03/05/2026
Update: Inzwischen hat uns Herr Igel geantwortet und bestätigt, dass die Schalen abgedeckt wurden.
Dadurch sind jetzt zumindest keine Tiere mehr gefährdet. Es bleibt dennoch zu hoffen, dass der Bürgermeister auch den näöchsten Schritt geht und auf zeitgemäße Populationskontrolle setzt.
Noch immer hat der Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, nicht die tierschutzwidrige Klebepaste Bird Free am Rathaus entfernen lassen – trotz zahlreicher Proteste, trotz unzähliger Argumente, trotz der Ablehnung auch durch den Berliner Senat. Wir haben uns deshalb jetzt mit einem Offenen Brief an ihn gewendet.
Schreibt ihm gerne ebenfalls 👉 [email protected]
Aber bitte immer konstruktiv und höflich bleiben. Danke!
Offener Brief aus Anlass des Einsatzes von Bird Free am Rathaus Köpenick an Herrn Oliver Igel Bezirksbürgermeister von Berlin Treptow-Köpenick.
Guten Tag Herr Igel,
wir fordern Sie hiermit mit allem Nachdruck auf, die tierschutzwidrige Paste Bird Free am Rathaus Köpenick umgehend zu entfernen!
Durch ein Video der Tierschutzpartei Berlin auf Facebook https://www.facebook.com/reel/1365157178699196 haben wir erfahren, dass Sie im zweiten Innenhof des Rathauses Köpenick die Paste Bird Free der Firma Ornitec auf den Außenflächen anbringen ließen. Wie inzwischen bekannt wurde, handelt es sich um mindestens 500 Schalen des Gels.
Auf die schädliche Wirkung von Bird Free wurden Sie bereits mehrmals – u. a. durch die Tierschutzpartei – hingewiesen. Sie halten jedoch an deren Verwendung fest, obwohl Sie auf die strafrechtliche Relevanz nach § 13 Absatz 1 i.V.m § 17 Tierschutzgesetz hingewiesen wurden. Sie haben Zweifel daran geäußert, dass die Paste schädlich auf Vögel wirkt. Dem
Hinweis auf eine verklebte Taube am Luisenhain haben Sie entgegnet, dass es keinen Beweis gäbe, dass die Verklebung durch Bird Free erfolgte.
Es braucht jedoch keinen Nachweis, dass ein Schaden bei Vö**ln bereits eingetreten ist. §13 Absatz 1 Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Stoffen zum Fernhalten von Wirbeltieren, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Diese Gefahr ist durch das Ausbringen von Bird Free definitiv gegeben, weil sie bei Berührung an den Vö**ln haften bleibt. Naturgemäß putzen sich Vögel
mit ihren Schnäbeln, so dass die klebrige Paste zwangsläufig in den Schnabel, die Luft- und Speiseröhre gelangen muss.
Werden die betroffenen Tiere nicht von Fressfeinden entdeckt, verhungern sie qualvoll. Beutegreifer, die verklebte Tiere fressen, sind ebenfalls gefährdet.
Die Verwendung von Pasten oder Gelen zur Taubenvergrämung ist dann tierschutzwidrig, wenn sie die physikalische Eigenschaft des Klebens aufweisen und ein direkter Kontakt zwischen Tauben und Vergrämungsmittel möglich ist. Auch wenn der Hersteller von Bird
Free damit wirbt, dass die Paste auf eine optische und olfaktorische Wirkung abzielt, ist das Mittel von Ornitec klebrig und geeignet Gefieder, Krallen und Schnabel von Vö**ln so stark zu verkleben, dass diese qualvoll verenden.
Sie haben vermutlich den vorrangig gewinnmotivierten Beschreibungen des Herstellers vertraut, jedoch räumt selbst die Fa. Ornitec ein, dass Tauben gelegentlich das klebrige Bird Free Gel berühren können. Es besteht daher permanent ein erhebliches Risiko für Verklebungen bei Stadttauben und somit die Gefahr von Flugunfähigkeit, Verhungern und im Winter Erfrieren. Aber auch alle anderen Vogelarten (z. B. geschützte Gebäudebrüter),
Fledermäuse und Insekten können in Kontakt mit dem Mittel kommen und durch Verklebungen am Körper flugunfähig werden.
