15/06/2026
StBerG-Reform beschlossen. Entlastung vertagt.
Mit dem beschlossenen Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht ist ein weiterer Reformschritt vollzogen. Für die Praxis bleibt die zentrale Frage jedoch offen: Wie werden qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen künftig wirksam und rechtssicher eingebunden?
Aus Sicht des BVBC greift die Reform wichtige Einzelpunkte auf. Sie erweitert unter anderem Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen, ermöglicht Tax Law Clinics und passt weitere Regelungen im Steuerberatungsrecht an.
Für selbstständig tätige Bilanzbuchhalter:innen bleibt der Fortschritt jedoch begrenzt. Ab dem 1. September 2026 wird zwar auch das Anlegen von Kontenplänen zulässig, eine weitergehende, qualifikationsgestufte Befugniserweiterung wurde jedoch nicht beschlossen.
Gerade kleine Unternehmen, Kleinstbetriebe und Steuerberatungskanzleien brauchen praxistaugliche Entlastung. Der BVBC setzt sich deshalb weiter für klar abgegrenzte Befugnisse ein – etwa bei der vollständigen Einrichtung der Buchführung, bei Umsatzsteuervoranmeldungen und bei definierten Tätigkeiten für kleine Unternehmen.
Der Reformbedarf ist erkannt. Jetzt muss die Entlastung für die Praxis folgen.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie auf der BVBC-Webseite unter https://www.bvbc.de/bundesverband-der-bilanzbuchhalter-und-controller/mitteilung?tx_ttnews%5Btt_news%5D=635&cHash=029385244075d84bd648019b22ac24eb