14/08/2026
Das Bundeskabinett hat den Plan für eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.
Worum geht’s? Die Reform sollte die Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe zusammenführen.
Bisher ist die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zwischen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe aufgeteilt. Viele Familien müssen sich an verschiedene Ansprechpartner wenden. Es ist unklar, wer zuständig ist; es gibt doppelte Verfahren und viel Bürokratie.
Im Gesetzentwurf werden diese beiden Systeme unter dem "Dach" der Jugendhilfe aber nicht zusammengeführt. Stattdessen können Kommunen beantragen, die Inklusive Lösung zu testen.
Die Eingliederungshilfe wird auch geändert. Es soll normal sein, dass es in Kitas und Schulen Gruppenangebote für die Infrastruktur gibt. Das heißt; Familien können weiterhin individuelle Hilfen wie Schulbegleitung bekommen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie mehr Angebote brauchen.
Der Behindertenbeauftragte des Bundes, Jürgen Dusel findet die Entscheidung nicht hilfreich. Er sagt, dass für Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen es nicht einfacher werden und die Verwaltung nicht leichter gemacht werden.
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Aus Sicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien zurück.
Seit Jahren warten viele Familien auf die sogenannte „Inklusive Lösung“. Sie sollte die Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe zusammenführen. Bislang sind die Verantwortlichkeiten zwischen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe gesplittet – je nach Behinderung des Kindes. Für viele Familien bedeutet das unterschiedliche Ansprechpartner, unklare Zuständigkeiten, doppelte Verfahren und einen hohen bürokratischen Aufwand. Der Gesetzentwurf verzichtet nun auf diese verbindliche Zusammenführung der beiden Systeme unter dem „Dach“ der Jugendhilfe. Stattdessen sollen Kommunen künftig beantragen können, die Inklusive Lösung zu erproben.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen bei der Eingliederungshilfe vor. Künftig sollen infrastrukturelle Gruppenangebote in Kitas und Schulen zum Regelfall werden. Individuelle Hilfen wie Schulbegleitung bleiben zwar weiterhin möglich. Familien müssten jedoch nachweisen, dass die vorhandenen Angebote den Bedarf ihres Kindes nicht decken – die Beweislast läge nun also bei ihnen.
Für Jürgen Dusel wird die Bundesregierung damit ihrem eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht gerecht: „Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie.“