Wenn das Mittel tatsächlich nur auf eine optische und olfaktorische Wirkungsweise zur Abschreckung abzielen würde, bräuchte es keine derart klebrige Substanz, die geeignet ist, Schaden und Leid bei Vö**ln zu verursachen. Die vorhandene Haft- und Klebewirkung der Paste wäre für die beworbene Wirkung nicht notwendig.
Bird Free klebt schon für Menschen bei Berührung so stark an den Fingern, dass es sich auch durch mehrmaliges Händewaschen mit Handseife nicht vollständig entfernen lässt. Daraus lässt sich erahnen, wie stark die Wirkung bei Vö**ln sein muss.
Indem Sie trotz der Ihnen vorliegenden Informationen weiterhin am Auslegen der Paste Bird Free festhalten, verstoßen Sie nicht nur vorsätzlich gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz (Tötungs- und Verletzungsverbot für besonders geschützte Tierarten) und gegen § 4 Bundesartenschutzverordnung (Anwendungsverbot für
Klebstoffe).
Dass die Verwendung von Bird Free tierschutzwidrig ist, hat der NABU Leipzig bereits 2018 mit einer Anzeige im Internet veröffentlicht. https://sachsen.nabu.de/news/2018/25281.html /
https://www.nabu-leipzig.de/gruppen/arbeitskreis-ornithologie-und-vogelschutz/vogelabwehrpaste/
Der Einsatz von Bird Free ist in fünf Bundesländern (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Sachsen und Bremen) bereits per Erlass untersagt und wird auch in Berlin von den anderen Bezirksämtern aus Tierschutzgründen nicht verwendet. Beispielsweise hat auch die
Stadt Witten im September 2025 die Bird-Free-Schalen am Rathaus wieder abgebaut, nachdem die Einschätzung des Veterinäramts die Gefahr für die Vögel bestätigte. https://www.witten.de/portal/pressemitteilungen/stadt-laesst-tauben-abwehr-birdfree-wieder-abbauen-900001580-37500.html
Auch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wurde der Einsatz des Gels kürzlich deutlich abgelehnt (ab ca. Minute 1:48). https://www.youtube.com/live/RMjpsAjJIBE?si=arXuwKlPRdcerhiT
Der Einsatz dieses tierschutzwidrigen Gels kann nicht den Werten entsprechen, für die Sie in Ihrer Funktion als Bezirksbürgermeister und als Vertreter Ihrer Partei stehen.
Ihnen untersteht das Ordnungsamt Treptow-Köpenick (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht), zu dessen Aufgaben die Beratung zu tierschutzkonformen Maßnahmen gehört. Fraglich bleibt, warum im Bezirk Treptow-Köpenick eine solche Beratung vor der Anschaffung einer tierschutzwidrigen klebrigen Vergrämungspaste wie Bird Free nicht erfolgt ist und auch jetzt offenkundig die Verwendung nicht geprüft wird.
Herr Igel, Ihnen ist durch Gespräche mit der Tierschutzpartei die Situation der Stadttauben schon länger bekannt. Sie wissen, dass es sich um Zuchttauben und deren Nachkommen, mithin verwilderte Haustiere handelt, die unter Nahrungsmangel leiden und auf den
Menschen angewiesen sind. Ihnen ist ebenfalls bekannt, dass eine tierschutzkonforme Regulierung der Stadttaubenpopulation nur durch Taubenhäuser erfolgen kann (Eiertausch).
Wir stehen gerne beratend zur Verfügung, auch hinsichtlich tierschutzkonformer Vergrämung durch z. B. Schrägbleche. Doch jegliche Vergrämung ist nur angebracht, wenn den auf permanente Vermehrung gezüchteten Vö**ln Ausweichmöglichkeiten in Form von Taubenschlägen geboten werden. Es wäre wünschenswert, wenn auch Sie diesen zukunftsweisenden Weg zu einer nachhaltigen und tierschutzgerechten Populationskontrolle
gehen würden.
Doreen Rothe (1. Vorsitzende) für den Vorstand