14/02/2026
Tarifverhandlungen 2025/26 im öffentlichen Dienst für die Länder
„Das ist kein Durchbruch! Das ist Schadensbegrenzung!“
Die Steuereinnahmen sind trotz schlechter Konjunktur im Bund, den Ländern und Kommunen seit den Corona-Einbruch 2021 auf über 1.000 Mrd. € gestiegen.
In den letzten Jahren ist die Inflationsrate zwar von 5,9 % im Jahr 2023 auf 2,2 % im Jahr 2025 durchschnittlich gesunken, aber die Lebenshaltungskosten für Miete, Lebensmittel, Energie und Dienstleistungen sind in den letzten Jahren deutlicher gestiegen, als die Inflationsrate. Heute zahlen die Bürgerinnen und Bürger fast 20 % mehr als vor der Corona-Pandemie.
Wenn wir die letzten 20 Jahre im öffentlichen Dienst betrachten, dann sind die Nullrunden bei der Alimentation, Kürzungen der Gehälter und längere Arbeitszeiten nicht ausgeglichen worden. Als Gewerkschafter habe ich immer verstanden, dass es Kompromisse geben sollte, aber keine Einbahnstraße wie es in den letzten Jahren passiert ist.
Wieder einmal Fehlanzeige bei den Tarifverhandlungen von dbb beamtenbund und tarifunion und verdi! Vielleicht sollten hier einmal die Verhandlungsparteien ausgetauscht werden!
Nach wissenschaftlichen Berechnungen wären 16,7 % nötig gewesen, um die suboptimalen Tarifergebnisse und Preissteigerungen der letzten Jahre tatsächlich zu korrigieren. (vgl. Pressemeldungen des BDK NRW)
Eine strukturelle Aufwertung wäre gewesen:
- eine deutliche Entgelterhöhung oberhalb der Inflationsrate
- modernisierte Entgeltordnung
- bessere Aufstiegsperspektiven
- Anhebung der eingefrorenen Jahressonderzahlung wie es im TVöD erfolgt ist
- Kürzere Laufzeiten für mehr Dynamik
Der öffentliche Dienst und die Alimentation der Beamtinnen und Beamten, es gibt verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofes, die seit Jahren noch nicht umgesetzt wurden, fällt immer weiter zurück.
Durch den Demografischen Wandel, die Konkurrenz zum Personal besonders mit Bundes- und UNO-Behörden in der Bundesstadt Bonn, steigende Lebenshaltungskosten, steigende Anforderungen im Dienst – sind die Länder mit diesem schlechten Abschluss weiterhin nicht konkurrenzfähig.
Die unteren Gehaltsstufen bis EG 9 gehen mit einer Rente in den Ruhestand, die knapp über die Altersarmutsgrenze bei Alleinstehende von 1.250 € - 1.350 € netto zurzeit pro Monat liegt.
Hier sollten die Arbeitgeber einmal nachdenken, ob das so fair ist. Die Bediensteten bei Bund, Ländern und Kommunen haben einen besseren Arbeitgeber verdient.
̈ffentlicherdienst