16/08/2026
Der Bundesrat fordert Änderungen am Regierungsentwurf zur Reform des Menschenhandelsstrafrechts. Die Bundesregierung lehnt die meisten Vorschläge der Länderkammer jedoch ab. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung hervor. Gegenstand ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“.
Keine Zustimmung findet die Forderung des Bundesrats, die geplante Strafbarkeit für die Inanspruchnahme von Handlungen von Menschenhandelsopfern auf Fälle auszudehnen, in denen jemand lediglich „leichtfertig verkennt“, dass es sich um ein Opfer handelt: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1205052