Wir sind junge Menschen aus Deutschland, Polen, Rumänien und anderswo, deren Angehörige die NS-Verfolgung überlebt haben. Wir setzen uns für die Bewahrung der Erinnerung an die NS-Verbrechen ein. Erinnerung bedeutet für uns vor allem eine Verpflichtung zum Tätigwerden in der Gegenwart. Deshalb fordern wir eine rentenrechtliche Anerkennung der während des Nationalsozialismus ausgebeuteten Menschen.
Nicht wir stehen im Mittelpunkt, sondern die Überlebenden nationalsozialistischer Gräueltaten. Um den gemeinsamen Forderungen des Verbands der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen (Związek Gmin Wyznaniowych Żydowskich w Polsce) und der Vereinigung der Roma in Polen (Stowarzyszenie Romów w Polsce) - im Rahmen unserer Möglichkeiten - Nachdruck zu verleihen, haben wir die Initiative Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt! Unser Ziel ist die sofortige Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an alle hochbetagten Überlebenden der deutschen Vernichtungspolitik, deren Arbeitskraft in einem Ghetto während des Nationalsozialismus ausgebeutet wurde. Und zwar jetzt und unabhängig davon in welches Staatsgebiet es den oder die Ghetto-Überlebende später verschlagen hat. Die wenigen noch Überlebenden sind oft von Altersarmut betroffen und benötigen unsere aktive soziale und erinnerungspolitische Unterstützung. Sie haben bereits viel zu lange auf die Anerkennung ihrer Arbeit im Ghetto gewartet. Das können und wollen wir nicht akzeptieren! Eine rentenrechtliche Anerkennung der Arbeitsleistung für alle Ghetto-Überlebenden ist ein längst überfälliger und unerlässlicher Schritt! Unsere Forderungen:
Wir fordern die sofortige Verankerung einer subsidiären Wartezeiterfüllung im ZRBG, soweit diese nicht bereits durch andere Beitragszeiten oder durch Ersatzzeiten erfüllt ist! Nur so können unstrittig erworbene Ghetto-Beitragszeiten für alle ehemaligen Ghetto-Beschäftigten in Form einer Ghetto-Rente zahlbar gemacht werden! Die bisherige Diskriminierung von ehemaligen Ghetto-Beschäftigten, je nach Wohnsitz, muss beseitigt werden! Es kann nicht sein, dass bei gleicher Ghettoarbeit eine Person einen hierfür nach dem Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) berechneten Betrag nur deshalb erhält, weil sie nach der Befreiung in einen sog. Abkommens-Staat gelangt ist, einer anderen Person aber die Ghetto-Rente verweigert wird, weil Deutschland mit diesem Staat, in dem diese Person nach der Shoah Zuflucht gefunden hat, kein Sozialversicherungs-Abkommen geschlossen hat. Darüber hinaus fordern wir die Anerkennung der gesamten Zeit der NS-Verfolgung als verfolgungsbedingte, rentenrechtlich anrechenbare Ersatzzeit für alle Ghetto-Beschäftigten unabhängig vom Alter der Ghetto-Beschäftigten! Bis heute werden NS-Überlebende, die als Kinder vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres in Ghettos beschäftigt wurden, von der Ghetto-Rente ausgeschlossen, weil die NS-Verfolgung der sie während der Ghetto-Beschäftigung ausgesetzt wurden, von der Bundesrepublik nicht als Ersatzzeit anerkannt wird. Dabei muss gerade den für ihr Leben lang traumatisierten Kindern, die in Ghettos beschäftigt wurden, besonderer Schutz und Anerkennung – auch im rentenrechtlichen Sinne – zuteilwerden. Die Forderung nach einer rentenrechtlichen Lösung zur Behebung der gravierenden Gerechtigkeits-Lücke bei Ghetto-Renten durch die Verankerung einer subsidiären, lückenfüllenden Wartezeit im ZRBG, wird unterstützt durch STELLUNGNAHMEN namhafter Verbände, wie der Jewish Claims Conference, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, dem Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte, dem Verein Child Survivors Deutschland | Überlebende Kinder der Shoah, der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) sowie ausgewiesenen rentenrechtlichen Expertinnen und Experten.