyer

Das heiße und trockene Wetter der vergangenen Wochen führt auch im Bonner Stadtwald sowie auf Wiesen und Feldern im Stadtgebiet zu einer erhöhten Brandgefahr: Der Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes liegt in Bonn am heutigen Mittwoch, 12. August 2026, bei Stufe drei – mittlere Gefahr - und wird am Donnerstag voraussichtlich die Stufe vier - hohe Gefahr - erreichen (Waldbrandgefahrenindex, Station Königswinter-Heiderhof). Der Graslandfeuerindex liegt bereits jetzt bei Stufe vier.

Feuerwehr, Stadtförsterei und Untere Naturschutzbehörde appellieren eindringlich an alle an alle, jetzt besonders vorsichtig im Wald und auf Grünflächen zu sein.

Weil der Bonner Stadtwald Naturland- und FSC-zertifiziert ist, gibt es dort viel Totholz. Während dieses in feuchten Jahren sogar als Wasserspeicher fungiert, birgt es aktuell das Risiko, dass sich ein Feuer schnell ausbreiten kann. Auch Vegetationsbrände auf Grünflächen im bebauten Stadtgebiet können sich schnell ausbreiten und stellen für Gebäude eine Gefahr dar.

Keine Zi******en, kein Grillen, kein Feuer - Autos nur auf befestigten Plätzen abstellen!

Eine achtlos weggeworfene Zi******enkippe kann bei der trocken-heißen Witterung brandgefährlich werden. Auch im Wald und auf Wiesen abgestellte Fahrzeuge können durch heiße Teile der Abgasanlage einen Brand auslösen.
Ausdrücklich weist die Stadt Bonn darauf hin, dass von März bis Anfang Oktober absolutes Rauchverbot im Wald gilt. Gemäß Landesforstgesetz NRW ist es streng verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Nur an besonders gekennzeichneten Feuerstellen ist dies erlaubt. Die Feuerwehr rät allerdings dringend dazu, während der aktuellen Trockenperiode gar kein Feuer im Freien zu entzünden. Auf keinen Fall sollte heiße Grillasche in der Natur entsorgt werden.

Waldrettungspunkte der Feuerwehr
Wer einen Brand im Wald bemerkt, sollte unverzüglich die 112 wählen und dabei möglichst den nächstgelegenen Waldrettungspunkt angeben. So erhält die Feuerwehr konkrete Infos zum Standort des Brandes und kann schneller reagieren. Das Waldrettungspunktesystem besteht aus 158 Schildern, die entlang der Wege oder an Kreuzungen an Bäumen, Pfosten oder bereits vorhandenen Wegweisern angebracht werden. Wichtig bei einem Notruf ist, dass die anrufende Person die Zahlen- und Buchstabenkombination, die auf dem Schild zu lesen ist, vollständig angibt. Außerdem sind Zufahrten und Wege zu Waldgebieten unbedingt freizuhalten.

Während eines Feuerwehreinsatzes weisen auf der Seite liegende Verkehrsleitkegel an Abzweigungen oder Kreuzungen den Einsatzkräften im Wald oder freien Gelände den Weg. Diese augenscheinlich umgekippten, auch als „Pylonen“ oder „Hütchen“ bekannten Kegel sind also absichtlich so platziert. Die Feuerwehr bittet daher, die rot-weißen, provisorischen Wegweiser so liegen zu lassen und sie nicht wieder aufzustellen oder gar wegzuräumen.

Adresse

Bonn
53111

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+492289692670

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