Wir sind mit etwa 91 000 Mitgliedern der größte Wanderverein Europas. Die Freude am Wandern, der Geselligkeit und die gemeinsame Zeit in der Natur sind weitere Aspekte unserer Gemeinschaft. Unter dem Motto Natur – Heimat – Wandern bietet der Verein eine Fülle gemeinnütziger Leistungen und Freizeitangebote. Wir wollen Naturverbundenheit und Nachhaltigkeit, Heimatpflege und Kulturerhaltung sowie die
Wanderlust fördern. Vor allem aber auch unsere Jugend wecken und ihr die Freude vermitteln, die im Erleben einer schönen Landschaft, im Erforschen und kennen lernen unserer Heimat liegt. Wir bieten dem Wander- und Naturfreund jeden Alters mit einer Wegeinfrastruktur von ca. 20.000 km, mit Wanderheimen, Schutzhütten und Aussichtstürmen viele Möglichkeiten zur Erholung, Entspannung und Geselligkeit. Die Bereitstellung der Wegeinfrastruktur ist von Anfang an eine der herausragenden Leistungen des Vereins. Unsere Angebote für Jugend und Familie bieten ein vielfältiges Spektrum zur persönlichen Entfaltung. Wir fördern bodenständiges Volks- und Brauchtum, Denkmalpflege, Heimatschrifttum und Heimatforschung im gesamten Vereinsgebiet. Unsere Jugendgruppierung fördert selbstständiges Denken, Integration und Konzepte der Gleichstellung. Wir setzen uns ein für Naturschutz und Landschaftspflege, die der Schwäbische Albverein von jeher zu seinen Aufgaben zählt, deren Bedeutung aber bei der ständig zunehmenden Umweltbedrohung noch erheblich gewachsen ist. Die Erhaltung der Pflanzen- und Tierwelt, die Überwachung der Naturdenkmale und Naturschutzgebiete, aber auch der energische Widerstand gegen alle ungerechtfertigten Eingriffe der Technik erfordern den aktiven Einsatz einer Vielzahl ehrenamtlicher Helfer:innen und Mitarbeiter:innen - im Dienste und zum Wohl der Allgemeinheit. Wir beanspruchen das Recht zur Mitsprachein allen Fragen des öffentlichen Lebens, die in irgendeinem Zusammenhang mit den Belangen des Wanderns, der Natur, der Landschafts- und Heimatpflege stehen. Außerdem sind wir Mitglied im Landesnaturschutzverband und haben das Anhörungsrecht nach § 29 des Naturschutzgesetzes.